Aktuelle und bisherige Beiträge

 
Abwicklung von Zahlungen über Zahlungsdienstleister 
 
Der Kauf auf Rechnung ist ein beliebtes und sicheres Bezahlverfahren. Sie bestellen etwas, bekommen es geliefert und die Firma schickt Ihnen eine Rechnung, die wir dann bezahlen. Diese Möglichkeit sollten Sie wann immer es möglich ist, auch nutzen.
 
Mittlerweile werden von den Verkäufern jedoch immer häufiger Online-Bezahldienste wie Klarna, Paypal, Amazonpay etc. eingesetzt. Diese schalten sich zwischen den Endkunden und den Verkäufer. Die Dienstleister verschicken meist keine eigenen Rechnungen, sondern lediglich Zahlungsaufforderungen.
 
In diesen Fällen ist es besonders wichtig, zusätzlich zu der Zahlungsaufforderung des Zahlungsdienstleisters die zugehörige ordentliche Rechnung zusammen einzureichen. Nur so können wir die Zahlung ordnungsgemäß durchführen und falsche bzw. auch doppelte Zahlungen an den Verkäufer und den Zahlungsdienstleister werden vermieden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
 
Verkehrssicherungspflicht
 
Auch wenn uns die Sonne zurzeit noch verwöhnt, kommen Herbst und Winter unweigerlich auf uns zu. Eine Zeit, in der unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflicht besonderes Augenmerk auf Grünanlagen und Wege gelegt werden sollte. Essenzieller Bestandteil dieser Pflicht ist die regelmäßige Baumkontrolle. Es handelt sich dabei um Sichtkontrollen, die die Untersuchung möglicher Gefahrenquellen durch Schäden an Ästen,  Wurzeln, Stämmen etc. zum Ziel hat.
 
Erkannte Gefahren sind dabei durch Baumpflegemaßnahmen zu beheben (Beseitigen von Totholz, Sicherung der Baumkrone etc.). In manchen Fällen ist auch das Entfernen von Bäumen notwendig.
 
Weiter Informationen finden Sie im Betreiberleitfaden.
 
Energiepreispauschale 2022: Wer bekommt sie und wie viel?
 
Um die gestiegenen Energiekosten etwas abzufedern, bietet die Bundesregierung mit der Energiepreispauschale – EPP allen aktiv tätigen Erwerbspersonen eine finanzielle Unterstützung. Sie wird mit der September-Vergütung 2022 über den Arbeitgeber ausbezahlt und beträgt 300,00 € brutto. 
 
Wer bekommt die EPP durch den Arbeitgeber ausgezahlt?
 
Jeder, der zum 1. September 2022 in einem „ersten Arbeitsverhältnis“ steht und einer der Steuerklassen I bis V angehört. Minijobber/innen mit mehreren Beschäftigungen wird die Energiepreispauschale nur im Rahmen des „ersten Beschäftigungsverhältnisses“ ausbezahlt. Beschäftigte in Elternzeit erhalten die Einmalzahlung, wenn sie im Jahr 2022 Anspruch auf Elterngeld haben.
 
Wer die Energiepreispauschale nicht über den Arbeitgeber erhält, kann für das Jahr 2022 eine Steuererklärung abgeben, um die EPP evtl. über das Finanzamt zu erhalten.
 
 
Bleiben Sie cool bei der Hitze!
 
Halten Sie sich gegen die Hitze fit!
- Trinken Sie mehr Wasser!
- Essen Sie leichter!
- Tragen Sie leichte helle Kleidungsstücke, Kopfbedeckungen und Sonnenbrillen!
- Schützen Sie nicht bedeckte Hautstellen mit Sonnencreme!
- Halten Sie ihren Körper kühl! Suchen Sie Schattenplätze auf!
- Passen Sie ihren Tagesablauf der Hitze an!
 
Gutes Gelingen!
 
Herzliche Grüße
Ihre Verrechnungsstelle aus Bruchsal
 
 
 
 
Ferien- und Schließtageplanung 2023
 
Im Monat Juli halten alle Kindergärten Kurs in Richtung Sommerferien. Die Schulanfänger werden verabschiedet und die Mitarbeiter/innen und Kinder freuen sich auf die großen Ferien. Ferien soll es auch wieder im neuen Jahr geben und dafür werden jetzt schon die Grundlagen gelegt. Bitte machen Sie sich schon jetzt Gedanken über die Ferien und Schließtage im Jahr 2023 und erstellen Sie den Ferienplan Ihres Kindergartens. Als Orientierung dienen auch die Empfehlungen der Erzdiözese Freiburg über die Kindergartenferien. Diese finden finden Sie hier
 
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre/n Kindergartengeschäftsführer/in in die Planung mit einzubeziehen. Zudem ist die Ferienplanung mit der Mitarbeiter- und der Elternvertretung abzustimmen.
 
 
 
 
Umsetzung Steuerentlastungsgesetz 2022
 
Mit der Gehaltszahlung Juni 2022 wird der erhöhte Grundfreibetrag aus dem Steuerentlastungsgesetz 2022 umgesetzt. Wer in diesem Jahr steuerpflichtig (Ausnahme Steuerklasse 6, Pauschalversteuerung) beschäftigt ist, kann sich deshalb über eine Steuerrückerstattung für die Monate Januar  - Mai 2022, sowie einen geringeren Steuerabzug ab diesem Monat freuen.
 
 
 
 
Handschriftliche Änderung von Rechnungsadressen
 
Sie haben eine Firma/Dienstleister etc. aufgefordert, die Rechnungsadresse zu ändern und dieser teilt Ihnen mit, dass es technisch nicht mehr möglich ist:
 
Die  Rechnung kann auch handschriftlich durch einen Mitarbeiter des Leistungserbringers, also dem Absender der Rechnung geändert werden. Dafür muss er auf der Originalrechnung des Kunden die Änderung handschriftlich durchführen und die Änderung mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel bestätigen. Danach können Sie die Rechnung an die Verrechnungsstelle zur Bezahlung weitergeben. Eine handschriftliche Änderung durch den Rechnungsempfänger ist dagegen nicht zulässig!
 
 
 
 
 
Urheberrecht bei der Vorführung von Filmen
 
Leider ist bei gekauften oder ausgeliehenen Filmen auf DVD oder als Downloads üblicherweise lediglich die private Nutzung erlaubt und die öffentliche Vorführung verboten.
 
Eine Vorführung außerhalb des vom Urheberrecht sehr eng gefassten privaten Bereichs bedarf einer besonderen Lizenz. Um Kinobetreibern keine Konkurrenz zu machen, werden die Vorführlizenzen nur mit der Auflage erteilt, dass die Aufführungen nicht öffentlich beworben werden. Im Internet, auf öffentlichen Plakaten oder auf öffentlichen Handzetteln darf daher der Titel des Filmes nicht genannt werden. Werbeplakate in den eigenen Räumlichkeiten der Kirchengemeinde oder Ankündigungen ohne Titelnennung oder Bewerbung in geschlossenen Verteilergruppen sind dagegen unbedenklich. 
 
Auf der Homepage der Erzdiözese Freiburg finden Sie unter www.ebfr.de/fimvorfuehrung das Merkblatt „Filmvorführungen in der kirchlichen Jugendarbeit“.
 
 
 
 
 
KODA erweitert ab dem 01.05.2022 den Anspruch auf Altersteilzeit
 
Die Altersteilzeitregelung wird zum einen bis 31. Dezember 2030 verlängert und zum anderen können statt 2,5% jetzt bis zu 4 % der Beschäftigten einer Kirchengemeinde Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Jetzt können also deutlich mehr Mitarbeiter/innen von den Regelungen Gebrauch machen. Wenn Sie Interesse haben, können Sie sich einfach unverbindlich an unsere Personalabteilung wenden. Gemeinsam prüfen wir gerne, ob bei Ihnen die Voraussetzung vorliegen, dass Sie in Altersteilzeit gehen können.
 
 
 
Wir packen es an!
 
Gemeinsam, entschlossen und aktiv gegen den Fachkräftemangel
 
Hier geht es zu den Stellenanzeigen
 
„Der Herr schenke Euch gedeihlichen Regen....”
 
So oder so ähnlich hören wir es demnächst wieder mancherorts beim Wettersegen.
Das Thema Regen ist eines der zentralen Themen des Klimawandels.
Oft war der Frühling  in den letzten Jahren zu trocken, der Sommer hingegen zu nass…
Wenn Sie frisch gepflanzte Sträucher oder Bäume auf dem Außengelände haben,
denken Sie gerade in Trockenperioden daran, Ihren jungen Pflanzen genügend Wasser zu geben. Sollten Sie unsicher sein, wie viel Wasser tatsächlich gebraucht wird damit die Wurzeln kräftig genug werden, fragen Sie beim (Landschafts-)Gärtner Ihres Vertrauens nach.
 
Außengelände sommerfit machen
 
Die Sonne lockt uns nun schon seit ein paar Tagen mit wärmeren Temperaturen raus. Zum sicheren Spielen an Schaukeln, Rutschen und Klettergerüsten gehört auch der richtige und ausreichende Fallschutz. Sand, Holzhackschnitzel und Rindenmulch müssen dafür ausreichend breit und tief eingebracht sein. Eine Schichtdicke von 40cm ist dabei empfehlenswert. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, gegebenenfalls fehlendes Fallschutzmaterial zu bestellen, damit die Freiluftspielsaison sicher starten kann. 
  
Diese und weitere Infos finden Sie unter www.sichere-kita.de. Schauen Sie doch mal rein - und wenden Sie sich bei konkreten Fragen einfach an ihre/n Kindergartengeschäftsführer/in.
 
Doppelten Grund zur Freude bei der nächsten Gehaltsauszahlung....
 
haben die erzieherisch tätigen Beschäftigten. Sie erhalten mit der Gehaltsabrechnung März 2022 eine Tariferhöhung. Zusätzlich erhalten alle Beschäftigten eine Corona-Sonderzahlung, wenn ihr Beschäftigungsverhältnis am 29. November 2021 bestand und sie im letzten Jahr bis zu diesem Tag mindestens einen Tag lang Vergütung erhalten haben.
 
Weitere Infos finden Sie auch in der Fokus Ausgabe 2022 – III der KODA Freiburg: Aktuelles der KODA MAS (diag-mav-freiburg.de).
 
 
Alle Jahre wieder.....Kindergartenstatistik 2022
 
Wie jedes Jahr steht für Sie als Kindergartenleitung nur ein kurzes Zeitfenster für die Eingabe der statistischen Daten zur Verfügung, denn der Stichtag ist wie immer der 1. März. Bitte überprüfen Sie deshalb Ihre Zugangsdaten zum landeseinheitlichen Kita-Data-Webhouse und tragen Sie am besten bereits vor dem Stichtag Ihre Daten ein. Dann sollte es problemlos möglich sein, sie innerhalb der gesetzten Frist abzuschicken. Denken Sie dabei bitte auch daran, die Zahlen rechtzeitig mit uns abzustimmen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!
 
Auch Gutschriften müssen verbucht werden!
 
Geben Sie auch alle Belege für Rechnungskorrekturen und Gutschriften, die sie von Firmen erhalten, mit der nächsten Post an uns weiter. Wenn der Beleg bei Ihnen liegen bleibt, können wir keine Überwachung des Geldeingangs vornehmen. Natürlich sollten Sie auch hier die sachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen. Entweder verrechnen wir dann die Gutschrift mit einer bereits vorliegenden Rechnung oder kümmern uns darum, dass das vorhandene Guthaben auf unser Konto überwiesen wird. Bei Rückfragen dazu rufen Sie einfach in unserer Buchhaltung an.
 
Corona-Prämie
 
Endlich mal wieder etwas Erfreuliches in Sachen ''Corona'': Nachdem es im Dezember 2020 bereits eine erste Sonderzahlung gab, erhalten Beschäftigte nun nochmals eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von bis zu 900 Euro (abhängig vom Beschäftigungsumfang) und 450 Euro für Auszubildende und Praktikanten/innen. Die Auszahlung erfolgt im März 2022 und ist auch dieses Mal steuerfrei. 
 
 
 
Genehmigungspflicht von Baumaßnahmen – Zuschuss Bauförderfonds
 
Baumaßnahmen der Kirchen sind genehmigungspflichtig, sofern sie eine bestimmte Kostengrenze überschreiten oder bestimmte Gebäude betreffen.
 
Die Genehmigungsgrenze liegt für Instandhaltungen in der Regel bei 15.000 € pro Maßnahme, bei (ehemaligen) Gesamtkirchengemeinden bei 50.000 €. Handelt es sich um einen Neubau oder Abbruch eines Gebäudes oder einen Umbau/Erweiterung eines Sakralgebäudes oder Pfarrhauses, so ist bereits ab dem ersten Euro eine Genehmigung des Erzbischöflichen Ordinariates erforderlich.
 
Außerdem muss die Maßnahme im Investitionsplan des Haushaltsplanes der Kirchengemeinde eingeplant sein und mit den Bauarbeiten darf nicht vor der Genehmigung begonnen werden, denn nur dann kann ein Zuschuss aus dem Bauförderfonds in Anspruch genommen werden.
 
Darüber hinaus gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die Sie hier nachlesen können:
 
 
 
 
Advent, Advent, ein Lichtlein brennt...
 
Zur besinnlichen Adventszeit gehört ganz selbstverständlich ein Adventskranz. Damit sind aber auch Gefahren verbunden. Die Kindergärten sollten diese vorab im Team besprechen und Vorkehrungen treffen, damit einer schönen Adventszeit nichts im Wege steht:
 
  • Die Kinder lernen die Regeln für den sicheren Umgang mit Feuer/Kerzen und die Gefahren  Als Aufsichtsperson prüfen Sie, ob
  • die Kerzen standsicher stehen (wegen Kippgefahr keine hohen Kerzen oder instabilen Kerzenständer benutzen)
  • die Kerzen auf nicht brennbaren oder feuerfesten Unterlagen stehen
  • nichts in der Umgebung der Kerzen Feuer fangen kann
  • kein brennbares Material (Vorhänge, Dekoration, Servietten, trockene Zweige; Ausnahme Adventskranz) in direkter Nähe ist
  • nichts am Kind schnell Feuer fangen kann (keine weite, flatternde, schnell entflammbare Kleidung und lange Haare sind zurückgebunden)
  • Vorkehrungen zum Löschen getroffen sind: Es sollte ein Eimer mit Wasser oder eine gefüllte Gartengießkanne griffbereit stehen. Jeder sollte wissen, wo die Feuerlöscher sind.
 
Ganz wichtig: Kerzen niemals unbeaufsichtigt, auch nicht für kurze Zeit, brennen lassen!
 
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche und ruhige Adventszeit!
 
 
Der nächste Winter kommt bestimmt....
 
Auf alle Fälle sollte es vermeiden werden, Streusalz auf Natursteinböden oder Treppen (z. B. Sandstein) anzuwenden, da es dort immer wieder zu Schäden führt. Bitte achten Sie darauf, in diesen Bereichen nur mit abstumpfenden Streumitteln (Sand oder Splitt) bzw. mit einem streusalzfreien Auftaumittel/Auftaugranulat zu arbeiten.
 
 
 
Pandemiestufenplan
 
Mit Erreichen der Alarmstufe treten nochmals Verschärfungen der Coronamaßnahmen ein. Bei der Vielzahl der Regelungen ist es jedoch schwer den Überblick zu halten. Das Ordinariat hat deshalb eine gute Übersicht zur Verfügung gestellt, aus der schnell und einfach ersichtlich ist, was in welchem Bereich und in welcher Stufe gerade gilt. Sie finden diesen hier:
 
 
 
 
Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne…
 
Zwar sind es auch in diesem Jahr besondere Bedingungen, die das gewohnte Fest einschränken, dennoch ist ein St. Martinsfest grundsätzlich möglich.
 
Umzüge zu St. Martin sind Veranstaltungen nach §10 Corona-VO, daher sind die dortigen Bestimmungen einzuhalten. Empfehlungen, Tipps und Infos zur Gestaltung finden Sie auch unter St. Martin feiern (ebfr.de)
 
Sollten Sie einen Umzug planen, gibt es einige Kleinigkeiten zu beachten:
 
  • Ist der Umzug angemeldet (Rathaus, Polizei, Feuerwehr,...)?
  • Wurde die Straße - falls möglich - für den Umzug gesperrt?
  • Ist der Umzug ausreichend gesichert? Zum Beispiel: Läuft am Anfang und Ende des Zugs eine Person mit Warnweste und Taschenlampe, um die anderen Verkehrsteilnehmer zu warnen,...
  • Nimmt ein Pferd an der Veranstaltung teil? Besonders bei der Teilnahme von Pferden tauchen immer wieder Fragen zur Versicherung auf. Für Unfälle, die von Pferden ausgehen, haftet zunächst einmal der Pferdehalter. Es empfiehlt sich daher, dass dieser eine Tierhaftpflichtversicherung hat.
Ist alles abgehakt, steht einem schönen Umzug nichts mehr im Wege
 
Planung und Durchführung von kirchlichen Reisen
 
Hoffentlich lässt Corona es bald wieder zu, dass auch wieder Wallfahrten und Reisen möglich sind. Durch eine Änderung im Reiserecht können Kirchengemeinden bei der Durchführung einer kirchlichen Reise schnell zum Reiseveranstalter werden. Dies ist dann mit umfassenden Handlungs- und Informationspflichten sowie erheblichen Haftungsrisiken verbunden. Wir empfehlen, Reisen immer über einen gewerblichen Reiseveranstalter zu buchen. Was es zu beachten gilt, wenn Sie Reisen in Eigenregie durchführen und darüber hinausgehende Informationen hat das Erzbischöfliche Seelsorgeamt in einer Broschüre zusammengefasst. Diese können Sie downloaden:
 
Skontoabzug bei Rechnungen
 
 
Immer mehr Firmen akzeptieren den Abzug von Skonto wirklich nur noch innerhalb der auf der Rechnung angegebenen genauen Frist und akzeptieren auch geringste Überschreitungen nicht mehr. Weil es sich meist lohnt das Skonto in Anspruch zu nehmen, sollten Sie deshalb auf den Ihnen zugesandten Rechnungen auf die Skontofrist achten und skontierbare Rechnungen so schnell wie möglich an uns zum Bezahlen weitergeben. Oftmals rentiert es sich, die Rechnungen nicht zu sammeln, sondern das Porto auch mal einzeln zu investieren und die Rechnung separat an uns zu senden. Oder bei ganz dringenden und kurzfristigen Zahlungszielen: Kündigen Sie die Rechnung kurz unserer Buchhaltung telefonisch an und faxen Sie uns die Rechnung vorab.
 
Freuen sich auf Ihre nächste Gehaltsabrechnung
 
während sich alle Beschäftigten im November über die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) freuen dürfen, erhalten die nicht pädagogisch tätigen Beschäftigten zusätzlich die dritte Stufe der Tariferhöhung. Diese  wurde am 14.11.2019 durch die KODA für die Jahre 2020/2021 beschlossen und splittete sich in drei Stufen: erste Erhöhung zum 01.01.2019, zweite ab 01.01.2020 und die dritte ab 01.11.2021.
 
...wie der Dieb in der Nacht...
 
Bitte lassen Sie in allen Gebäuden über Nacht, bzw. außerhalb der Betriebszeiten keine Fenster geöffnet. Gerade auch „angekippte“ Fenster im Erd- oder Kellergeschoss machen es Einbrechern besonders einfach, sich unerlaubt Zugang zu schaffen. Da es zu den sogenannten Obliegenheiten bei der Gebäude- /Inventarversicherung zählt, Fenster geschlossen zu halten, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gerne an uns.
 
3G Nachweis bei Elternabenden und sonstigen Veranstaltungen
Zum Beginn des neuen Kindergartenjahres finden in allen Einrichtungen wieder Elternabende statt. Elternabende und auch sonstige Veranstaltungen in den Einrichtungen sind grundsätzlich möglich. Um daran teilnehmen zu können, müssen die Personen allerdings geimpft, genesen oder getestet sein und dies auch entsprechend nachweisen (3G-Nachweis). Ohne einen solchen Nachweis darf die Teilnahme nicht erfolgen.
 
Bitte beachten Sie auch weiterhin die geltenden AHA-Regeln.
 
Ferien- und Schließtageplanung 2022
 
Der Monat Juli hat begonnen und in allen Kindergärten herrscht Kurs in Richtung Sommerferien. Die Schulanfänger werden (soweit möglich) verabschiedet und die Mitarbeiter/innen und Kinder freuen sich - in diesem Jahr besonders! - auf die großen Ferien. Ferien soll es auch wieder im neuen Jahr geben und dafür werden jetzt schon die Grundlagen gelegt. Bitte machen Sie sich schon jetzt Gedanken über die Ferien und Schließtage im Jahr 2022 und erstellen Sie den Ferienplan Ihres Kindergartens. Als Orientierung dienen auch die Empfehlungen der Erzdiözese Freiburg über die Kindergartenferien. 
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre/n Kindergartengeschäftsführer/in in die Planung mit einzubeziehen. Zudem ist die Ferienplanung mit der Mitarbeiter- und der Elternvertretung abzustimmen.
 
 
Korrekte Rechnungsadressen im Zusammenhang mit der Einführung der Umsatzsteuer (§2b UStG)
 
Wir habe es Ihnen ja bereits mehrfach mitgeteilt: Mit der Änderung des §2b Umsatzsteuergesetz werden die Kirchengemeinden in verschiedenen Bereichen ab dem Jahr 2023 steuerpflichtig.
 
Auf der einen Seite muss hier natürlich dann die Umsatzsteuer aus dem Einnahmen an das Finanzamt abgeführt werden, allerdings besteht auch die Möglichkeit, die sogenannte Vorsteuer aus Ausgabenrechnungen von dieser Umsatzsteuer abzuziehen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Rechnungen mit der korrekten Rechnungsadresse bei uns eingehen. Prüfen Sie daher bei jeder Rechnung, ob diese korrekt adressiert ist. In der ersten Zeile muss immer die ''Röm.-Kath. Kirchengemeinde XXX'' stehen. Danach kommt die Adresse der jeweiligen Einrichtung. Auch bei Auslagenersatz von Personal, das in Vorleistung gegangen ist, muss die eingereichte Rechnung die korrekte Anschrift tragen.
 
Rechnungen mit falscher Anschrift können bei den Firmen meist ohne große Umstände geändert werden. Bitte veranlassen Sie die Änderung, bevor Sie die Rechnung zu uns schicken. Besser ist es allerdings, bereits bei der Bestellung auf die korrekte Angabe der Rechnungsadresse hinzuweisen. 
 
Gesetzlicher Unfallversicherungschutz für Ehrenamtliche
 
Wenn Sie bei einem Unfall während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Kirchengemeinde verletzt werden, sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Versichert sind alle Tätigkeiten, z. B. in gewählten Gremien der Kirche, und solche Tätigkeiten, die erkennbar mit Einverständnis der Kirchengemeinde ausgeübt werden (z. B. aufgrund eines konkreten Auftrags des Pfarrers).
 
Versicherungsschutz genießen danach grundsätzlich z. B.
  • Ministranten
  • Mitglieder des Kirchenchors
  • Mitgliedern des Pfarrgemeinde- und des Stiftungsrats
  • Gemeindemitglieder, die beim Pfarrfest helfen
Zuständige Versicherung ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft. Wenn ,,was passiert'' muss eine sogenannte Unfallanzeige ausgefüllt und an die Unfallversicherung gesandt werden. Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz? Dann helfen Ihnen Ihre Verwaltungsbeauftragte gerne weiter, jetzt schon und natürlich erst recht, im Falle eines Unfalles.
 
 
Änderung der Kontaktdaten
 
Sind sind umgezogen? Anschrift oder sonstige Kontaktdaten haben sich geändert? Neue Bankverbindung?
 
Allzu gerne denkt man vielleicht nicht gleich daran, auch seinem Arbeitgeber die neuen Kontaktdaten zeitnah mitzuteilen. Allerdings passiert es dann immer mal, dass wir Sie nicht persönlich erreichen können oder unsere Briefe werden an die nicht mehr gültige Adresse verschickt. Wichtige Informationen erhalten Sie somit später oder auch gar nicht.
Nutzen Sie hierzu unbedingt immer unsere aktuellen Formulare im Downloadbereich. Es lohnt sich in diesem Bereich „vorbeizuschauen“. Aktuelle und neue Formulare werden hier stets durch uns eingestellt und aktualisiert. Gerne können Sie uns auch bei Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis, Gehaltsabrechnung etc. direkt telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner des Teams Personal.
 
 
Auslagenersatz von Mitarbeitern oder Ehrenamtlichen
 
Es ist schön, dass Mitarbeiter oder Ehrenamtliche häufig in Vorleistung gehen, wenn sie Dinge für den dienstlichen Gebrauch einkaufen. Um diesen Auslagenersatz von uns per Überweisung zurückzuerhalten, geben Sie den Beleg am besten im Pfarramt bzw. Kindergarten ab. Damit nichts verloren geht, sollten Sie kleine Belege wie ein Kassenzettel auf ein DIN A4 Blatt aufkleben und in allen Fällen, brauchen wir immer Ihre gesamte Anschrift und die Bankverbindung auf dem Beleg. Nach der Anweisung vom Pfarrer bzw. Kindergartengeschäftsführer wird der Beleg dann an uns zur Auszahlung weitergeleitet und wir sorgen dafür, dass Sie dann schnellstens Ihr Geld auf Ihr Konto überwiesen bekommen. 
 
Und beim Einkauf in diesen Fällen bitte nicht vergessen: Keine Punkte auf Ihrem privaten Payback-Konto gutschreiben lassen, sonst gibt´s keinen Ersatz!
 
 
 
Ersthelfer
 
Auch während der Corona-Pandemie muss die Erste-Hilfe am (kirchlichen) Arbeitsplatz weiterhin sichergestellt sein. Allerdings gibt es aktuell Sonderregelungen zu diesem Thema. Viele interessante Antworten gibt die Internet-Seite der „Verwaltungs-Berufsgenossenschaft“ (DGUV).
 
 
 
 
Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 erhöht sich erneut
 
Eltern, die gesetzlich mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und ihre Kinder wegen einer Erkrankung oder wegen der Corona-Pandemie zuhause betreuen müssen, können 30 Tage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil in Anspruch nehmen. Bei mehreren Kindern beträgt der Anspruch insgesamt 65 Tage pro Elternteil, für Alleinerziehende: 60 Tage pro Kind, insgesamt (bei mehreren Kindern) 130 Tage.
 
Die wesentlichen Voraussetzungen in Kurzfassung:
 
  • Arbeitnehmer können Kinderkrankengeld beantragen, wenn das Kind erkrankt ist und zuhause betreut werden muss (in diesem Fall: Bescheinigung des Arztes einreichen!) oder
  • wenn die Kinderbetreuungseinrichtung (z.B. Kita), Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschlossen wurden oder
  • wenn für die Klasse oder Gruppe ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde (auch aufgrund einer Absonderung) oder
  • wenn Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert wurden oder
  • wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinder-Betreuungsangebot eingeschränkt wurde oder
  • wenn die zuständige Behörde empfiehlt, vom Besuch des Kindes in einer der genannten Einrichtungen abzusehen.
Weitere Voraussetzungen:
 
Der Elternteil ist berufstätig und gesetzlich versichert (Anspruch auf Krankengeld).
Das Kind ist gesetzlich versichert und jünger als 12 Jahre oder hat eine Behinderung und ist auf Betreuung angewiesen.
Im Haushalt gibt es niemanden, der das Kind anstelle des Arbeitnehmers betreuen kann.
 
Antragsformulare stellen die Krankenkasse online zur Verfügung. Häufig wird auf weitere Nachweise (Bescheinigungen von Kita / Schule) verzichtet. Bitte geben Sie das Formular dann über die Dienststelle an die Verrechnungsstelle weiter.
 
Außenbereiche in den Kindergärten sommerfit machen
 
Zwar noch zaghaft, aber immer öfter scheint die Sonne und lockt uns mit wärmeren Temperaturen raus. Zum sicheren Spielen an Schaukeln, Rutschen und Klettergerüsten gehört auch der richtige und ausreichende Fallschutz. Sand, Holzhackschnitzel und Rindenmulch müssen dafür ausreichend breit und tief eingebracht sein. Eine Schichtdicke von 40cm ist dabei empfehlenswert. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, gegebenenfalls fehlendes Fallschutzmaterial zu bestellen, damit die Freiluftspielsaison sicher starten kann.
 
Diese und weitere Infos finden Sie unter www.sichere-kita.de. Schauen Sie doch mal rein - und wenden Sie sich bei konkreten Fragen einfach an ihre/n  Kindergartengeschäftsführer/in.
 
Verlängerung der Erdgaslieferverträge
 
Einige Kirchengemeinden erhalten in den nächsten Tagen von der KSE, unserem kirchlichen Energieversorger, neue Vertragsunterlagen, weil Gaslieferverträge auslaufen. Das Angebot kann entweder für die Lieferzeit von zwei oder drei Jahren abgeschlossen werden. Außerdem kann zwischen einem Standard-Tarif und dem KlimaPlus-Tarif ausgewählt werden.
 
Wir empfehlen Ihnen das neue Angebot der KSE anzunehmen, die Verträge zu unterschreiben und direkt an die KSE zurückzusenden. Bitte geben Sie den Verwaltungsbeauchtragten eine Kopie des unterschriebenen Vertrages mit. 
 
Die Gartensaison beginnt...
 
…und der Rasen möchte wieder gemäht werden.
Für die Mitarbeiter/innen ist hierbei das Tragen von Sicherheitsschuhen der Klasse S3 empfohlen. Dies gilt auch für Ehrenamtliche Tätige. 
Wenn Sie Fragen zu Beschaffung und Kostenübernahme haben, wenden Sie sich einfach an Ihre/n Verwaltungsbeauftragte/n.
 
Und… tun Sie es nicht nur der Vorschrift wegen –auch  Ihre Gesundheit wird es Ihnen danken!
 
 
Bundesregierung unterstützt Familien auch 2021 mit einem Kinderbonus
 
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Eltern auch im Jahr 2021 einen einmaligen Kinderbonus. Die Auszahlung erfolgt vermutlich im Mai. Bereits im vergangenen Jahr erhielten die Familien für jedes kindergeldberechtigte Kind 300 Euro ausbezahlt. Diese Zahlungen werden nicht auf die Grundsicherung, allerdings auf den Kinderfreibetrag, von dem Familien mit höheren Einkommen profitieren, angerechnet. Weitere interessante Informationen finden Sie hier
 
 
Haushalt Kindergärten für 2022
 
Das Jahr 2021 hat gerade erst angefangen. In einigen Kommunen ist noch nicht abschließend geklärt, welche eingereichten Investitionen bewilligt sind. Und schon werden wieder notwendige Maßnahmen und Wünsche für 2022 abgefragt. Dafür erhalten Sie in nächster Zeit eine Email Ihrer/Ihres Kindergartengeschäftsführerin/Kindergartengeschäftsführers. Damit bei der Abfrage alles glatt läuft, können Sie schon jetzt einiges an Vorarbeit leisten:
Sammeln Sie Ihre geplanten Investitionen und Scannen Sie die Angebote als PDF ein. Sie erleichtern uns dadurch die Arbeit enorm. Bei Unklarheiten können Sie sich gerne an uns wenden!
 
Klimaschutz-Fonds: Finanzierung für Ihre Projektideen
 
Nur noch wenige Tage!
 
Haben Sie eine Projektidee für die Themenfelder: Gebäude und Energie, Erneuerbare Energien, Mobilität oder Beschaffung für die gesamte Erzdiözese?
 
Bewerben Sie sich noch bis zum 31. März 2021 auf eine Projektförderung von mind. 30.000 Euro bis max. 750.000 Euro.
 
Weitere Informationen finden Sie hier
 
 
Änderung der Dienstordnung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
 
Die Vergütungssätze für die nebenberufliche Kirchenmusiker wurden zum 01.01.2021 deutlich erhöht. Neben der Erhöhung ist zusätzlich nun auch gleich die bisherige anteilige Urlaubs- und Weihnachtsvergütung enthalten. Die neuen Sätze gelten jedoch nur für Kirchenmusiker/innen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sind, in aller Regel also für die Organisten. Für freiberuflich Tätige ändert sich nichts, da für diese Gruppe weiterhin die im individuellen Vertrag vereinbarten Beträge gelten.
Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie hier. Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung für Ihre Fragen zur Verfügung.
 
 
Druckerzeugnisse
 
Die meisten Druckerzeugnisse unterliegen dem Steuersatz von 7 %.
Dazu gehören auch folgende Produkte, wenn sie der Information, Bildung, Unterhaltung oder der Religionsausübung dienen:
 
  • Bücher
  • Gesangbücher
  • Handzettel
  • Silvesterbriefe
  • Broschüren/Flyer (auch PGR-Wahl)
  • Plakate (auch PGR-Wahl)
  • Pfarrzeitungen/-Briefe
  • Gottesdienstanordnungen
  • Chornoten
  • Liedhefte/-zettel
  • Kommunionbilder
  • Pfarrnachrichten
Viele Druckdienstleister berechnen aus Unkenntnis jedoch trotzdem die regulären 19% Umsatzsteuer. Wir prüfen das zwar im Nachhinein, empfehlen Ihnen aber, vor der Beauftragung der Druckerei zu klären, dass der Steuersatz von 7 % angewendet wird. Sie können sich damit den Aufwand, eine neue, korrigierte  Rechnung ausstellen zu lassen, sparen… 
… und 12% der Kosten noch dazu. 
 
Augen auf beim Briefmarkenkauf
 
Sogar beim Briefmarkenkauf kann man was falsch machen. Nicht nur, wenn man die falschen Werte kauft, sondern auch, wenn man am falschen Ort kauft. So ist beim Kauf von Briefmarken über das Internet ist Wachsamkeit geboten. Unter Umständen sind die Briefmarken doppelt so teuer, weil Versandkosten, Bearbeitungsgebühren und Mehrwertsteuer dazukommen.
Kaufen Sie deshalb ihre Briefmarken am besten direkt bei der Post – auch das ist im übrigen auch online möglich ;-).
 
 
Alle Jahre wieder.... - Kindergartenstatistik 2021
 
Wie gewohnt steht nur ein kurzes Zeitfenster für die Eingabe der statistischen Daten zur Verfügung. Stichtag ist wie immer der 1. März. Bitte überprüfen Sie deshalb Ihre Zugangsdaten zum landeseinheitlichen Kita-Data-Webhouse. Sie können dann bereits vor dem Stichtag Ihre Daten eintragen und sie problemlos innerhalb der gesetzten Frist abeschicken. Denken Sie bitte daran, rechtzeitig die Zahlen mit Ihrem Trägervertreter abzustimmen. Bei Fragen zur Statistik hilft Ihnen die Kindergartenabteilung gerne weiter!
 
 
Kassenprüfungen durch den Stiftungsrat 
 
Der Stiftungsrat hat nicht nur das Recht, sondern nach den "Grundsätzen für die örtliche Rechnungsführung" auch die Pflicht, das Pfarramtskassenbuch und die Kassenbücher der Gruppierungen in der Kirchengemeinde einschließlich der Belege einzusehen. Ein Mal im Jahr muss eine Kassenprüfung durchgeführt werden. Diese ist im Kassenbuch zu vermerken. Darüber hinaus ist ein Protokoll zu fertigen, das als Anlage zum Kassenbuch aufzubewahren ist. Wir empfehlen Ihnen am besten nach dem Jahresabschluss für das Jahr 2020 eine Kassenprüfung durch den Stiftungsrat vorzunehmen.
 
 
Jetzt an den Winterschnitt denken!
 
Haare schneiden, ist in Lockdownzeiten ein kleines Problem. Aber nicht nur Haare, sondern auch zahlreiche Bäume, Zier- und Obstgehölze, Büschen und Hecken sollten regelmäßig einen Schnitt erfahren. Es bietet sich an, in dieser Zeit an frostfreien Tagen oder bei nur wenigen Graden unter Null den Winterschnitt durchzuführen. Es hat daher noch Zeit, aber bis zum ersten Austrieb sollte es erledigt sein.
 
Wenn die Kinder nicht in den Kindergarten dürfen …
 
… dann blutet das Herz von Erziehern und Erzieherinnen. Es ist aber auch Zeit für Dinge,die sonst im Trubel des Alltages liegenbleiben.
 
Hier sind einige Vorschläge, wie der teilweise Stillstand im Lockdown positiv genutzt werden kann:
 
  • Offene Dokumentationen nachtragen
  • Portfolios aktualisieren
  • Anstehende Elterngespräche vorbereiten
  • Die Einrichtungskonzeption aktualisieren und ergänzen
  • Zielvereinbarungsgespräche mit den Mitarbeitern vorziehen
  • Jährliche Unterweisungen (Brandschutz, Infektionsschutz, Arbeitssicherheit) vorziehen
  • Bücher und Spiele sortieren und ausmisten
  • Materialraum aufräumen und ausmisten
  • Pädagogische Impulse für die zu Hause bleibenden Kinder vorbereiten
Wenn Sie noch weitere kreative Ideen haben oder brauchen, wenden Sie sich an Ihre/n Kindergartengeschäftsführer/in!
 
Jetzt die Wasserleitungen winterfest machen
 
 
Zu den Vorbereitungen auf den Winter gehört auch, den Wasseranschluß winterfest zu machen. Wenn die Temperaturen um den Gefrierpunkt herum liegen, können Wasserleitungen gefrieren und  schlimmstenfalls bersten. Denken Sie daran udn entleeren Sie Leitungen, welche einfrieren können, vor dem ersten Frost vollständig.
 
Gute Nachrichten für alle JobRad Interessierte
 
 
Endlich ist es soweit. Jetzt haben auch die Beschäftigten in den Kirchengemeinden des Dekanatsverbandes Bruchsal die Möglichkeit, mit Unterstützung des Dienstgebers ein Fahrrad zu leasen.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter folgenden Link: https://www.ebfr.de/html/content/jobrad4460.html
 
 
 
Fachkraft oder doch keine Fachkraft -  das ist hier die Frage...
 
 
Mit der Erweiterung des sog. Fachkräftekatalogs wurden einigen Berufsgruppen die Tür zum Arbeitsfeld ,,Kindergarten'' geöffnet. Personen mit der Qualifikation gem § 7 Abs. 2 Ziffer 10 KiTaG werden jedoch erst nach einer Qualifikation in Pädagogik und Entwicklungspsychologie im Umfang von mindestens 25 Tagen oder einem einjährigen betreuten Berufspraktikum zur Fachkraft. Die Fortbildungstage im Umfang von mindestens 25 Tagen sind innerhalb der ersten beiden Jahre der Beschäftigung zu absolvieren. Davon sollen 5 Fortbildungstage in den ersten drei Monaten nach der Aufnahme der Beschäftigung absolviert werden. Obwohl dieser Personenkreis während dieser zweijährigen Phase noch keinen Fachkraftstatus inne hat, dürfen diese Personen auf den Mindestpersonalschlüssel angerechnet werden. Werden die notwendigen Fortbildungen im 2-Jahres-Zeitraums nicht absolviert, ist auch keine Anrechnung mehr auf den Mindestpersonalschlüssel möglich und zwar so lange, bis die 25 Fortbildungstage absolviert wurden. Das klingt kompliziert - ist es auch - muss aber beachtet werden. Wichtig ist der Hinweis, dass mit Abschluss der Nachqualifzierung eben ,,nur'' der Fachkraftstatus erreicht wurde und dieser nicht automatisch sofort zu einer höheren Eingruppierung führt. Teilweise wird dies den Qualifikanten und den Qualifikantinnen leider anders suggeriert.  
 
 
wir-kaufen-anders- Die ökumenische Einkaufsplattform für öko-fair-soziale Produkte
 
Gerade in dieser Zeit fällt es den Verantwortlichen der Kirchengemeinden oft schwer, sich neben den Corona-Maßnahmen auch mit anderen, ebenfalls wichtigen Dingen, wie z.B. ökologisch, fairem, sozialem Einkaufverhalten zu beschäftigen. Die Einkaufsplattform: „Wir kaufen anders“, an der sich auch unser Erzbistum Freiburg beteiligt, will dem entgegenwirken. Mit einem vielfältigen Angebot und einfachem Bestellwesen, wird hier versucht, neue schöpfungsorientierte Kunden zu gewinnen.
Schauen Sie mal rein und registrieren Sie sich schnell und einfach, um künftig fair einzukaufen. Falls Sie Schwierigkeiten bei der Registrierung haben, wenden Sie sich bitte an Frau Milingi, E-Mail: katharina.milingi@vst-bruchsal.de oder Telefon: 07251/ 71 24-19
 
Personalabteilung VST Bruchsal
 
Schnell, zuverlässig und kompetent beantwortet Ihnen unser Team der Personalabteilung gerne Ihre Anliegen und Fragen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis. Im Moment kann es zu kleineren Verzögerungen kommen. Seit geraumer Zeit betreuen wir zusätzlich weitere Personalfälle aus dem Bereich der Verrechnungsstelle Pforzheim, so dass es durchaus mal zu kleineren „Staus“ kommen kann. Aber wie auch auf der Autobahn lösen diese sich wieder auf und Sie erhalten Ihre Informationen schnellst möglich in gewohnter Weise. Wir bitten Sie daher ab und zu um etwas Geduld und Verständnis für das derzeit erhöhte Anfrageaufkommen. Falls Sie uns telefonisch nicht erreichen konnten, schicken Sie uns Ihre Anliegen gerne auch per E-Mail. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier. Alternativ können Sie Mails auch an info@vst-bruchsal.de senden.
 
 
Auf die Plätze, Fertig, Los! Ausbildung 2021
 
Gerade erst haben neue Auszubildende ihr Anerkennungspraktikum oder die praxisintegrierte Ausbildung begonnen. Doch schon jetzt werden die Weichen für den Ausbildungsjahrgang 2021 / 2022 gestellt. Gibt es im Stellenschlüssel Platz für einen Auszubildenden? Welches Teammitglied übernimmt die Betreuung und Anleitung des Auszubildenden?
Gibt es genügend Bewerbungen für die Ausbildungsplätze?
Diese Fragen können Sie schon jetzt mit Ihrem Trägervertreter besprechen. Im Anschluss vermerken wir Ihren Bedarf an Auszubildenden gerne auf unserer zentralen Sammelliste, die wir auch im Bereich der Stellenangebote auf unserer Homepage veröffentlichen.
 
Wie lautet künftig die korrekte Rechnungsadresse?
 
Im Zuge der Umstellung zur Umsatzsteuer müssen die Rechnungsadressen angepasst werden, damit ein evtl. Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden kann. Viele stellen sich die Frage, wie denn die korrekte Adresse lauten muss:
 
In der ersten Zeile muss immer die Röm.-Kath. Kirchengemeinde und deren Name stehen, in der folgenden Zeile kann dann mit oder ohne c/o der Name der Einrichtung angegeben werden. Außerdem darf keine Anschrift einer Privatperson eingetragen sein, außer es handelt sich um z.B. den Vorsitzenden oder Kassier einer Gruppierung.
 
Hier einige Beispiele dazu:
 
Röm. Kath. Kirchengemeinde Musterhausen St. Maria
c/o Pfarramt Musterheim
Musterstraße 25
99999 Musterhausen
 
Röm. Kath. Kirchengemeinde Musterhausen St. Maria
c/o Kath. Kindergarten St. Kita
Kindergartenstraße 1
99999 Kindergartenhausen
 
Röm. Kath. Kirchengemeinde Musterhausen St. Maria
c/o Kirchenchor St. Martin – 1. Vorsitzender Max Müller
Müllerstraße 2
99999 Müllerhausen
 
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Buchhaltung.
 
Laub-Räumpflicht
 
Noch hängt das Laub größtenteils an den Bäumen. Doch ist es nur eine Frage der Zeit, bis Straßen und Gehwege mit Laub übersäht sind. Achtung, nasse Blätter sorgen für eine erhöhte Unfallgefahr.
Bitte denken Sie daran, die Räumpflicht beginnt bereits im Herbst, daher muss das Laub von den frei zugänglichen Wegen und Bürgersteigen entfernt werden
 
Wer 2021 investieren will, muss 2020 planen
 
Neben den laufenden Betriebskosten sind Investitionen im Kindergartengebäude und in den Außenbereichen ein wichtiger Teil der jährlichen Finanzplanung. Sie dienen der Substanzerhaltung und eröffnen auch neue Perspektiven der pädagogischen Arbeit.
 
Schon jetzt nach den Sommerferien müssen die geplanten Investitionen an die politische Gemeinde gemeldet und auch mit der eigenen Kirchengemeinde abgestimmt werden.
 
Sofern noch nicht geschehen sollten Sie sich jetzt Gedanken über die Pläne für das nächste Jahr machen und dazu auch schon entsprechende Angebote einholen.
 
Danach erfolgt die endgültige Absprache mit Ihrem Trägervertreter, der dann die Weitergabe der Anmeldungen an die politsche Gemeinde und die Kirchengemeinde übernimmt.
 
 
Wie lüftet man eine Kirche in den Sommermonaten richtig?
 
Beim Lüften gelten für Kirchengebäude besondere Regeln, um Schäden an den Wänden, der Orgel und an Kunstgegenstände zu vermeiden.
 
Grundsätzlich sollte die Luftfeuchtigkeit im Kirchengebäude zwischen 40% und 70% liegen. Meist relativ trocken ist die Außenluft in den kühlen Morgenstunden, relativ feucht am warmen, späten Nachmittag. Nutzen Sie dies zum Lüften aus, um in Ihrer Kirche die gewünschte Luftfeuchte einzuhalten. Gelüftet wird durch Stoßlüften: Möglichst viele Fenster  bzw. Türen werden gleichzeitig geöffnet, damit die Luft schnell ausgetauscht wird.
 
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Baubeauftragten im Haus.
 
Die Verrechnungsstelle sucht Personal
 
Aktuell suchen wir mehrere neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter für die Betreuung der Kindergärten und unsere Personalabteilung. Vielleicht haben Sie die Stellenanzeige in der Zeitung oder die Ausschreibung auf dem Portal der Arbeitsagentur schon gesehen.
Hier finden Sie zusätzlich die ausführlichen Ausschreibungstexte.
 

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich doch einfach mal bei uns - am Telefon, per Mail oder gleich mit einer Bewerbung. Wir freuen uns auf Sie.
 
Ferien- und Schließtageplanung 2021
 
Der Monat Juli hat begonnen und in allen Kindergärten herrscht Kurs in Richtung Sommerferien. Die Schulanfänger werden (soweit möglich) verabschiedet und die Mitarbeiter/innen und Kinder freuen sich - in diesem Jahr besonders! - auf die großen Ferien. Ferien soll es auch wieder im neuen Jahr geben und dafür werden jetzt schon die Grundlagen gelegt. Bitte machen Sie sich schon jetzt Gedanken über die Ferien und Schließtage im Jahr 2021 und erstellen Sie den Ferienplan Ihres Kindergartens. Als Orientierung dienen auch die Empfehlungen der Erzdiözese Freiburg über die Kindergartenferien. Vergessen Sie auch nicht, die Ferienplanung mit Ihrem Trägervertreter, der Mitarbeiter- und der Elternvertretung abzustimmen.
 
 
Handschriftliche Änderung von Rechnungsadressen
 
Sie haben eine Firma/Dienstleister etc aufgefordert, die Rechnungsadresse zu ändern und dieser teilt Ihnen mit, dass es technisch nicht mehr möglich ist:
 
Die Rechnung kann auch handschriftlich durch einen Mitarbeiter des Leistungserbringers, also dem Absender der Rechnung geändert werden. Dafür muss er auf der Originalrechnung des Kunden die Änderung handschriftlich durchführen und die Änderung mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel bestätigen. Danach können Sie die Rechnung an die Verrechnungsstelle zur Bezahlung weitergeben. Eine handschriftliche Änderung durch den Rechnungsempfänger ist dagegen nicht zulässig!
 
Was passiert, wenn auf einer Reise ''was passiert''...?
 
Änderungen des Reiserechts im BGB
 
Für die Reisenden ist es eine gute Nachricht, für die Reiseveranstalter eher nicht: Nach einer Änderung des BGB gibt es Haftungsverschärfungen bei Pauschalreisen.
 
Wenn Sie als Kirchengemeinde ohne Einschaltung eines gewerblichen Reiseveranstalters eine Reise, Wallfahrten oder Freizeiten in Eigenverantwortung organisieren, anbieten und durchführen, werden Sie nun aufgrund der Neuregelungen schneller zum Veranstalter einer Pauschalreise im Sinne des Gesetzes. Dies ist mit umfassenden Handlungs- und Informationspflichten sowie erheblichen Haftungsrisiken verbunden.
Daher empfiehlt das Ordinariat aus haftungs- und auch steuerrechtlichen Gründen dringend, externe gewerbliche Anbieter mit der Organisation, Durchführung und Abwicklung der „Pauschalreise“ zu beauftragen. Hierbei ist darauf zu achten, dass selbst der Anschein, die kirchliche Einrichtung erbringe die Reise selbst, zu vermeiden ist, wobei inhaltliche Vorgaben für die Gestaltung der Reise selbstverständlich möglich sind.
 
 
'' Corona '' hält uns alle weiter voll im Griff
 
Wegen der Kontaktbeschränkungen, stehen für Schulungen die gewohnten Wege nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Deshalb wird nun damit begonnen die Mitarbeiter/-innen online zu schulen. Der Start erfolgt mit einer Hygieneschulung. Sie erhalten hierzu in Kürze weitere Informationen.
 
Wir wünschen Ihnen, dass Sie weiterhin gesund durch die Krise kommen!
 
 
Ausweitung der Notbetreuung
 
Die Notbetreuung in allen Betreuungseinrichtungen für Kinder wird, nach Bekanntgabe der Änderung der Corona-Verordnung (Fassung vom 17. April 2020) sowie des Schreibens des Kultusministeriums vom 20.04.2020, ausgeweitet.
 
Sollten Sie Bedarf an einem Notbetreuungsplatz haben, benötigen wir den ausgefüllten Antrag auf Notbetreuung, sowie die Arbeitgeberbescheinigungen der Erziehungsberechtigten. Beide Formulare finden Sie unter der Rubrik Downloads (Kindergärten/Eltern).
 
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei ausschließlich um eine Notbetreuung handelt und die Gruppen so klein wie möglich gehalten werden sollen.
 
Was bedeuten die gegenwärtigen Einschränkungen für die Kirchenmusiker 
 
Bei angestellten Kirchenmusikern werden die bereits konkret festgelegten Orgeldiensten (z. B. durch einen Organistenplan) so vergütet, als ob sie tatsächlich geleistet wurden bzw. noch werden.
 
Für Zeiträume, für die noch keine konkrete Festlegung der kirchenmusikalischen Dienste erfolgt ist, kann eine "fiktive Planung" zur Grundlage genommen werden, wie sie ohne behördliche Untersagung stattgefunden hätten. Hilfsweise wird die 1/12-Regelung aus der Anlage zum Arbeitsvertrag angewandt und die ausgefallenen Dienst so vergütet.
 
Bei Honorarkräften liegt das unternehmerische Risiko auf deren Seite. Daher wird für ausgefallene Dienste leider kein Honorar bezahlt.
 
Wir wissen um die schwierige finanzielle Situation von Honorarkräften, können Sie aber nur auf die Schutzschirme für „Solo-Selbstständige“ verweisen. Die Kirchengemeinden, ihre Chöre und sonstigen Einrichtungen dürfen Zahlungen ohne Gegenleistungen, auch ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung, nicht leisten. Auch die Gewährung eines Darlehens ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Bitte prüfen Sie, ob möglicherweise Unterstützungsleistungen von Bund und Land für Sie in Frage kommen.
 
Weitergehende Hinweise finden Sie auf der Seite des Erzbistums unter www.ebfr.de/corona
 
Einzug der Elternbeiträge wird ausgesetzt
 
Für die Zeit der coronabedingten Schließung der Kindergärten umgegangen wird. Allerdings gibt es inzwischen verschiedene Empfehlungen, keinen Elternbeitrag einzuziehen.
 
Diesen Empfehlungen folgen wir und buchen aktuell keine Elternbeiträge ab.
 
Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, bitten wir Sie, diesen für den April auszusetzen.
 
Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung dieser Zahlungen oder den Verzicht ist hiermit nicht verbunden. Diese ist zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen.
 
Schließung aller Kindergärten ab Dienstag, 17. März bis zum 17. April 2020
 
Die Landesregierung hat heute (13. März 2020) beschlossen, ab Dienstag, den 17. März 2020, landesweit alle Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen bis einschließlich Ende der Osterferien zu schließen. Für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen (etwa Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Lebensmittelproduktion und Infrastruktur) wird es eine Notfallbetreuung geben. Wir sind daran in enger Zusammenarbeit mit den politischen Gemeinden kurzfristige, pragmatische Lösungen vor Ort zu ermöglichen, um Notplätze, allerdings nur für den eng gefassten Bereich, in zahlreichen kath. Kindergärten einzurichten.
 
Am Montag werden die Kindergärten entsprechende Informationen an die Eltern geben können.
 
Hier die Pressemitteilung des Kultusministeriums.
 
 
Wichtige Informationen zu SARS CoV 2 - Virus (Coronavirus)
 
 
Auf die Plätze, Fertig, Los! Ausbildung 2020
 
Ein neues Kalenderjahr hat gerade begonnen und im September beginnt auch wieder ein neues Ausbildungsjahr für Auszubildende im Anerkennungspraktikum oder in der praxisintegrierten Ausbildung.
Schon jetzt werden die Weichen für den Ausbildungsjahrgang 2020 / 2021 gestellt.
  • Gibt es im Stellenschlüssel Platz für einen Auszubildenden?
  • Welches Teammitglied übernimmt die Betreuung und Anleitung des Auszubildenden?
  • Gibt es schon Bewerbungen für die Ausbildungsplätze?
Diese Fragen können Sie schon jetzt mit Ihrem Trägervertreter besprechen. Im Anschluss vermerken wir Ihren Bedarf an Auszubildenden gerne auf unserer zentralen Sammelliste, die auch im Bereich der Stellenangebote auf unserer Homepage veröffentlicht ist.
 
'Geschmäckle vermeiden'
 
Will die Kirchengemeinde mit einem Mitglied des Stiftungsrates bzw. Pfarrgemeinderat oder seinen Angehörigen einen Vertrag schließen, dann darf dieses Gremiumsmitglied weder beratend noch beschließend daran mitwirken. Es soll hier jedes „Geschmäckle“ oder vornehmer ausgedrückt, ein Interessenskonflikt vermieden werden.
Soll zum Beispiel eine Wohnung an ein Mitglied des Pfarrgemeinderats vermietet werden oder ein Auftrag an einen Bauunternehmer, dessen Ehefrau im Stiftungsrat ist, vergeben werden oder ein Architekt, der im Stiftungsrat sitzt, mit einer Planung beauftragt werden, dann müssen die betroffenen Räte die Sitzung verlassen und dürfen nicht mitberaten oder mitabstimmen.
Zudem müssen die Verträge vom Ordinariat genehmigt werden. Den Antrag dazu stellen wir gerne für Sie.
Am Besten ist es aber, wenn schon vor der Sitzung Kontakt mit uns aufnehmen.
 
Aktualisierte Reisekosten Formulare
 
Für Dienstreisen und Dienstgänge in 2019 und 2020 wurden vom Erzbischöflichen Ordinariat die Reisekostenformulare aktualisiert. Sie finden diese unter der Rubik ''Muster und Vorlagen'' auf der Website des Erzbistums Freiburg
 
 
Folgen Sie diesem Link, damit Sie stets die aktuellen Vordrucke zur Verfügung haben (siehe auch 'Downloads'). Bitte verwenden Sie keine 'alten' Formulare. Wichtig ist außerdem, dass auf den Anrtag vor der Auszahlung durch uns die Zahlungsanweisung der Kirchengemeinde bzw. Kindergartengeschäftsführung erfolgen muss. 
 
 
Ablauf der Nichtveranlagungsbescheinigung zum 31.12.2018

 

Die derzeit gültigen Nichtveranlagungsbescheinigungen laufen zum 31.12.2018 ab.

Teilweise wurden die Kirchengemeinden bereits von den Banken dazu aufgefordert, eine neue Bescheinigung abzugeben. Wir werden für Sie die Bescheinigungen - wie in den vergangenen Jahren - gesammelt beim Finanzamt beantragen und Ihnen dann rechtzeitig eine Ausfertigung zur Vorlage bei Ihrer Bank zukommen lassen.

Falls Sie ein Anschreiben Ihrer Bank erhalten, müssen Sie uns dieses nicht separat zukommen lassen.

 
Monatliche Kinderzulage

Die Familienkomponente wird beim Erzbistum Freiburg groß geschrieben. Beschäftigte erhalten auf Antrag eine monatliche Kinderzulage. Diese beträgt derzeit 120,00 € pro Kind. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Zulage entsprechend gekürzt. Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter Downloads für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Voraussetzung für die Gewährung der Zulage ist, dass Sie Anspruch auf das gesetzliche Kindergeld haben. Sobald Ihre Tochter/Ihr Sohn das 18. Lebensjahr erreicht hat, endet in den meisten Fällen die Zahlung des Kindergeldes durch die zuständige Kindergeldkasse. Zeitgleich entfällt damit auch die Kinderzulage, die Sie von Ihrem katholischen Arbeitgeber erhalten. Wenn Ihr Kind weiterhin zur Schule geht, eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, zahlt Ihnen die Kindergeldkasse das Kindergeld weiter. Damit ist auch der Weg frei für die weitere Zahlung der Kinderzulage über die Verrechnungsstelle. Die Verrechnungsstelle braucht für die Weiterzahlung neben einem aktuellen Nachweis der Kindergeldkasse noch folgende Unterlagen:

-wenn Ihr Kind weiterhin zur Schule geht eine Schulbescheinigung

-bei einem Studium eine Immatrikulationsbescheinigung

-bei einer beruflichen Ausbildung eine Kopie des Ausbildungsvertrags.

Auf Ihrer Gehaltsmitteilung finden Sie zwei Monate vor dem Wegfall der Kinderzulage einen entsprechenden Hinweis, damit Sie frühzeitig reagieren können. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Gehaltsmitteilung oder auf unserer Homepage.

 
Wir wollen wieder draußen spielen!

Es hat noch einmal geschneit und ist wieder kalt geworden, doch der Frühling lässt sich bestimmt nicht aufhalten. Auch die Kinder lassen sich nicht aufhalten und wollen endlich wieder draußen spielen. Zum sicheren Spielen an Schaukeln, Rutschen und Klettergerüsten gehört auch der richtige und ausreichende Fallschutz. Sand, Holzhackschnitzel und Rindenmulch müssen dafür ausreichend breit und tief eingebracht sein. Eine Schichtdicke von 40 cm ist dabei empfehlenswert. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, gegebenenfalls fehlendes Fallschutzmaterial zu bestellen, damit die Freiluftspielsaison sicher starten kann. Diese und weitere Infos finden Sie unter Sichere Kita. „Fahren“ Sie einfach mit dem Mauszeiger über die Bilder und klicken Sie mit der linken Maustaste, wenn Sie nähere Informationen zu einem Thema wünschen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an ihre/n Trägervertreter bzw. bei geschäftsgeführten Kindergarten an ihre/n Geschäftsführer/in.

 
Keine Buchung ohne Beleg

Ein „Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung“ ist, dass keine Buchung ohne Beleg erfolgen darf. Unsere Buchhaltung ist dafür verantwortlich, dass Ihre Anweisung ordnungsgemäß verbucht und auch auf dem entsprechenden Bankkonto gutgeschrieben wird. Das fällt uns manchmal jedoch schwer, weil auf manchen Anweisungen, die wir von Ihnen erhalten, um z.B. einen Betrag an ehrenamtliche Mitarbeiter zu erstatten, bestimmte Angaben fehlen.

  • -Wir benötigen normalerweise folgende Daten:
  • -vollständiger Name und vollständige Anschrift des Empfängers
  • -Ausstellungsdatum
  • -Information über den Zweck der Auszahlung
  • -auszuzahlender Betrag, bei mehreren Belegen die Gesamtsumme
  • -Kassenbelege sind mit anzuheften
  • -Bankverbindung (IBAN) des Empfängers (auch dann, wenn wir schon öfters an diesen bezahlt haben)
  • -Unterschrift des Anweisenden

Bitte achten Sie darauf, dass diese auf dem Beleg stehen, denn nur dann können schnell und unkompliziert die Überweisung vornehmen.

 
Ausschlussfrist bei Erstattung Fahrtkosten

Wenn Sie für die Kirchengemeinde tätig sind und Ihnen dafür Auslagen für Fahrtkosten entstehen, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung dieser Auslagen. Die Vorschriften, die dabei zu beachten sind, sind in der AVO und im Landesreisekostengesetzt festgelegt. Dort ist u.a. die Verjährung geregelt: Die Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten bei der zuständigen Abrechnungsstelle schriftlich oder elektronisch zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise oder des Dienstgangs.
Bitte legen Sie den Antrag auf Fahrtkostenerstattung rechtzeitig mit der Zahlungsanweisung des Pfarrers bei uns vor, damit wir keine verjährten Ansprüche streichen müssen.

 
Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Der Gesetzgeber hat durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz die steuerliche Förderung für die betriebliche Altersvorsorge ab 2018 erhöht. Sie haben die Möglichkeit zu Ihrer Betriebsrente eine freiwillige Zusatzrente abzuschließen. Diese Zusatzrente erhöht Ihre betriebliche Altersrente und trägt somit dazu bei, die im Renteneintrittsalter entstehende Deckungslücke etwas zu vermindern. Einzelfragen beantwortet die kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) in Köln. Sie erreichen die KZVK unter der 0221–2031-0 erreichen. Oder Sie schreiben einfach eine E-Mail an  info@kzvk.de.

 
Alle Jahre wieder... - Kindergartenstatistik 2018

Wie gewohnt steht nur ein kurzes Zeitfenster für die Eingabe der statistischen Daten zur Verfügung. Stichtag ist wie immer der 1. März. Bitte überprüfen Sie deshalb Ihre Zugangsdaten zum landeseinheitlichen Kita-Data-Webhouse. Sie können dann bereits vor dem Stichtag Ihre Daten eintragen und sie problemlos innerhalb der gesetzten Frist abschicken. Denken Sie bitte daran, rechtzeitig die Zahlen mit Ihrem Trägervertreter abzustimmen. Bei Fragen zur Statistik hilft Ihnen die Kindergartenabteilung gerne weiter!

 
Kassenprüfungen durch den Stiftungsrat

Der Stiftungsrat hat nicht nur das Recht, sondern nach den "Grundsätzen für die örtliche Rechnungsführung" auch die Pflicht, das Pfarramtskassenbuch und die Kassenbücher der Gruppierungen in der Kirchengemeinde einschließlich der Belege einzusehen. Ein Mal im Jahr muss eine Kassenprüfung durchgeführt werden. Diese ist im Kassenbuch zu vermerken. Darüber hinaus ist ein Protokoll zu fertigen, das als Anlage zum Kassenbuch aufzubewahren ist. Wir empfehlen Ihnen am besten nach dem Jahresabschluss für das Jahr 2017 eine Kassenprüfung durch den Stiftungsrat vorzunehmen.

 

 
Unfallmeldungen an die Berufsgenossenschaft

Die neue "Diözesanstelle für Umwelt, Energie und Arbeitsschutz" hat in der Kartäuserstraße 47 in Freiburg ihren Betrieb aufgenommen. Für das Gebiet der Gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallmeldungen an die BG‘en) sowie für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Erste Hilfe ist ab 01.01.2018 Herr Fluri (Stefan.Fluri@ordinariat-freiburg.de) zuständig.
Bitte denken Sie deshalb daran, ab sofort bei einem Arbeitsunfall eine Kopie der Unfallmeldungen auch an Herrn Fluri zu senden.

 

 
Durch richtiges Lüften - Gesund leben, Energie einsparen und Gebäudeschäden vorbeugen

Genauso wichtig wie das Heizen ist im Winter auch das Lüften. Schnell können hier bei falscher Handhabung Schimmel und damit verbunden gesundheitliche Gefahren für den Menschen entstehen. Zuviel Feuchtigkeit in den Wohnräumen kann zusätzlich erhebliche Schäden an der Gebäudesubstanz verursachen. Diese müssen dann oftmals mit einem hohen Sanierungsaufwand instandgesetzt werden. Durch richtiges Lüften kann nicht nur materiellen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorgebeugt, sondern auch Heizenergie eingespart, unsere Umwelt geschont und unser Geldbeutel entlastet werden. 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Umweltbundesamt
oder zum Beispiel auch hier

 
Der 1.1. markiert nicht nur den Beginn eines neuen Jahres

...das Datum ist auch Startschuss für viele Neuregelungen, die finanzielle Auswirkungen haben können. Hier eine kleine Auswahl:  
…das Kindergeld wird erhöht
Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind 225 Euro. Allerdings kann Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr - wie bisher - für mehrere Jahre. …der Krankenversicherung - Zusatzbeitrag sinkt
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die 54 Millionen Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Jede Krankenkasse kann jedoch selbst darüber entscheiden, ob sie am Zusatzbeitrag 2018 etwas ändert. 
…der Beitragssatz für Rentenversicherung sinkt
Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung zum 1. Januar von 18,7 auf 18,6 Prozent.
…die Bezüge werden für alle nicht-erzieherisch tätigen Beschäftigten erhöht Die Bezüge steigen um 1,55 %.
…die Kinderzulage wird erhöht
Sie steigt auf 120,-- € (bei Vollbeschäftigung) pro Kind.
…der Arbeitnehmerbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge steigt
Die Erhöhung des Beitragssatzes zum 1. Januar auf 5,8 % wirkt sich auch auf die Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung aus. Die Eigenbeteiligung erhöht sich auf 0,3 % des Bruttoentgelts.

 

 
Der richtige Transport nach einem Unfall im Kindergarten

Wichtige Informationen zum Taxi-Gutschein-Verfahren der Unfallkasse Baden-Württemberg
Nach einem Unfall im Kindergarten bestehen bei den Mitarbeiterin oft Unsicherheiten, mit welchem Transportmittel die Kinder zur ärztlichen Behandlung gefahren werden sollen. Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) als gesetzlicher Unfallversicherungsträger trägt aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sorge, dass ein durch einen Kindergartenunfall verletztes Kind auf dem schnellsten Weg in ärztliche Behandlung kommt, um die Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten.
Deshalb hat die UKBW das Taxi-Gutschein-Verfahren eingeführt und damit die Möglichkeit eröffnet, bei entsprechenden Kindergartenunfällen auch das Taxi nutzen zu können. Informationsblätter und Taxigutscheine werden von der UKBW unter
Taxi-Gutschein bereitgestellt.

 
Kerzen in der Advents- und Weihnachtszeit

Kerzen gehören in der Advents- und Weihnachtszeit einfach dazu. Doch was so romantisch aussieht, birgt bei falschem Verhalten erhebliche Gefahren und kann große Schäden verursachen. Eigentlich ist es selbstverständlich, doch die wichtigste Regel wieder leider immer wieder vernachlässigt: Lassen Sie Kerzen  n i e  unbeaufsichtigt brennen. Diesen und natürlich auch andere Tipps zum Umgang mit Kerzen, aber auch zu elektrischen Lichterketten, finden Sie auf einem Merkblatt, das Sie hier herunterladen können:

Auch wenn die Hinweise ursprünglich auf Kindergärten abgestellt waren, so gelten sie doch auch für Gruppenstunden, Treffen, Gebetskreise usw.. Wir wünschen Ihnen eine gesegnete Adventszeit!
PS: … und die Nummer der Feuerwehr ist 112.

 
Jahresabschluss 2017

Das Jahr geht langsam wieder zu Ende. Nachdem einige unserer Buchhaltungskräfte in der letzten Woche bei den Jahresabschlussschulungen für das Jahr 2017 waren, werden wir im Dezember mit den ersten Vorbereitungen für den Jahresabschluss beginnen. Um diesen rechtzeitig erstellen zu können, sind wir wieder auf die Mithilfe der Kirchengemeinden und Kindergärten angewiesen.
Bitte senden Sie die noch im Haushaltsjahr 2017 zu bezahlenden Rechnungen und die Monatsabrechnung Dezember (Stichtag 31.12.2017)  bis zum 10.01.2018 an uns und überweisen den Abrechnungsbetrag auf unser Girokonto. Bitte legen Sie eine Kopie des Kontoauszuges zum Stand 31.12.2017 bei. Bei den Kassenbüchern, die bereits im neuen Wilken-System laufen, benötigen wir die Kontoauszüge von allen im Kassenbuch geführten Bankkonten. Bei den Kindergärten buchen wir den Betrag natürlich wie bisher von Ihrem Konto ab. Spätere Geldbewegungen können Sie dann in die Abrechnung für den Januar 2018 aufnehmen.

 
Nepper, Schlepper, Bauernfänger...

Immer wieder werden in betrügerischer Absicht Meldebögen für ein „Firmenverzeichnis Baden-Württemberg“ an Pfarrämter per Telefax versendet. Zurückgemeldete Daten sollen Aufnahme in ein Online-Firmenverzeichnis finden. Aber Achtung: Lesen Sie das Kleingedruckte! Dann merken Sie schnell, dass Sie für eine im Grunde wertlose Leistung teuer bezahlen.

 
Haben Sie Ihren Steuerfreibetrag für 2018 schon beantragt?

Bei einem Wechsel Ihrer Steuerklasse oder der Beantragung von Steuerfreibeträgen ist Ihr Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Eine Änderung kann ausschließlich dort beantragt werden. Die Daten werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch abgerufen und in das Lohnabrechnungsprogramm eingelesen. Das elektronische Verfahren braucht jedoch seine Zeit und es vergehen oft  Wochen, bis sich die Änderungen auf Ihrer Vergütungsmitteilung auswirken.  

Wichtig! Stellen Sie auf Ihrer Vergütungsmitteilung fest, dass die von Ihnen gewünschte Steuerklasse/Freibetrag nicht korrekt abgerechnet wird, bleibt Ihnen der Gang zum Finanzamt nicht erspart. Unter Umständen ist  auch eine Korrektur der Meldedaten bei der Gemeinde erforderlich. Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Service-Center Ihres Finanzamtes.

 
KiK - Kommunikation im Kindergarten

Diese Woche finden wieder unsere regelmäßigen Treffen mit den Leiterinnen der Kindergärten und den Vertreterinnen und Vertretern der Träger statt.

Folgende Termine sind geplant:
Mittwoch,15.11.2016 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag, 16.11.2016 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr

Da es rund um das Themenfeld „Kindergarten“ immer etwas Neues gibt, fiel uns die Themenplanung nicht schwer. Wir haben wieder umfangreiche Informationen für Sie zusammengestellt und freuen uns auf den fachlichen Austausch mit Ihnen!

 
Was tun, wenn Sie eine Gutschrift erhalten haben?

Geben Sie bitte auch alle Belege für Rechnungskorrekturen und Gutschriften, die sie von Firmen erhalten, mit der nächsten Post an uns weiter. Wenn der Beleg bei Ihnen liegen bleibt, können wir keine Überwachung des Geldeingangs vornehmen. Natürlich sollten Sie auch hier die sachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen. Entweder verrechnen wir dann die Gutschrift mit einer bereits vorliegenden Rechnung oder kümmern uns darum,
dass das vorhandene Guthaben auf unser Konto überwiesen wird. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Bei Rückfragen rufen Sie einfach in unserer Buchhaltung an.

 
Erste-Hilfe-Leistung

Wer kennt nicht den Slogan „helfen will gelernt sein.“ Aber auch das Dokumentieren der geleisteten Hilfe will gelernt sein. Über Erste-Hilfe-Leistungen sind nämlich Aufzeichnungen zu führen und fünf Jahre lang aufzubewahren. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn beispielsweise nach einer vermeintlich harmlosen Verletzung Spätfolgen eintreten (z. B. nach einem Zeckenbiss). Die Dokumentation kann dazu dienen, die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers zu begründen. In der Regel führen die ausgebildeten Ersthelfer das sogenannte Verbandbuch. Das kann auch elektronisch erfolgen. Im Internet sind kostenlose Vorlagen verfügbar. Wichtig ist, egal ob das Verbandbuch handschriftlich oder elektronisch geführt wird, dass die Unterlagen vor dem Zugriff Dritter zu schützen sind.

 

 
Sie dürfen sich auf Ihre nächste Gehaltsabrechnung freuen...

denn unsere Personalabteilung ist schon fleißig mit dem Berechnen und Auszahlen des „Weihnachtsgeldes“ (Jahressonderzahlung) beschäftigt. Die Auszahlung erfolgt mit der nächsten Bezügeabrechnung zum 15. November 2017.
Die Zahlung des „Weihnachtsgeldes“ sollte ursprünglich zum Kauf von Geschenken und einem besseren Gelingen des Festes beitragen. Eine frühe Form der Weihnachtssonderzuwendung gab es z.B. bereits  im Schusterhandwerk, wo der Meister seinen Gesellen traditionell zum Weihnachtsfest ein Stück Leder schenkte, aus dem diese sich dann ein Paar Schuhe machen konnten. 1952 setzte die Gewerkschaft ÖTV erstmals einen Tarifvertrag über eine „Weihnachtszuwendung“ durch. In den folgenden Jahren geschah dies für viele weitere Branchen, aber keineswegs für alle und auch nicht in gleicher Höhe. Bis mindestens Ende der 1970er Jahre zeigte sich eine Tendenz zum Anstieg der Höhe des Weihnachstgeldes und der Ausdehnung des Anteils der Betriebe und Branchen, in dem es durch Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen abgesichert wurde.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie mit dem Extra an Geld viel Freude haben und schenken!

 

 
Auf die Plätze, Fertig, Los! Ausbildung 2018

Gerade erst haben neue Auszubildende ihr Anerkennungspraktikum oder die praxisintegrierte Ausbildung begonnen. Doch schon jetzt werden die Weichen für den Ausbildungsjahrgang 2018 / 2019 gestellt.
Gibt es im Stellenschlüssel Platz für einen Auszubildenden?
Welches Teammitglied übernimmt die Betreuung und Anleitung des Auszubildenden?Gibt es genügend Bewerbungen für die Ausbildungsplätze?
Diese Fragen können Sie schon jetzt mit Ihrem Trägervertreter besprechen. Im Anschluss vermerken wir Ihren Bedarf an Auszubildenden gerne auf unserer zentralen Sammelliste, die wir auch im Bereich der Stellenangebote auf unserer Homepage veröffentlichen.

 
Herbstzeit - Herbststürme - dagegen sind wir versichert

Die jetzt beginnende Herbstzeit kündigt sich oft mit den ersten Herbststürmen an. Falls Sie nach einem Sturm einen Schaden an Ihrem Gebäude feststellen, nehmen sie am besten schnellstmöglich Kontakt mit uns auf. Wir stellen dann den Kontakt zum Versicherungsbüro her und helfen Ihnen bei der Abwicklung des Schadens. Dokumentieren Sie auf jeden Fall den Schaden mit Fotos und lassen sie sich einen Kostenvoranschlag für die Schadensbehebung geben. Entstandene Dachöffnungen dürfen natürlich, auch um Folgeschäden zu vermeiden, sofort provisorisch verschlossen werden. Der Selbstbehalt bei Sturmschäden beträgt aktuell 1.000 €.

 
Schulungen für Pfarrsekretärinnen im Herbst 2017

Im Herbst werden wieder an verschiedenen Standorten Kurse für Pfarrsekretärinnen angeboten. Infos über Kursinhalte, Veranstaltungsort und Kursgebühren finden Sie ab sofort im Intranet der Erzdiözese Freiburg unter Service im Unterpunkt Schulungsportal Ordinariat, dort machen Sie auch Ihre Anmeldung.
Für Fragen steht  Ihnen Johanna Dorer  (johanna.dorer@ordinariat-freiburg.de / Tel. +49 761 13791 – 222)   gerne zur Verfügung.

 
Die Rente ist si(s)cher...

Sie kennen bestimmt alle diesen Satz eines namhaften Politikers. Ja die Rente ist sicher, fragt sich nur wie hoch sie dann einmal ausfällt. Die entstehende Deckungslücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem Betrag, den man monatlich zum Lebensunterhalt braucht, wächst. Dieser Umstand zwingt viele Arbeitnehmer zum Handeln, in dem sie sich zusätzlich für das bevorstehende Rentenalter absichern.
Ihr Arbeitgeber trägt dazu bei, dass diese Deckungslücke etwas minimiert wird. Er zahlt für Sie an die Kirchliche Zusatzversorgungskasse monatlich eine Umlage, aus derer Sie dann im Rentenfall eine zusätzliche Rente als Betriebsrente erhalten. Derzeit zahlt Ihr Arbeitgeber 5,3 % und ab dem nächsten Jahr 5,8 % aus Ihrer Bruttovergütung. Mit der Einführung der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung müssen die Beschäftigten ab 2017 einen kleinen Teil zur Finanzierung dieser Betriebsrente beitragen. Derzeit sind das gerade einmal 0,05 Prozent vom monatlichen Bruttoentgelt. Ab 2018 steigt die Eigenbeteiligung dann auf 0,30 Prozent an. Einmal jährlich erhalten Sie eine aktuelle Mitteilung über die Höhe Ihrer künftigen Betriebsrente.

 
Der frühe Vogel fängt den Wurm...

…Gleiches gilt für das SPATZ-Sprachförderprogramm. Die L-Bank hat die Antragsformulare für das Kindergarten-Jahr 2017/2018 online gestellt.
Auch die Verwendungsnachweise für den Sprachförderzeitraum 2016/2017 sind abrufbar. Denken Sie bitte unbedingt daran, pro Gruppe einen separaten Verwendungsnachweis auszufüllen, dessen Angaben dem des Stundennachweises entsprechen müssen! Falls Sie Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen brauchen, hilft Ihnen die Kindergartenabteilung gerne weiter.
Hier gelangen Sie zu den Unterlagen der L-Bank.

 
Die Urlaubszeit beginnt

Auch wir machen bei "Aktuell - Interessant - Neu - Wichtig" eine Pause. Die nächsten aktuellen Hinweise gibt es am 11. September 2017.
Bis dahin wünschen wir allen eine erholsame Ferien- und Urlaubszeit und insbesondere denjenigen, die wegfahren, eine glückliche Heimkehr.

 

 

 

 
Fördertätigkeit kirchlicher Stiftungen

Im Zuge der Neuordnung des diözesanen Stiftungswesens wurde eine eigene Stiftungsverwaltung der Erzdiözese geschaffen und darin ein Referat Stiftungskommunikation/Fördertätigkeit. Dieses Referat kann detailliert und verbindlich Auskunft über alle Fördermöglichkeiten durch die diözesanen Stiftungen geben. Referat Stiftungskommunikation/Fördertätigkeit

 

 

 
Fachkraft oder doch keine Fachkraft - das ist hier die Frage...

Mit der Erweiterung des sog. Fachkräftekatalogs wurden einigen Berufsgruppen die Tür zum Arbeitsfeld „Kindergarten“ geöffnet. Personen mit einer Qualifkation gem. § 7 Abs. 2 Ziffer 10 KiTaG werden jedoch erst nach einer Qualifikation in Pädagogik und Entwicklungspsychologie im Umfang von mindestens 25 Tagen oder einem einjährigen betreuten Berufspraktikum zur Fachkraft. Die Fortbildungstage im Umfang von mindestens 25 Tagen sind innerhalb der ersten beiden Jahren der Beschäftigung zu absolvieren. Davon sollen 5 Fortbildungstage in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung absolviert werden. Obwohl dieser Personenkreis während dieser zweijährigen Phase noch keinen Fachkraftstatus inne hat, dürfen diese Personen auf den Mindestpersonalschlüssel angerechnet werden. Werden die notwendigen Fortbildungen im 2-Jahres-Zeitraum nicht absolviert, ist auch keine Anrechnung mehr auf den Mindestpersonalschlüssel möglich und zwar so lange, bis die 25 Fortbildungstage absolviert wurden. Das klingt kompliziert – ist es auch – muss aber beachtet werden. Wichtig ist der Hinweis, dass mit Abschluss der Nachqualifizierung eben „nur“ der Fachkraftstatus erreicht wurde und dieser nicht automatisch sofort zu einer höheren Eingruppierung führt. Teilweise wird dies den Qualifikanten und Qualifikantinnen leider anders suggeriert.

 
Sommer, Sonne, Strand und Urlaubszeit

Der Monat Juli hat begonnen und in allen Kindergärten herrscht Kurs in Richtung Sommerferien. Die Schulabgänger werden verabschiedet und Mitarbeiter + Kinder freuen sich auf die großen Ferien. Ferien soll es auch wieder im neuen Jahr geben und dafür werden schon jetzt die Grundlagen gelegt. Bitte machen Sie sich schon jetzt Gedanken über die Ferien und Schließtage im Jahr 2018 und erstellen Sie den Ferienplan Ihres Kindergartens. Als Orientierung dienen auch Empfehlungen der Erzdiözese Freiburg über die Kindergartenferien. Vergessen Sie auch nicht, die Ferienplanung mit Ihrem Trägervertreter und der Elternvertretung abzustimmen.

 
Mahnung erhalten - Rechnung verloren - kann ja mal passieren!

Falls Sie von einem Lieferanten eine Mahnung erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie diese so schnell wie möglich an uns weitergeben. Sonst kann es sein, dass weitere Mahngebühren und Verzugszinsen anfallen.

Bitte bringen Sie einfach auf der Mahnung die Zahlungsanweisung an - wir kümmern uns dann um den Rest. Meist ist es möglich, dass die Lieferanten die Rechnung direkt an uns faxen bzw. mailen. Außerdem kann es sein, dass die Rechnung bereits beglichen wurde und sich lediglich Zahlung und Mahnung überschnitten haben. Vor der Überweisung prüfen wir natürlich, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde.
Sie können uns Mahnungen auch gerne vorab per Fax (07251/7124-80) übermitteln.

 
Sommerzeit...

das Lüften steht hoch im Kurs! Oft werden alle Fenster geöffnet, dass
Durchzug entsteht. Wichtig ist jedoch, dass am Abend wieder alle geschlossen
werden. Auch die Beschattung durch Rollläden ist gut und wichtig. Aber
Vorsicht: Bei Jalousien, die durch kräftigen Wind beschädigt werden können, ist
es erforderlich diese am Abend wieder hoch zu fahren. Vielleicht kann hier eine
Aufgabenverteilung an die Mitarbeiter erfolgen, die zuletzt den Arbeitsplatz
verlassen. Beim letzten Rundgang die Ohren auf Lauschfunktion stellen ist nicht
schlecht. So kann man hören, ob noch ein Wasserhahn in Betrieb ist.

 
Kindergeld und Kinderzulage...

Ihre Tochter/Ihr Sohn beendet im Sommer die Schulausbildung. Dann endet in den meisten Fällen die Zahlung des Kindergeldes durch die zuständige Kindergeldkasse. Zeitgleich entfällt auch die Kinderzulage, die Sie von Ihrem katholischen Arbeitgeber erhalten. Wenn Ihr Kind weiterhin zur Schule geht, eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, zahlt Ihnen die Kindergeldkasse das Kindergeld weiter. Damit ist auch der Weg frei für die weitere Zahlung der Kinderzulage über die Verrechnungsstelle. Die Verrechnungsstelle braucht für die Weiterzahlung neben einem aktuellen Nachweis der Kindergeldkasse noch folgende Unterlagen:

-wenn Ihr Kind weiterhin zur Schule geht eine Schulbescheinigung

-bei einem Studium eine Immatrikulationsbescheinigung

-bei einer beruflichen Ausbildung eine Kopie des Ausbildungsvertrags.

Auf Ihrer Gehaltsmitteilung finden Sie zwei Monate vor dem Wegfall der Kinderzulage einen entsprechenden Hinweis, damit Sie frühzeitig reagieren können. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Gehaltsmitteilung oder auf unserer Homepage.

 
Investitionen im Kindergarten - oder - Wer morgen investieren will, muss heute schon planen...

In der Mitte des laufenden Jahres 2017 geht schon ein wichtiger Blick in die nächsten beiden Jahre. Schon bald wird der neue kirchlichen Doppelhaushalt 2017 / 2018 aufgestellt und alle voraussehbaren Investitionen der Kindergärten müssen auch den Kommunen gemeldet werden. Die Haushaltsberatungen der Städte und Gemeinden finden oftmals gleich nach der Sommerpause statt. Für jede Einzelposition brauchen wir einen möglichst konkreten Kostenvoranschlag oder ein möglichst genaues Angebot. Bitte sprechen Sie Ihre/n Trägervertreter/in an und stimmen Sie sich ab, wer sich im Einzelfall um die Angebotseinholung kümmert. Der Anmeldebogen für Investitionen hilft Ihnen, keine Position zu vergessen!

 

 
Neuregelung bei den Einlegerkonten beim Kath. Darlehensfonds

Im Amtsblatt vom 12. Mai 2017 wurde die Neuregelung bei den Einlegerkonten beim Kath. Darlehensfonds veröffentlicht.
Wir werden in den nächsten Wochen auf die Kirchengemeinden zukommen und Ihnen mitteilen, wie die Umsetzung bei Ihnen im Detail aussieht.
Sollten Sie bereits vorab Infos darüber benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Sauer.

 
Entsorgung alter Computer oder digitaler Kopierer, Scanner etc.

Die Digitalisierung hat unschätzbare Vorteile, die wir alle gerne nutzen. Im Bürobereich ist ein Arbeiten ohne Computer, Kopierer, Scanner oder zusammengefasste Multifunktionsgeräte überhaupt nicht mehr vorstellbar. Während man sich bei der Beschaffung oft relativ viele Gedanken macht, läuft die Entsorgung von nicht mehr gebrauchten oder defekten Geräten einfach so nebenbei. Doch Achtung: PC wie auch digitale Kopierer oder Multifunktionsgeräte haben interne Festplatten, auf bei der Nutzung denen Daten gespeichert werden.

Achten Sie bei der Entsorgung von Computern deshalb unbedingt darauf, dass die auf den Datenträgern gespeicherten Daten nicht in unbefugte Hände gelangen. Am einfachsten entnehmen Sie die Festplatten und zerstören sie diese mechanisch oder Löschen Sie die Daten mit Spezialsoftware. Ein einfaches Löschen reicht nicht aus, da die Daten ohne großen technischen Aufwand wiederhergestellt werden können. Wo dies nicht möglich ist, sollten Sie von der Firma, die die Geräte entsorgt, eine Bescheinigung verlangen, dass die Datenschutzbestimmungen bei der Entsorgung enthält.

 

 
Keine handelsüblichen Reinigungsmittel

Unsachgemäße Reinigungen können den ideellen und materiellen Wert eines liturgischen Gegenstandes erheblich schädigen. Verwenden Sie unter keinen Umständen handelsübliche Silberputzmittel, Scheuermilch oder –Metallpoliermittel! Diese enthalten meist unverträgliche chemische Substanzen, die in die historischen Oberflächen eindringen bzw. Schleifkörper, welche die sehr weichen und dünnen Metallüberzüge unwiederbringlich zerstören. Scheuermittel kleinster Körnung verstecken sich oft auch in Reinigungstüchern und – Emulsionen. Die Anwendung von Tauchbädern und sogenannten Schaumreinigern sollte ebenfalls unterbleiben.

Meist enthalten diese Reiniger noch immer Schwefelverbindungen, die in das Metall eindringen und das Silber kurze Zeit später erneut verschwärzen. Einmal in Gang gesetzt, kann dieser Vorgang-wenn überhaupt – nur mit sehr hohem Aufwand wieder rückgängig gemacht werden. Legen Sie Ihre Edelmetallgegenstände unter gar keinen Umständen in das weit verbreitete „Hausmittel“ Salzwasser mit Aluminiumfolie. Diese Behandlung entspricht einer elektronischen Reduktion, die porige Oberflächen entstehen lässt. Von einer Reinigung historischer Edelmetallgegenstände in Spülmaschinen ist unbedingt abzuraten.

Nachdem liturgische Geräte, Leuchter und sonstige Geräte benutzt worden sind, sollten sie möglichst umgehend mit destilliertem Wasser (kalkfrei), dem etwas Neutralseife (schwefelfrei) oder reiner Alkohol zugesetzt worden ist, gereinigt und anschließend mit einer 50-60%igen Alkohollösung nachgereinigt werden. Durch die Verwendung dieser Lösung wird der Gegenstand keimfrei, ein Trocknen mit dem Tuch kann entfallen.

 

 
Kirche schreibt Ausbildung groß

Im Dekanat Bruchsal werden aktuell nahezu 100 Azubis als pädagogische Fachkräfte ausgebildet. Man unterscheidet zwischen zwei Ausbildungsmodellen. Zum einen die herkömmliche Ausbildung mit zwei Jahren Fachschule und anschließendem Anerkennungsjahr. Die zweite Variante ist die dreijährige „PIA-Ausbildung“ an der Fachschule für Sozialpädagogik mit theoretischen und praktischen Ausbildungsanteilen.

Die herkömmliche Ausbildung nehmen derzeit  35 Anerkennungspraktikanten in Anspruch. Dem gegenüber stehen  65 „PIA’S“. Dieses Modell erfreut sich einer besonders starken Nachfrage. Informationen finden Sie auf der Homepage der Katholischen Fachschule Sancta Maria Bruchsal (http://www.fsp-sanctamaria.de/).

 

 
Hygiene, Infektionsschutz und Allergenkennzeichnung im Kindergarten

Wie schon im letzten Jahr wird unser Schulungsleiter Herr Nuss Ihr Wissen auf diesem wichtigen Feld auffrischen, damit Sie auch den Belehrungspflichten in diesem Bereich rechtssicher und effizient nachkommen können.

Die Schulung findet am Mittwoch, 10.05.2017 im Pfarrzentrum St. Wendelinus in Bruchsal-Untergrombach, Franz-Liszt-Straße 51 statt.

Eingeladen sind alle Kindergartenleiterinnen. Die Schulung beginnt um 9.00 Uhr und wird bis ca. 11.00 Uhr dauern. Bitte melden Sie sich bei Frau Weinand, wenn Sie an diesem Termin verhindert sind.

 
Informationen und Skontoabzüge auf Rechnungen

Wir telefonieren ja gerne mit Ihnen, dennoch können wir einige Abläufe auch ohne Telefonat beschleunigen:

In letzter Zeit kommt es des Öfteren vor, dass keine näheren Informationen auf den Rechnungen angegeben sind, sodass wir diese nicht ohne Nachfrage den entsprechenden Kostenstellen zuordnen können. Um Fehler zu vermeiden und Kosten richtig buchen zu können, benötigen wir Ihre Hilfe!

Wir bitten Sie, uns auf den Rechnungen nähere Informationen anzugeben, wie z.B.:

  • für wen oder was Sie dies bestellt haben
  • wenn Vorauskasse geleistet wurde, wer bekommt die Kosten erstattet
  • die Bankverbindung und Kontoinhaber immer auf der Rechnung angeben, auch wenn diese der Verrechnungsstelle bekannt sind

Reichen Sie außerdem die Rechnungen zeitnah bei uns ein, damit angegebene Skontofristen eingehalten werden können. Oft rentiert es sich, 70 Cent für einen Brief auszugeben, um dann einige Euro an Skonto einzusparen. Vielen lieben Dank für Ihre Unterstützung!!!

 
Was haben Chornoten und Banknoten gemeinsam?

Na – haben Sie es erraten?
Auch wenn wir es alle gerne machen würden – das Kopieren von Banknoten ist illegal. Genauso ist es mit den allermeisten Chornoten – auch diese dürfen nicht einfach nach Gutdünken kopiert werden. 

Also bitte beachten: Vor dem Kopieren von Noten oder Liedblättern  im Amtsblatt Nr. 8 vom 06.03.2015 auf Seite 55 ff. nachlesen, was erlaubt ist und was nicht 

 
10 Jahre und länger beim gleichen Arbeitgeber?

In einer schnelllebigen Zeit wird die Anzahl an großen Jubiläen immer seltener. War es früher noch die Regel sein ganzes Leben in einem Betrieb zu verbringen, so ist es heute eher eine Seltenheit geworden. Zu sehr locken neue Herausforderungen oder finanzielle Aspekte die Menschen, ihren Arbeitsplatz zu wechseln. Umso beachtlicher sind diejenigen, die allen Verlockungen widerstehen und ihr 10., 20., 25., 40. oder gar 50. Dienstjubiläum feiern.
Diese „langjährige Betriebstreue“ möchte die Erzdiözese Freiburg in neuer Form honorieren. Ab dem 01.07.2017 soll es im Bereich der Jubiläumsgaben folgende Neuregelungen geben:
Bei Vollendung von
10 Jahren Jubiläumsdienstzeit erhält man 100 Euro,
20 Jahren Jubiläumsdienstzeit erhält man 200 Euro,
25 Jahren Jubiläumsdienstzeit erhält man 300 Euro,
40 Jahren Jubiläumsdienstzeit erhält man 400 Euro,
50 Jahren Jubiläumsdienstzeit erhält man 500 Euro.
Die Auszahlung der Jubiläumsgabe erfolgt unbürokratisch und ohne jeglichen Antrag mit der monatlichen Vergütung im jeweiligen „Jubiläumsmonat“. Außerdem erhält jede/r Jubilar/in ab dem 20. Dienstjubiläum zusätzlich zur jeweiligen Sonderzahlung einen arbeitsfreien Tag.

 
Sind Besuchs- und Schnupperkinder in Kindergärten eigentlich versichert?

Immer wieder taucht in den Kindergärten die Frage auf, ob Besuchs- und Schnupperkinder, die zeitweise den Kindergarten besuchen, versichert sind. Hierzu gibt es auf der Homepage der Unfallkasse Baden-Württemberg kurze aber hilfreiche Ausführungen. Geben Sie beim Suchbegriff einfach „Besuchskinder“ ein.
Die klare Antwort lautet: Es besteht Versicherungsschutz aber auch Aufsichtspflicht, wenn der Kindergarten bewusst und gewollt Besuchs- oder Schnupperkinder aufnimmt und betreut.

 
Telefonrechnungen bitte an Vst weitergeben

Es kommt immer wieder vor, dass wir auf unserem Konto Abbuchungen von Telefonanbietern haben, uns aber keine Rechnung vorliegt. Der Kontoauszug reicht uns nicht für die Buchung aus. Wir benötigen eine Rechnung des Anbieters. Bitte leiten Sie uns diese Rechnungen zeitnah weiter. Sollten Sie die Rechnung aus dem Kundencenter abrufen, können Sie uns diese auch direkt als PDF an Frau Karolus schicken. Falls wir auf Sie zukommen, da wir keine Rechnung von Ihnen erhalten, können Sie sich bei den meisten Telefonanbietern über den Online-Kundenservice registrieren und dort die Rechnung abrufen. Geben Sie uns bitte auch Bescheid, wenn Sie Ihren Telefonanbieter wechseln, damit wir die Vertragsdaten entsprechend aktualisieren können. Bei Fragen hilft Ihnen Frau Karolus gerne weiter.

 
Fahrtkosten im Ehrenamt

Sie sind in Ihrer Freizeit für eine Kirchengemeinde ehrenamtlich tätig und sind zur Ausübung dieser Tätigkeit auf Ihr Privat-Kfz angewiesen. Wenn Sie wollen, können Sie sich diese Auslagen von der Kirchengemeinde ersetzen lassen. Benutzen Sie dazu den Vordruck auf unserer Homepage unter Downloads für Pfarrämter „Fahrtkostenerstattung für Ehrenamtliche". Füllen Sie den Vordruck aus und geben ihn an das Pfarramt zur Zahlungsanweisung weiter.

 
Wir geben unser Bestes...

damit Arbeitszeitänderungen, Überstundenabrechnungen, Anträge auf Kinderzulage, Reisekosten etc.  in der Gehaltsabrechnung möglichst zeitnah umgesetzt werden.
Ganz wichtig dabei:
Jede Änderung muss bis spätestens Monatsende der Personalabteilung der VST vorliegen, damit diese bei der Entgeltzahlung des Folgemonats berücksichtigt werden kann. Wir sind an die monatlichen „Lauftermine“ des kirchlichen Rechenzentrums gebunden und können nicht ohne weiteres im laufenden Monat eine Zahlung anstoßen.
Beispiel:
Wenn sich zum 15.05. eine Änderung positiv auf Ihrem Konto bemerkbar machen soll, müssen dem Personalsachbearbeiter in der VST diese Unterlagen bis spätestens 30.04. vorliegen. Wenn´s einmal zeitlich eng wird, können Sie sich auch gerne mit der Personalabteilung kurzschließen. Gemeinsam finden wir bestimmt eine Lösung.

 
Endlich scheint wieder die Sonne! Der Außenbereich in den Kindergärten wird wieder intensiv genutzt.

Zum sicheren Spielen an Schaukeln, Rutschen und Klettergerüsten gehört auch der richtige und ausreichende Fallschutz. Sand, Holzhackschnitzel und Rindenmulch müssen dafür ausreichend breit und tief eingebracht sein. Eine Schichtdicke von 40 cm ist dabei empfehlenswert. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, gegebenenfalls fehlendes Fallschutzmaterial zu bestellen, damit die Freiluftspielsaison sicher starten kann. Diese und weitere Infos finden Sie unter www.sichere-kita.de. „Fahren“ Sie einfach mit dem Mauszeiger über die Bilder und klicken Sie mit der linken Maustaste, wenn Sie nähere Informationen zu einem Thema wünschen.  

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an ihre/n Trägervertreter bzw. bei geschäftsgeführten Kindergarten an ihre/n Geschäftsführer/in.

 
Versicherungsschutz - Broschüre "Sichere Aussichten"

Leider ist die Annahme, dass man als Kirchengemeinde 'für und gegen alles versichert ist', falsch. Es gibt zwar über die Rahmen- und Sammelversicherungsverträge einen sehr umfangreichen Versicherungsschutz, jedoch gibt es immer wieder Fälle, in denen die Versicherungen entstandene Schäden nicht regulieren. Aufgabe der Versicherung ist es nämlich zum einen, berechtigte Ansprüche aus Schäden zu bezahlen, zum anderen aber auch unberechtigte Forderungen abzuweisen. Und so kann es im zweiten Fall sein, dass jemand einen Schaden hat, der von niemandem ersetzt wird. Hierzu gehören z. B. Schäden, die durch ein Kind unter 7 Jahren verursacht werden, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung hergeleitet werden kann. 

Eine Übersicht, welche Versicherungen für die Kirchengemeinden bestehen und relevant sind, finden Sie in der folgenden Broschüre

Wenn Sie Fragen haben, können Sie unseren Herrn Sauer kontaktieren oder auch direkt beim Versicherungsbüro Löffler in Freiburg nachfragen.

Und sollte es einmal zu einem Schaden kommen, denken Sie bitte daran, uns diesen so schnell als möglich zu melden. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.

 
Unterstützung für die Zukunft

Im Rahmen der „Initiative Wert-volle Zukunft“ fördert die Erzdiözese Projekte mit Finanzmitteln bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Kirchengemeinden, Dekanatsverbände, kirchliche Stiftungen und andere kirchliche Rechtsträger können die Förderung durch den Zukunftsfonds beantragen. Der Fonds unterstützt insbesondere zukunftsorientiertes und innovatives kirchliches Handeln. Ob Ihr Projekt den Förderleitlinien entspricht, können Sie hier nachlesen.

 
Präventionskonzept - neue Formulare

Bedingt durch eine Gesetzesänderung wurden folgende Formulare geändert und sind ab sofort in unserem Downloadbereich abrufbar:

-Selbstauskunftserklärung

-Erklärung zum grenzachtenden Umgang  für Hauptamtliche

-Erklärung zum grenzachtenden Umgang für Ehrenamtliche

-Verhaltenskodex

Inhaltlich  wurden die Formulare um die Paragrafen des Strafgesetzbuches § 184i „Sexuelle Belästigung“ und § 201a „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ ergänzt. Zusätzlich wurde noch das Layout ein wenig verändert.

 
Alle Jahre wieder... - Kindergartenstatistik 2017

Wie gewohnt steht nur ein kurzes Zeitfenster für die Eingabe der statistischen Daten zur Verfügung. Stichtag ist wie immer der 1. März.

Bitte überprüfen Sie deshalb  Ihre Zugangsdaten zum landeseinheitlichen Kita-Data-Webhouse. Sie können dann bereits vor dem Stichtag Ihre Daten eintragen und sie problemlos innerhalb der gesetzten Frist abschicken. Denken Sie bitte daran, rechtzeitig die Zahlen mit Ihrer politischen Gemeinde abzustimmen, sofern dies so vereinbart ist. 

Bei Fragen zur Statistik hilft Ihnen die Kindergartenabteilung gerne weiter!

 
Keine Buchung ohne Beleg

Ein „Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung“ ist, dass keine Buchung ohne Beleg erfolgen darf. Unsere Buchhaltung ist dafür verantwortlich, dass Ihre Anweisung ordnungsgemäß verbucht und auch auf dem entsprechenden Bankkonto gutgeschrieben wird. Das fällt uns manchesmal jedoch schwer, weil auf manchen Anweisungen, die wir von Ihnen erhalten, um z.B. einen Betrag an ehrenamtliche Mitarbeiter zu erstatten, bestimmte Angaben fehlen.

  • Wir benötigen normalerweise folgende Daten:
  • -vollständiger Name und vollständige Anschrift des Empfängers
  • -Ausstellungsdatum
  • -Information über den Zweck der Auszahlung
  • -auszuzahlender Betrag, bei mehreren Belegen die Gesamtsumme
  • -Kassenbelege sind mit anzuheften
  • -Bankverbindung (IBAN) des Empfängers (auch dann, wenn wir schon öfters an diesen bezahlt haben)
  • -Unterschrift des Anweisenden

Bitte achten Sie darauf, dass diese auf dem Beleg stehen, denn nur dann können schnell und unkompliziert die Überweisung vornehmen.

 
Und noch ein Gedicht?

Urheberrecht im Internet gilt auch für Texte
Technisch ist es heute ganz einfach, Bilder, Musik und fremde Texte zu kopieren, um sie auf der Homepage der Seelsorgeeinheit zu platzieren. Aber Achtung:: Das Urheberrecht gilt nicht nur für Musik und Fotos, sondern auch für Texte! Geschützte Werke dürfen nur mit Zustimmung des Herstellers, Verlages bzw. des Urhebers verwendet werden!
Deshalb ist es (im Vorfeld!) erforderlich, alle Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte genau zu beachten. Sonst drohen hohe Lizenz- und Abmahngebühren! Abmahn-Anwälte lassen die Suchmaschinen auch nach Textpassagen forschen – für ein Gedicht flattert dann rasch eine Gebühr von mehr als 600 Euro ins Haus. Dieses Risiko sowie die unnötige Kosten und den Ärger kann man sich sparen.

P.S.: Informationen zum Urheberrecht gibt es bei den Medientagen für Kommunikation. Ein Merkblatt des Pfarrbriefservices führt Sie durch den Dschungel bei Bildrechten.

 
Kassenprüfungen durch den Stiftungsrat

Der Stiftungsrat hat nicht nur das Recht, sondern nach den "Grundsätzen für die örtliche Rechnungsführung" auch die Pflicht, das Pfarramtskassenbuch und die Kassenbücher der Gruppierungen in der Kirchengemeinde einschließlich der Belege einzusehen. Ein Mal im Jahr muss eine Kassenprüfung durchgeführt werden. Diese ist im Kassenbuch zu vermerken. Darüber hinaus ist ein Protokoll zu fertigen, das als Anlage zum Kassenbuch aufzubewahren ist. Wir empfehlen Ihnen am besten nach dem Jahresabschluss für das Jahr 2016 eine Kassenprüfung durch den Stiftungsrat vorzunehmen.

 
Die Flexirente ist bereits seit dem 01.01.2017 da...

Sie fiebern auf der einen Seite Ihrem wohlverdienten Ruhestand entgegen, möchten aber auf der anderen Seite flexibel aus dem Berufsleben aussteigen? Dann könnte die vom Gesetzgeber ins Leben gerufene Flexirente genau das Richtige für Sie sein. Denn mit dem neuen Gesetz bestehen verbesserte Möglichkeiten, Altersrente und Hinzuverdienst besser zu kombinieren. Zum einen soll das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erleichtert werden und zum anderen hat das Gesetz das Ziel, das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu machen.

Hier ein kurzes Beispiel: Sie haben Anspruch auf eine gesetzliche Rente, beantragen aber nur eine Teilrente und kombinieren diese mit einer Teilzeitbeschäftigung. Sie haben einen Freibetrag für den Hinzuverdienst - darüber hinaus liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet.

Wie so oft lohnt es sich genau zu rechnen, bevor Sie sich entschließen, mit Ihrem Arbeitgeber ein solches Modell zu besprechen. Bitte holen Sie sich ggf. bei einem Rentenberater die notwendigen Informationen ein. Nur er kann mit Ihnen gemeinsam abwägen, ob die Flexirente für Sie Vorteile bringt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung oder bei den bekannten Beratungsstellen.

 
 
Auf ein Neues!

Auch in 2017 wird es uns wohl nicht gelingen, die Geschwindigkeit des Hamsterrades zu drosseln. Einige Veränderungen werfen schon ihre Schatten voraus…So steht beispielsweise ein neues Mutterschutzgesetz vor der Verabschiedung. Das bisherige Mutterschutzgesetz ist 1952 in Kraft getreten und wurde bisher nur in wenigen Bereichen verändert. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist zeitgemäßer und verständlicher gefasst.

Die verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Schutz der Gesundheit für eine schwangere oder stillende Frau und ihr (ungeborenes) Kind und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit wird dabei die bedeutendste Herausforderung bleiben. 

Mit dem Wunsch, dass wir gemeinsam die Veränderungen annehmen, gestalten wo es möglich und sinnvoll ist und stets helle Gedanken und ein heiteres Gemüt behalten, wünschen wir Ihnen einen guten Start in die erste „volle“ Arbeitswoche im neuen Jahr!

 
Flüchtlingskinder in Kindertagesstätten – Überschreitung der Höchstgruppenstärken

Seither war bei der Überschreitung der Höchstgruppenstärke eine Genehmigung des Landesjugendamtes (KVJS) erforderlich. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Soziales in Baden-Württemberg hat nun (zunächst) befristet bis August 2018 beschlossen, dass eine Überbelegung im ü3-Bereich um maximal 2 Plätze je Gruppe möglich ist, um Kinder mit Fluchterfahrung aufzunehmen. An Stelle eines förmlichen Antrags tritt eine Selbstverpflichtungserklärung des Trägers. Die Überbelegung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden (Personalschlüssel etc.) Bitte sprechen Sie Ihren Trägervertreter an, wenn die Plätze in den ü3-Gruppen nicht ausreichen und Plätze für Flüchtlingskinder benötigt werden.

 
Jahresabschluss 2016

Das Jahr geht langsam wieder zu Ende. Die ersten Vorbereitungen für den Jahresabschluss laufen an. Um diesen rechtzeitig erstellen zu können, sind wir wieder auf die Mithilfe der Kirchengemeinden und Kindergärten angewiesen.

Bitte senden Sie die noch im Haushaltsjahr 2016 zu bezahlenden Rechnungen und die Monatsabrechnung Dezember (Stichtag 31.12.2016)  bis zum 10.01.2017 an uns und überweisen den Abrechnungsbetrag auf unser Girokonto. Bitte legen Sie eine Kopie des Kontoauszuges zum Stand 31.12.2016 bei. Bei den Kassenbüchern, die bereits im neuen Wilken-System laufen, benötigen wir die Kontoauszüge von allen im Kassenbuch geführten Bankkonten.

Bei den geschäftsgeführten Kindergärten buchen wir den Betrag natürlich wie bisher von Ihrem Konto ab. Spätere Geldbewegungen können Sie dann in die Abrechnung für den Januar 2017 aufnehmen.

 
Neuer Standard für Energie-Gutachten in Kraft - aktuelle Gutachterliste im Netz

Ab sofort gilt der neue Standard für die kirchlichen Energie-Gutachten. Grund für die Auffrischung ist ein neues Förderprogramm des Bundes für Nichtwohngebäude: „Energieberatung und Energieeffizienz Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“. Der Zuschuss wird vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gewährt und beträgt 80% der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro. Für die Präsentation der Ergebnisse und Empfehlungen gibt es 500 Euro extra. Vom Erzbischöflichen Ordinariat erhalten Sie weiterhin einen Zuschuss in Höhe von 50% der nicht durch andere Zuschüsse gedeckten Kosten.

Die neue Liste der Energie-Gutachter und alle nötigen Informationen, wie den aktualisierten Ablaufplan oder den Angebotsfragebogen, finden Sie im Netz unter http://www.energie-beauftragte.de/.

 
Steuerklassenwechsel - träge EDV

Sie beantragen beim Finanzamt die Änderung Ihrer Steuerklasse. Damit ist der Fall aus Ihrer Sicht erledigt und die Daten müssten zügig in das Gehaltsabrechnungsprogramm der Verrechnungsstelle eingelesen und verarbeitet werden. Gespannt erwarten Sie die nächste Gehaltsabrechnung und stellen fest, dass sich hinsichtlich Ihrer Steuerklasse nichts geändert hat. Es steht immer noch die dieselbe Steuerklasse auf der Gehaltsabrechnung. Sie rufen bei der Verrechnungsstelle an und fragen warum immer noch die „alte“ Steuerklasse auf Ihrer Gehaltsabrechnung steht. Sie bekommen die Auskunft, dass mit Einführung der elektronischen Steuer „ELStAM“ die gehaltsabrechnende Stelle keinen Einfluss mehr auf die Änderung einer Steuerklasse hat. Die Daten werden automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland eingelesen und anschließend an unser Rechenzentrum weitergeleitet. Dies kann trotz Elektronik im Einzelfall auch etwas länger dauern. Sie brauchen also eine ordentliche Portion Geduld.

Wenn Sie Fragen dazu haben, hilft Ihnen unsere Personalabteilung.

 
KiK - Kommunikation im Kindergarten

Diese Woche finden wieder unsere regelmäßigen Treffen mit den Leiterinnen der Kindergärten und den Vertreterinnen und Vertretern der Träger statt.

Folgende Termine sind geplant:

Mittwoch,16.11.2016 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag, 17.11.2016 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr

Da es rund um das Themenfeld „Kindergarten“ immer etwas Neues gibt, fiel uns die Themenplanung nicht schwer. Wir haben wieder umfangreiche Informationen für Sie zusammengestellt und freuen uns auf den fachlichen Austausch mit Ihnen!

 
Neues Formblatt für Zählerstandsmitteilungen

Zum Jahresende benötigen wir wieder die Zählerstände für die Nebenkostenabrechnungen der Mieter. Damit Sie nicht mehr daran denken müssen, werden wir Ihnen künftig ein Formblatt für die Ablesung zur Verfügung stellen. Dieses werden wir Ihnen jährlich im Dezember zukommen lassen. Falls beim erstmaligen Ausfüllen keine Zählernummern angegeben sind, bitten wir Sie, diese zu vervollständigen.  

Wenn bei Ihnen eine Mietwohnung erstmalig vermietet wird, können Sie dafür ein Blankoformular auf unserer Homepage downloaden. Bitte füllen Sie dieses auch beim Einzug eines neuen Mieters aus.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Herr Sauer oder Frau Böser wenden.

 
Kirchliche Genehmigung von Bauvorhaben

Das Genehmigungsverfahren bei Baumaßnahmen der Kirchengemeinden ist vielschichtig und umfangreich. Bei Unkenntnis oder Nichtbeachtung der nötigen Schritte können Reibungen im Bau- und Verfahrensablauf entstehen.Deshalb hat das Ordinariat eine Handreichung zum kirchlichen Genehmigungsverfahren erstellt. Eine aktuelle Fassung der Handreichung „Baumaßnahmen der Kirchengemeinden“ können Sie hier herunterladen.

 
Tankreinigung

Erd- und Kellertanks müssen in vielen Fällen  in gewissen Abständen durch den Sachverständige wie Dekra oder TÜV überprüft werden. Die Wartungsintervalle sind:

Tankvolumen

oberirdische   Tanks

unterirdische   Tanks

 

Im  Wasserschutz-gebiet

Außerhalb   Wasserschutz-gebiet

Im  Wasserschutz-gebiet

Außerhalb   Wasserschutz-gebiet

Bis   10.000l

Alle   5 Jahre

Keine   Prüfung

Alle   2,5 Jahre

Alle   5 Jahre

Über   10.000l

Alle   5 Jahre

Alle   5 Jahre

Alle   2,5 Jahre

Alle   5 Jahre

 

In der Regel überwachen die Sachverständigen wenn sie eine Anlage einmal überprüft haben die Überprüfungsintervalle und informieren Sie als Betreiber über anstehende Prüfungen. Die Aufträge können immer ohne Prüfung erteilt werden. Andere Arbeiten, insbesondere Tankreinigungen, sind normalerweise nicht erforderlich. Eine Tankreinigung wird für 500 bis 1.000 € angeboten. Solche Angebote sollen nicht angenommen werden.

 
Weniger Arbeit – mehr Zeit für die Familie und Angehörige
Zeit mit der Familie ist kostbar 
Beschäftigte haben die Möglichkeit ihre Arbeitszeit bis zu einer Stunde zu reduzieren. Wenn Sie Kinder unter 12 Jahren haben oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, können Sie einen Antrag auf Arbeitszeitreduzierung stellen. Entsprechende Anträge finden Sie in unserem Downloadbereich.

Eine besondere Regelung besteht für Beschäftigte ab 60! Hier reduziert sich die wöchentliche Arbeitszeit um eine halbe Stunde ohne Antrag.

Die Reduzierungen haben in keinem Fall Einfluss auf Ihre Vergütung. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Arbeitszeitverkürzung entsprechend ihrer Arbeitszeit. 

Ihre Fragen zu diesen Themen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter unserer Personalabteilung.

 
Gefährdungsbeurteilungen in Kindergärten – bitte nicht „lochen, stempeln, abheften“ 

Es gibt Sachverhalte, die bekommt man einfach nicht vom Tisch. Diese Aussage gilt auch für das Thema Arbeitssicherheit – und das ist auch gut so!

Die Internetseite vom Büro für Arbeitssicherheit „Löffler“ ist seit einiger Zeit neu gestaltet. Es lohnt sich, einmal die für den Kindergartenbereich angelegten Rubriken durchzuklicken. Es sind zahlreiche neue Informationen verfügbar. Hoffentlich stellen auch Sie fest, dass in den Kindergärten schon vieles umgesetzt wird. Wenn Sie direkt einen Blick in die Materie werfen möchten, klicken Sie bitte hier.

 
Werden Sie zum Sparfuchs

Heutzutage gewähren nur noch wenige Unternehmen einen Rabatt auf Ihre erbrachten Leistungen! Nutzen wir die Möglichkeit Rabatte, wie zum Beispiel den Skonto, bei den Rechnungen in Abzug zu bringen und sparen somit bares Geld. 

Prüfen Sie daher zeitnah Ihre Rechnungen auf abziehbare Rabatte, da diese nur innerhalb einer kurzen Zahlungsfrist gewährt werden. Sehr viele Firmen tolerieren keine Fristüberschreitungen mehr und fordern selbst kleinere Beträge wieder ein. 

Sollte es zeitlich knapp werden, gehen Sie nicht über den Postweg, sondern senden die Belege vorab per Fax oder E-Mail an die Buchhaltung.  

Gönnen wir uns den Luxus und sparen durch Achtsamkeit! 

 
Eigenbeteiligung der Beschäftigten an den Beiträgen zur kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK)

Bekommen Sie auch ein flaues Gefühl in der Magengegend, wenn in den Nachrichten über das Thema Rente berichtet wird? Die Zusatzversorgung im kirchlichen Dienst kann ein Mosaiksteinchen sein, wenn es darum geht, im Alter den Lebensstandard zu sichern. Die zu zahlenden Beiträge betragen momentan 5,30 % vom Bruttolohn. Sie werden bis zum Jahr 2024 alle 2 Jahre weiter steigen. Im Jahr 2024 wird der Satz bei 7,1 % liegen.

Wer zahlt diese Beiträge? Bisher wurden die Beiträge vom Dienstgeber alleine getragen. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch weiter, allerdings ab 2017 nur bis zum Beitragssatz von 5,2 %. Die über diesen Satz hinausgehende Beitragslast wird je hälftig vom Dienstgeber und vom Dienstnehmer getragen. Für 2017 sind das zunächst nur 0,05 % vom Bruttolohn. Für 2018 steigt die Eigenbeteiligung dann auf 0,3 % an, da der Beitrag bei der KZVK auf 5,8 % steigt. Die vom Dienstnehmer zu entrichtenden Beiträge werden vom Bruttolohn einbehalten und an die KZVK überwiesen. Nähere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge finden Sie unter www.kzvk.de.

 
Die SPATZen pfeifen es bereits von den Dächern…

… die neuen Antragsformulare für die Sprachförderung „SPATZ“ für das Kindergartenjahr 2016/2017 sind online abrufbar. Auch auf die Verwendungsnachweise für die vergangenen Sprachfördermaßnahmen des Jahres 2015/2016 können Sie zugreifen. Bitte denken Sie daran, pro Gruppe einen separaten Verwendungsnachweis auszufüllen.

Hier gelangen Sie zu den Unterlagen der L-Bank.

 
 
Neue Fachkraft für Arbeitssicherheit – Umgang mit Unfallanzeigen

Einige von Ihnen hatten ja bereits mit unserer neuen Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Büro Löffler zu tun. Herr Kirn hat den Bereich von Herrn Babel übernommen.

Im ersten Schritt werden bzw. wurden die Außengelände der Kindergärten begutachtet. Die Innenräume und die Gebäude der Kirchengemeinde folgen.

Eine wichtige Neuerung hat Herr Kirn bereits angeregt. Künftig sollen die Unfallanzeigen nicht nur an die zuständige Berufsgenossenschaft gesandt werden, sondern auch an Herrn Kirn. Er kann neben der wertvollen prophylaktischen Arbeit auch nach einem Unfall prüfen, ob dieser zu vermeiden gewesen wäre. Er unterstützt und berät den Dienstgeber als Verantwortlichen für den Arbeitsschutz über notwendige Maßnahmen zur Unfallverhütung.

Wir begrüßen diese Vorgehensweise. Sie trägt zum professionellen Arbeitsschutz bei und dient letztlich der Gesundheit unserer Beschäftigten. Bitte mailen Sie die Unfallanzeigen auch an folgende E-Mail-Adresse:  kirn@roki-arbeitsschutz.de.

Briefeschreiber senden die Unfallanzeige bitte an folgende Adresse:    Rolf Kirn, Rosenstraße 3, 76456 Kuppenheim

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG – Online-Schulung

Am 18.08.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Hauptzweck des Gesetzes ist es, Menschen vor Diskriminierungen und Belästigungen zu schützen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne dieses Gesetzes zu schulen. Neue Mitarbeiter sind zeitnah nach der Einstellung zu schulen. Nach vorherrschender Meinung  dürfte grundsätzlich ein Schulungs-Rhythmus von drei bis fünf Jahren ausreichend sein. Bitte denken Sie daher vor Ort auch an die Wiederholung der Schulung. Da die letzte Schulung schon einige Zeit zurück liegt, schlagen wir vor, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuhalten, diese Schulung zu wiederholen.

Die Vorgehensweise der Schulung ist sehr einfach:

  1. Aufruf der Internetseite www.agg-schule.de
  2. Name und Kennwort anlegen
  3. Die Schulung dauert ca. 35 Minuten; die Version für Mitarbeitende mit Vorgesetztenfunktion dauert etwas länger
  4. Am Ende der Online-Schulung wird der Ausdruck eines Zertifikats angeboten. Dieses bitte ausdrucken und unterschreiben
  5. Bitte senden Sie die Teilnahmebescheinigung an die Verrechnungsstelle.
Neue Buchungspraxis für Messstipendien im Wilken-Kassenbuch
Vor einiger Zeit hatten wir darüber berichtet, dass nach und nach das neue Pfarramtskassenbuch der Firma Wilken zum Einsatz kommt.  Für die neuen Anwender wollen wir nun einen ersten Anwendungshinweis geben:

Ab sofort ist es möglich, die Messstipendien auf Geschäftsvorfälle zu buchen und somit auch auszuwerten. Folgende Buchungen sind durchzuführen: 

  1. Erfassung der Einnahme in der Kasse über Geschäftsvorfall „E017 Messstipendien Einnahme“ 4 €
  2. Erfassung der Ausgabe in der Kasse - Weiterleitung der Gelder an Pfarrer etc über Geschäftsvorfall „A026 Messstipendien Weiterl. Pfarrer“ 3 €
  3. Umbuchung von Messstipendien auf Altaraufwandsentschädigung

a) Ausgabe über Geschäftsvorfall „A027 Messstipendien Umb. Anteil Altaraufwandsentschädigung“ 1€

b) Einnahme über Geschäftsvorfall „E002 Messstipendien Anteil Altaraufwandsentschädigung“ 1 € 

Die entsprechenden Sachkonten haben wir bei den Geschäftsvorfällen bereits hinterlegt. In den nächsten Tagen erhalten Sie die aktuelle Dokumentation, in der das Verfahren auch nochmals beschrieben wird.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Sauer gerne zur Verfügung.

Rahmenvereinbarung „Lärmschutz“
 Rechtlich betrachtet ist Kinderlärm gar kein Lärm. Kinderlärm wird vielmehr als „ein Ausdruck kindlicher Entfaltung“ angesehen und als sozialadäquat und damit zulässig eingestuft – das ist auch gut so!  Trotzdem ist ein hoher Geräuschpegel in unseren Kindergärten auf Dauer eine Belastung für die Kinder und vor allen Dingen für das pädagogische Personal. Wir hatten an dieser Stelle vor einigen Wochen über unser Lärmschutzprojekt berichtet. Als Ergebnis dieses Prozesses steht nun eine Rahmenvereinbarung mit der Fa. ORG-DELTA. Dieser Anbieter überzeugt mit einer breiten Produktpalette, großer Fachlichkeit und einer transparenten Preisgestaltung. 
Nähere Informationen erteilt gerne Herr Oechsler.
Erbschaften und Vermächtnisse

Erfreulicherweise gibt es immer wieder Menschen, die nach ihrem Tod ihr Vermögen oder einen Teil davon der Kirche zukommen lassen. Meist geschieht dies durch ein Testament in dem die Kirche als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt wird.

Sobald Sie vom Nachlassgericht über den Erbfall informiert werden beginnt eine 6 Wochenfrist. Nur innerhalb dieser Frist kann das Erbe ausgeschlagen werden, wenn der Nachlass z.B.  überschuldet ist.

Sowohl zur Annahme wie auch zur Ausschlagung bedarf eine Kirchengemeinde der Genehmigung des Ordinariates, wenn die Erbschaften oder das Vermächtnis mit einer Verpflichtung belastet ist. Dazu gehören z.B. Zweckbindungen oder Grabpflegeverpflichtungen.

Bitte setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung, wenn Sie eine Mitteilung vom Nachlassgericht erhalten, weil damit Fristen zu laufen beginnen. Herr Barth berät Sie gerne.

Weitergewährung der Kinderzulage

Beendet Ihre Tochter / Ihr Sohn im Sommer die Schulausbildung? Für die Jugendlichen ist das ein wichtiger Schritt - für unser Abrechnungsprogamm zunächst einmal nur ein Grund darauf hinzuweisen, dass die weitere Gewährung der Kinderzulage zu klären ist. Die Programmlogik ist dabei einfach: Schulende = Wegfall der Kinderzulage. Um diesen Automatismus aufzuhalten, braucht unsere Software neue Daten. Bitte liefern Sie uns diese Daten zeitnah. Auf Ihrer Gehaltsmitteilung finden Sie zwei Monate vor dem möglichen Wegfall der Zulage einen entsprechenden Hinweis. 

Konkret brauchen wir für eine weitere Gewährung der Kinderzulage neben dem Nachweis der Kindergeldkasse über den Kindergeldbezug 

- bei Beginn einer beruflichen Ausbildung eine Kopie des Ausbildungsvertrags

- bei Beginn eines Studiums die Immatrikulationsbescheinigung

- bei einer weiteren schulischen Ausbildung eine Schulbescheinigung 

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie einfach mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Gehaltsmitteilung oder auf dieser Homepage.

Klingelbeutel- und Kindergartenabrechungen

Die Buchhaltung ist verpflichtet, nach den sogenannten „Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung“ zu arbeiten. Einer dieser Grundsätze ist das „Belegprinzip“. Das bedeutet, jede Buchung (egal ob Einnahme oder Ausgabe) muss mit einem Beleg nachgewiesen werden.

Wir möchten Ihre Klingelbeutel- und Kindergartenabrechnungen gerne so schnell wie möglich bearbeiten. Oft ist das nicht ohne weiteres möglich, weil Belege fehlen. Bitte unterstützen Sie uns  – schicken Sie uns mit den Abrechnungen immer alle erforderlichen Nachweise zu.

Investitionen im Kindergarten – oder - Wer morgen investieren will, muss heute planen…

In der Mitte des laufenden Jahres 2016 geht schon ein wichtiger Blick in das neue Jahr 2017.  Unabhängig vom kirchlichen Doppelhaushalt 2016 / 17 müssen alle voraussehbaren Investitionen der Kindergärten den Kommunen gemeldet und von dort genehmigt werden. Die Haushaltsberatungen der Städte und Gemeinden finden oftmals gleich nach der Sommerpause statt. Für jede Einzelposition brauchen wir einen möglichst konkreten Kostenvoranschlag oder ein möglichst genaues Angebot. Bitte sprechen Sie Ihre/n Trägervertreter/in an und stimmen Sie sich ab, wer sich im Einzelfall um die Angebotseinholung kümmert.

Fortbildung für pädagogische Fachkräfte

Die katholische Fachschule Sancta Maria bietet eine neue Weiterqualifikation mit dem Titel „Fachkraft für interkulturelle Kompetenzen in Kindertageseinrichtungen“an. Wir unterstützen dieses neue Fortbildungsangebot gerne und empfehlen es daher wärmstens unseren Einrichtungen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Fachschule Sancta Maria in der Rubrik „Weiterbildung“. Interesse? Bitte wenden Sie sich an Ihren Trägervertreter.

Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen

Die Betriebssicherheitsverordnung ist zum 01.06.2015 neu gefasst worden. Daraus ergeben sich z.T. neue Anforderungen für den Betreiber von Aufzügen. Wichtige Neuerungen:

Im Fahrkorb muss bis spätestens 31.12.2020 ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem installiert sein, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.

Zu jeder Aufzugsanlage ist bis spätestens 31.05.2016 ein Notfallplan anzufertigen mit folgendem Inhalt: - Standort der Aufzugsanlage - Verantwortlicher Arbeitgeber - Personen, die Zugang zur Anlage haben - Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können - Kontaktdaten der Personen, die erste Hilfe leisten können - Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage

Eine Beratung durch die Prüf- und Wartungsfirma wird empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Verwaltungsbeauftragten oder unter http://www.tuv.com/de/deutschland/aktuelles/betrsichv/aufzugsanlagen_betrsichv/aufzugsanlagen-betriebssicherheitsverordnung.html

Bürosport ...
die Umstellung der Regelungen des Tarifvertrages SuE in kirchliches Arbeitsrecht war zeitlich recht sportlich zu bewältigen. Wir haben die Hürden genommen und auf der Zielgeraden Gas gegeben. Letztendlich haben wir rund 800 Fälle per Hand umgestellt - Ziel erreicht! Im Ergebnis ist es uns gelungen, dass alle päd. Fachkräfte zum Mai 2016 ihre höhere Vergütung erhalten.
 
Was hat Lärmschutz in unseren Kindergärten mit Ergonomie zu tun?

Wenn von Ergonomie die Rede ist, denken wir in der Regel an Büromöbel. Im Bereich der Raumakustik reden wir von einem akustisch-ergonomischen Umfeld – also von einem Umfeld, das unseren körperlichen Reaktionen auf Geräusche gerecht wird. In unseren Kindergärten geht es schon einmal laut zu. Das ist zum einen nicht zu vermeiden und in vielen Fällen auch erwünscht. Eine gute Raumakustik ist dabei ein wesentlicher Faktor, welcher die Lern-, Spiel und Arbeitssituation und das Sozialverhalten beeinflusst. Wir haben deshalb als Schwerpunktthema im Bereich Gesundheitsschutz in Kindertagesstätten das Thema Lärmschutz gewählt.

Am 31.05. findet hierzu in der Verrechnungsstelle eine Veranstaltung statt. Wir haben vier Firmen eingeladen, die uns ihre schallabsorbierenden Produktlösungen vorstellen. Als Fachpublikum sind  neben Erzieherinnen, Leiterinnen, Vertreter/innen der MAV und des Trägers auch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin mit dabei. Ziel der Veranstaltung ist es, einen verlässlichen Anbieter auszuwählen, der mit uns kurz, - mittel- und langfristig Projekte in diesem Bereich umsetzt. 

KIK - Kommunikation im Kindergarten

Diese Woche finden wieder unsere regelmäßigen Treffen mit den Leiterinnen der Kindergärten und den Vertreterinnen und Vertretern der Träger statt.

Folgende Termine sind geplant:

Donnerstag, 28.04.2016 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr

Freitag, 29.04.2016 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Da es rund um das Themenfeld „Kindergarten“ immer etwas Neues gibt, fiel uns die Themenplanung nicht schwer. Wir haben wieder umfangreiche Informationen für Sie zusammengestellt und freuen uns auf den fachlichen Austausch mit Ihnen!

Versicherungsschutz - Broschüre "Sichere Aussichten"

Leider ist die Annahme, dass man als Kirchengemeinde 'für und gegen alles versichert ist', falsch. Es gibt zwar über die Rahmen- und Sammelversicherungsverträge einen sehr umfangreichen Versicherungsschutz, jedoch gibt es immer wieder Fälle, in denen die Versicherungen entstandene Schäden nicht regulieren. Aufgabe der Versicherung ist es nämlich zum einen, berechtigte Ansprüche aus Schäden zu bezahlen, zum anderen aber auch unberechtigte Forderungen abzuweisen. Und so kann es im zweiten Fall sein, dass jemand einen Schaden hat, der von niemandem ersetzt wird. Hierzu gehören z. B. Schäden, die durch ein Kind unter 7 Jahren verursacht werden, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung hergeleitet werden kann. 

Eine Übersicht, welche Versicherungen für die Kirchengemeinden bestehen und relevant sind, finden Sie in der folgenden Broschüre

Wenn Sie Fragen haben, können Sie unseren Herrn Sauer kontaktieren oder auch direkt beim Versicherungsbüro Löffler in Freiburg nachfragen.

Und sollte es einmal zu einem Schaden kommen, denken Sie bitte daran, uns diesen so schnell als möglich zu melden. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter. 

Umsetzung der KODA-Beschlüsse in den Kindergärten

Unsere Personalabteilung arbeitet auf Hochtouren. Konkret geht es darum, die im weltlichen Tarifrecht (TV SuE – Sozial- und Erziehungsdienst) erzielten Verbesserungen für päd. Fachkräfte, in unser kirchliches Recht umzusetzen.  Sichtbarste Veränderung ist, dass die bisherigen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe S 6 der neuen Entgeltgruppe S 8a zugeordnet werden. Weiterhin hat sich bei den Leiterinnen die Zuordnung der Platzzahlen zu den Entgeltgruppen geändert.

Entstandene Nachteile durch die spätere Inkraftsetzung der neuen Tätigkeitsmerkmale des Tarifvertrages SuE werden durch einmalige Sonderzahlungen ausgeglichen.

Neu gefasst wurde auch die Ordnung für die Fort- und Weiterbildung der pädagogisch tätigen Beschäftigten. Wir werden hierzu in unseren Leiterinnenkonferenzen Ende April Einzelheiten erläutern. 

Richtlinien fürs Public Viewing - Übertragung der Fußball-EM 2016 in den Pfarreien

Vom 10. Juni bis zum 10. Juli 2016 kämpfen die Mannschaften um die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich: Wer nicht live dabei sein kann, wird die Spiele im Fernsehen verfolgen wollen – allein daheim oder zusammen mit Freunden und anderen Fans. Der Verband der Diözesen Deutschlands hat aus diesem Grund Kontakt mit den betroffenen Rechteinhabern aufgenommen, um allen Pfarreien und katholischen Einrichtungen, die anlässlich der Fußball-EM die Spiele öffentlich zeigen möchten, eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit dazu zu verschaffen. Im Schreiben des VDD werden die notwendigen Schritte für die öffentliche Aufführung der EM-Spiele (sog. Public Viewing) aufgezeigt:

 

Kassenprüfungen durch den Stiftungsrat

Der Stiftungsrat hat nicht nur das Recht, sondern nach den "Grundsätzen für die örtliche Rechnungsführung" auch die Pflicht, das Pfarramtskassenbuch und die Kassenbücher der Gruppierungen in der Kirchengemeinde einschließlich der Belege einzusehen. Ein Mal im Jahr muss eine Kassenprüfung durchgeführt werden. Diese ist im Kassenbuch zu vermerken. Darüber hinaus ist ein Protokoll zu fertigen, das als Anlage zum Kassenbuch aufzubewahren ist. Wir empfehlen Ihnen am besten nach dem Jahresabschluss für das Jahr 2015 eine Kassenprüfung  durch den Stiftungsrat vorzunehmen. 

Ausbildung ist Zukunft

Aktuell werden im Bereich der VST Bruchsal 75 Azubis als pädagogische Fachkräfte ausgebildet. Sie verteilen sich auf die beiden Ausbildungsmodelle wie folgt:

a) Die herkömmliche Ausbildung mit zwei Jahren Fachschule und anschließendem Anerkennungsjahr. Aktuell 42 Auszubildende, Tendenz sinkend.

b) Die dreijährige „PIA-Ausbildung“ an der Fachschule für Sozialpädagogik mit theoretischen (drei Unterrichtstage pro Woche) und praktischen Ausbildungsanteilen. Aktuell 33 Auszubildende in verschiedenen Ausbildungsjahren, Tendenz steigend.

Das PIA-Ausbildungsmodell wird weiterhin stark nachgefragt. Für das Ausbildungsjahr 2016/2017 sind geplant bis zu 20 weitere „PIAs“ einzustellen. Damit hätten wir erstmalig über 50 Personen, die das PIA-Ausbildungsmodell durchlaufen. 

Brandschutz ist auch Übungssache

Alle Kindergärten sind nun technisch auf dem aktuellen Stand der Dinge im Brandschutz. Doch auch Mitarbeiter und Kinder müssen wissen, was im Fall des Falles zu tun ist. Mit den Kindern oder der örtlichen Feuerwehr können Sie mal wieder eine Brandschutzübung durchführen. In einer Teambesprechung können Sie mal wieder die Grundregeln des Brandschutzes wiederholen. Ihre Brandschutzordnung gibt den Rahmen vor. 

Neues Pfarramtskassenbuch geht in den Roll-Out

In Zusammenarbeit mit der Firma Wilken wurde in den letzen Monaten ein neues Pfarramtskassenbuch für die Erzdiözese entwickelt. Dieses soll eine Erleichterung für die Buchführung der Pfarrämter, aber auch eine Hilfe für die Buchhaltungen der Verrechnungsstellen sein. Künftig laufen alle Buchungen, sowohl von Pfarrsekretärin, als auch von der Verrechnungsstelle über das gleiche System ab. Somit besteht auch die Möglichkeit, Buchungen auf Knopfdruck in die Jahresrechnung der Kirchengemeinde zu übernehmen.

Das Kassenbuch wurde von einigen Pilotpfarrämtern getestet und weiterentwickelt, so dass ab kommender Woche die ersten Schulungen stattfinden können. Wegen einer Umstellung Ihres Kassenbuches auf das neue System kommen wir auf Sie zu. Wenn Sie bereits jetzt Fragen haben, können Sie sich an Herrn Sauer wenden. 

Broschüre Finanzkommunikationen der Erzdiözese Freiburg …

… so ist der etwas sperrige interne Begriff für ein Heft mit dem Titel "Unsere Kirche ist wertvoll". Darin soll deutlich gemacht werden, was wir mit unseren Einnahmen und unserem Vermögen für die Menschen in Kirche und Gesellschaft machen. Damit auch Eltern und Großeltern sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindergärten an diese Informationen kommen, bringen die Kindergartengeschäftsführer-/in Ihnen demnächst die Broschüre in einer größeren Anzahl zum Auslegen und Verteilen in den Kindergarten. Es wäre schön, wenn Sie die Broschüre entsprechend weitergeben würden. Für die nicht der Geschäftsführung angeschlossenen Kindergärten werden die Unterlagen von den Verwaltungsgbeauftragten zentral ins Pfarrbüro gebracht.
Falls Sie noch weitere Exemplare brauchen, geben Sie uns einfach Bescheid. Ansonsten gibt es auch eine Web-Site http://www.unsere-kirche-ist-wertvoll.de/ zum online-lesen. 

Sicherheitsbegehung in Kirchen

In diesen Wochen findet wieder einmal die Sicherheitsbegehung in Kirchen durch Herrn Babel vom Büro Löffler statt. Schwerpunkt bei dieser Begehung ist die Kontrolle der Abarbeitung von Mängeln aus den Vorjahren, sowie die Absturzsicherung an den Emporen und den Glockentürmen. Als Leitfaden zur Erkennung von sicherheitstechnischen Mängel und Unfallgefahren in Kirchen, empfehlen wir den „Leitfaden für Küster und Mesner“ der VBG, der wertvolle Informationen für Stiftungsräte, Hausmeister und Mesner enthält. 

Erhöhung der Entgelte zum 01. März 2016

 Während die Erzieherinnen auf ihre neue Entgeltgruppe noch etwas warten müssen, erhalten die restlichen Beschäftigten bereits zum März 2016 2,3 % mehr Geld. Die Erhöhung ist planmäßig und entspricht der nächsten Stufe des laufenden Tarifvertrages (TV-L).

Die Kinderzulage wird zeitgleich um 2,45 % erhöht. Von dieser Erhöhung  profitieren alle, also auch die pädagogischen Beschäftigten. Die Zulage beträgt für einen vollbeschäftigten Mitarbeiter pro Kind derzeit 111,07 €, bei Teilzeit anteilig weniger.

Die Zahlungen erfolgen mit Ihrer nächsten Gehaltsabrechnung im März.

Alle Jahre wieder ... - Kindergartenstatistik 2016

Wie gewohnt steht nur ein kurzes Zeitfenster für die Eingabe der statistischen Daten zur Verfügung. Stichtag ist wie immer der 1. März.

Bitte überprüfen Sie deshalb  Ihre Zugangsdaten zum landeseinheitlichen Kita-Data-Webhouse. Sie können dann bereits vor dem Stichtag Ihre Daten eintragen und sie problemlos innerhalb der gesetzten Frist abschicken. Denken Sie bitte daran, rechtzeitig die Zahlen mit Ihrer politischen Gemeinde abzustimmen, sofern dies so vereinbart ist. 

Bei Fragen zur Statistik hilft Ihnen die Kindergartenabteilung gerne weiter! 

Aufbewahrungsfristen von Kirchengemeinde-Rechnungen/Belegen im Pfarrarchiv
Nach dem Jahreswechsel stellen Sie vielleicht Überlegungen an, wie Sie im Archiv ihrer Kirchengemeinde mehr Platz schaffen können, um die Belege des letzen abgeschlossenen Buchungsjahres unterzubringen. Hierzu haben wir einige Anmerkungen:
Bei einer rein örtlich geführten Handkasse bzw. örtlich geführter Bankkonten gelten für die Kirchengemeinden die "Grundsätze für die örtliche Rechnungsführung" und für die Kindergärten die "Grundsätze für die örtliche Rechnungsführung in Tageseinrichtungen für Kinder".

Das jeweilige Kassenbuch muss hiernach auf Dauer, Belege, Kontoauszüge, Anwesenheitslisten etc. bis zur Prüfung durch die Revision des Erzbischöflichen Ordinariates, mindestens jedoch 7 Jahre aufbewahrt werden.

Die Grundsätze gelten nicht für: • Kirchengemeinde-, Kindergarten-, Bausonder- und ähnliche Rechnungen • Belege, die Bestandteil der offiziellen Kirchengemeinde-, Kindergarten-, oder einer anderen   Sonderrechnung geworden sind Diese „Rechnungen“ inklusive der Belege müssen nach Übergabe durch die Verrechnungsstelle auf Dauer im Pfarrarchiv aufbewahrt werden. 

GEMA – Gebühren für Musiknutzung bei Veranstaltungen

 Auch kirchliche Veranstaltungen außerhalb des Gottesdienstes können GEMA-gebührenpflichtig sein. Dazu gehören evtl. Pfarrfeste und Tanzveranstaltungen z.B. zu Kirchweih oder Fasching mit Livemusik oder Musik aus der „Konserve“. Zum Teil gibt es dafür Sondervereinbarungen der Kirche mit der GEMA und besondere Regelungen für die Abwicklung. Genauere Infos hierzu erhalten Sie hier oder bei uns.

Die „neue“ Entgeltgruppe S 8a für die Erzieherinnen im Gruppendienst lässt noch etwas auf sich warten…….

Die Beschäftigten im kommunalen Bereich erhalten bereits seit Juli 2015 Entgelt nach der neuen Entgeltgruppe S 8a. Die nachträgliche Umsetzung des Tarifabschlusses TV-SuE in den kirchlichen Bereich wird deshalb für sie mit einer Einmalzahlung ausgeglichen.

Ab 01.01.2016 wäre dann der Weg frei für die neue Eingruppierung, wenn da nicht noch eine weitere Sitzung der KODA erforderlich wäre. Diese findet voraussichtlich im März dieses Jahres statt. Wenn alles nach Plan läuft, kann die „S 8a“ erstmalig mit der April-Abrechnung 2016 rückwirkend zum Januar zusammen mit der Einmalzahlung für 2015 ausgezahlt werden.

Freiwilligendienste („FSJler, Bufdis“) im Kindergarten und arbeitsmedizinische Vorsorge

Der Personenkreis der Freiwilligendienste läuft nicht über unsere Personalabteilung. Es gibt daher auch keinen Automatismus, dass diese Personen aufgefordert werden, beim Betriebsarzt vorstellig zu werden. Die Trägerverantwortlichen müssen somit die notwendige Vorsorge selbst veranlassen. Konkret bedeutet dies, dass für die/den „Freiwillige/n“ ein Termin bei unserem Betriebsarzt zu vereinbaren ist. Bitte denken Sie als Kindergartenleiterin mit daran, wenn der Einsatz einer/eines „Freiwilligen“ ansteht und sprechen Sie ihren Trägerverantwortlichen an.

 
 
Religionspädagogische Medienstelle

Für die geschäftsgeführten Kindergärten bieten wir ab sofort einen neuen Service:

Sie bestellen im Online-Katalog der religionspädagogischen Medienstelle Ihre gewünschten Medien

und wir bringen die Medien zu Ihnen in die Einrichtung.

Jahresabschluss 2015

Das Jahr geht langsam wieder zu Ende. Die ersten Vorbereitungen für den Jahresabschluss laufen an. Um diesen rechtzeitig erstellen zu können, sind wir wieder auf die Mithilfe der Kirchengemeinden und Kindergärten angewiesen.

Bitte senden Sie die noch im Jahr 2015 zu bezahlenden Rechnungen und die Monatsabrechnung Dezember (Stichtag 31.12.2015)  bis zum 10.01.2016 an uns und überweisen den Abrechnungsbetrag auf unser Girokonto. Bitte legen Sie eine Kopie des Kontoauszuges zum Stand 31.12.2015 bei.

Bei den geschäftsgeführten Kindergärten buchen wir den Betrag natürlich wie bisher von Ihrem Konto ab. Spätere Geldbewegungen können Sie dann in die Abrechnung für den Januar 2016 aufnehmen.

Kerzen in der Advents- und Weihnachtszeit

Kerzen gehören in der Advents- und Weihnachtszeit einfach dazu. Doch was so romantisch aussieht, birgt bei falschem Verhalten erhebliche Gefahren und kann große Schäden verursachen.

Eigentlich ist es selbstverständlich, doch die wichtigste Regel wieder leider immer wieder vernachlässigt: Lassen Sie Kerzen  n i e  unbeaufsichtigt brennen.

Diesen und natürlich auch andere Tipps zum Umgang mit Kerzen, aber auch zu elektrischen Lichterketten, finden Sie auf einem Merkblatt, das Sie hier herunterladen können:

Auch wenn die Hinweise ursprünglich auf Kindergärten abgestellt waren, so gelten sie doch auch für Gruppenstunden, Treffen, Gebetskreise usw..

Wir wünschen Ihnen eine gesegnete Adventszeit!

PS: … und die Nummer der Feuerwehr ist 112.

Fit für den Winter –
Gebäude und Grundstücke in den Kirchengemeinden rechtzeitig winterfest machen

Wer es noch nicht getan hat, sollte spätestens jetzt damit beginnen, sämtliche Kirchengebäude  fit für den Winter zu machen.

Mehrere Dinge müssen jetzt erledigt werden, damit die Immobilie in den nasskalten Wintermonaten nicht leidet. Die wichtigsten Stationen beim Winter-Check sind die Kontrolle der Heizungsanlage und der einzelnen Heizkörper, der Schutz von Wasserleitungen gegen Frostschäden, die Inspektion des Daches sowie die Reparatur zugiger Fenster und Türen.

Ebenfalls lauern im Winter zusätzliche Gefahren durch Schnee und Eisbildung. Diese Gefahren haben die Grundstückseigentümer abzuwehren, indem sie rechtzeitig Ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen.

Schulungswoche steht bevor

Gleich mehrfach erwarten wir in dieser Woche ein volles Haus bzw. einen vollen Seminarraum bei uns. Denn gleich mehrere Informationsveranstaltungen und Schulungen stehen an:

Zunächst sind alle Kindergartenleiterinnen und Kindergartenbeauftragte / Träger  zum "KIK - Kommunikation im Kindergarten" eingeladen.

Mittwoch,    18.11.2015:    1. Gruppe   9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag, 19.11.2015:    2. Gruppe   9:00 – 12:00 Uhr
                                       3. Gruppe   13:30 – 16:30 Uhr

Dann folgt am Wochenende, nachdem am vergangenen Freitag bereits eine 1. Runde stattfand, eine weitere Informationsveranstaltung für Stiftungsräte. Sie findet am

Samstag, 21.11.2015, 9.30 - 12.30 Uhr statt.

Wir freuen uns auf den fachlichen Austausch mit Ihnen und hoffen, dass wir wieder zahlreiche nützliche Informationen geben können.

Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne…

St. Martin steht vor der Tür und damit auch der Martinsumzug. Damit dieser sicher ist, gibt einige Kleinigkeiten zu beachten:

-  Ist der Umzug angemeldet (Rathaus, Polizei, Feuerwehr,…)?

-  Wurde die Straße – falls möglich – für den Umzug gesperrt?

-  Ist der Umzug ausreichend gesichert? z.B. läuft am Anfang und Ende des Zugs
   eine Person mit Warnweste und Taschenlampe um die anderen   
   Verkehrsteilnehmer zu warnen, …

-  Nimmt ein Pferd an der Veranstaltung teil?

Besonders bei der Teilnahme von Pferden tauchen immer wieder Fragen zur Versicherung auf. Für Unfälle die von Pferden ausgehen haftet zunächst einmal der Pferdehalter. Es empfiehlt sich daher, dass dieser eine Tierhaftpflichtversicherung hat.

Ist alles abgehakt, steht einem schönen Umzug nichts mehr im Wege.

Prüfen Sie Ihr Girokonto!

Vor kurzem wurde auf ein Girokonto einer  Kirchengemeinde eine Gutschrift über 0,11€ überwiesen, mit der Bitte eine im Verwendungszweck angegebene Telefonnummer anzurufen. Google sagt dazu, dass es sich um ein Inkassobüro mit merkwürdigen und unseriösen Praktiken handelt.

Meistens dient eine solche Überweisung dazu festzustellen, ob es ein Konto wirklich gibt. Oft erfolgt danach eine Lastschrift.

Bitte prüfen Sie daher Ihre Kontenbewegungen genau. Sollte es sich um Lastschriften handeln, die Sie nicht beauftragt haben, so lassen Sie diese von Ihrer Bank zurückbuchen.

Betriebserlaubnis von vorhandenen Funkmikrofonen

Funkmikrofone, die im Frequenzbereich zwischen 790 und 862 MHz senden, dürfen ab dem 01.01.2016 nicht mehr betrieben werden.

Verschiedene Firmen bieten zur Zeit Aktionen zur Prüfung und Neuanschaffung dieser Mikrofone an. Bei Rückfragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Umstellung  benötigen, helfen Ihnen unsere Verwaltungsbeauftragten gerne weiter.

Helfen Sie uns noch besser zu werden…

Arbeitszeitänderungen, Überstundenabrechnungen, Anträge auf Kinderzulage etc. haben Auswirkungen auf Ihre monatlichen Bezüge. Jede Änderung sollte spätestens am Monatsende bei uns vorliegen, damit sie bei der Entgeltzahlung des Folgemonats berücksichtigt werden kann. Wir sind an die monatlichen „Lauftermine“ des kirchlichen Rechenzentrums gebunden und können nicht ohne weiteres im laufenden Monat eine Zahlung anstoßen.

Wenn sich also zum 15.11. eine Änderung positiv auf Ihrem Konto bemerkbar machen soll, brauchen wir Ihre Unterlagen spätestens am 31.10.2015. Wenn´s einmal zeitlich eng wird, können Sie sich auch gerne mit der Personalabteilung kurzschließen. Gemeinsam finden wir sicherlich gute Lösungen.

Herbstzeit = Pilzsaison

 Das feuchte Herbstwetter lässt zur Freude der Gourmets allerorts die Pilze wachsen. Leider wachsen nicht nur bekannte Speisepilze wie Pfifferlinge und Champignons im Wald. Allerlei Pilze sprießen auch in den Außenbereichen der Kindergärten. Gerade im Gras und in Fallschutzbereichen aus Holzhackschnitzeln tummelt sich manches unbekannte Gewächs.

In der Regel sind diese Gewächse nicht giftig, aber auch nicht unbedingt genießbar. Deshalb heißt es Vorsicht und für die Kinder am besten Finger weg!

Sorgen Sie dafür, dass die Pilze entfernt werden und machen Sie doch die Pilze ganz im Sinne des Orientierungsplans zum Thema mit den Kindern.

Gebäudekonzept

Weil der aktuelle Gebäudebestand der allermeisten Kirchengemeinden mit den momentan zur Verfügung stehenden sowie den zukünftig zu erwartenden finanziellen Mitteln langfristig nicht gehalten und unterhalten werden kann, bedarf es einer strukturellen Reform des Gebäudebestandes auf der Ebene jeder Kirchengemeinde. Die Kernfrage ist dabei ist, welchen Gebäudebestand die Pastoral der Zukunft benötigt. Daher sollte jede Kirchengemeinde alsbald ein Gebäudekonzept entwerfen um wichtige finanzielle Weichenstellungen vornehmen zu können.

Das Ordinariat hat vor kurzem dazu eine "Handreichung für die Erstellung von Gebäudekonzepten" veröffentlicht, die ein gutes Hilfsmittel für den Einstieg in die Problematik sein kann und die Sie hier downloaden können.

Gerne unterstützen wir Sie bei Erstellung Ihres Konzeptes.

Beginnende Herbststürme - Astbruch

Gerade im Herbst steigt das Risiko für Schäden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume. Jeder Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht. (Verkehrssicherungspflicht).

Da es natürlich keine klaren gesetzlichen Regelungen gibt, wie die Bäume kontrolliert werden müssen, empfehlen wir Ihnen zur Sicherheit zumindest eine regelmäßige Sichtkontrolle mit entsprechender schriftlicher Dokumentation. Bei Rückfragen oder wenn Sie Unterstützung bei einer Beurteilung benötigen, helfen Ihnen unsere Verwaltungsbeauftragten gerne weiter.

Nobody is perfect – auch unsere Personalabteilung nicht…

Auch wir machen einmal Fehler. Bitte prüfen Sie daher immer Ihre Gehaltsmitteilung einschließlich der Hinweise (z. B. Wegfall Kinderzulage) und sprechen Sie uns bitte bei Fragen an. Ihre/n Ansprechpartner/in finden Sie rechts oben auf der Gehaltsmitteilung oder auf unserer Homepage. Wenn sich im Vergleich zum Vormonat  Änderungen ergeben haben (Beispiel: Adressänderung, Überstunden, Stufensteigerung, Arbeitszeitänderung….) erhalten Sie auch eine separate Gehaltsmitteilung. Ansonsten erhalten Sie nur routinemäßig eine Gehaltsmitteilung zu bestimmten Zeitpunkten.

Ferienplan 2016

Nach den Sommerferien in Fern und Nah arbeiten nicht nur die Eltern wieder, sondern die Kinder kehren auch wieder in die Kindergärten zurück. Ein spannendes Kindergartenjahr 2015 / 2016 steht bevor!

Damit auch die Sommerferien 2016 gelingen muss vielerorts schon jetzt gebucht werden. Bitte bereiten Sie deshalb den Ferienplan 2016 vor, die Kindergarteneltern warten bereits darauf! Als Orientierung dienen Ihnen dabei die Vorschläge für die Kindergarten-Ferien 2016, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 13/2015.

Schöne Ferien!
Die Urlaubszeit beginnt. Auch wir machen bei "Aktuell - Interessant - Neu - Wichtig" eine Pause. Die nächsten aktuellen Hinweise gibt es am 14. September 2015.
Bis dahin wünschen wir allen eine erholsame Ferien- und Urlaubszeit und insbesondere denjenigen, die wegfahren, eine glückliche Heimkehr.

Noch ein kleiner Hinweis: Schauen Sie, wenn möglich, auch während den Schließzeiten doch ab und zu in den Briefkasten und sorgen Sie dafür, dass er nicht überquillt.

Sommerhitze im Kindergarten ... einfach mal zwei Gänge zurückschalten!
Sonnenstich, Hitzeerschöpfung, Hitzekollaps oder dergleichen sind ein zu hoher Preis für körperliche Aktivität bei den vorherrschenden Temperaturen.

Trinken Sie ausreichend und achten Sie bitte insbesondere auch bei unseren Kleinstkindern auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Feuchte Tücher und Aktivitäten mit Wasser haben jetzt Hochkonjunktur!

Wir wünschen Ihnen noch eine erfrischende Woche.

Flexibilisierungspaket U3 läuft aus!
Das sog. Flexibilisierungspaket läuft zum 31.07.2015 aus. Das Programm lief seit dem 01.08.2013 und hatte zum Ziel, den Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gelingend zu gestalten. Insbesondere im Betriebserlaubnisverfahren waren die Flexibilisierungselemente hilfreich. Eine Verlängerung des Programms ist nicht geplant. Wenn Sie Regelungen aus diesem Programm angewandt haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Trägervertreter in Verbindung, damit geklärt werden kann, wie ab dem 01.08.2015 zu verfahren ist.

Rechnungen für Gebäude
Das (immer noch) neue Rechnungswesen fordert von uns eine teilweise wesentlich differenziertere Buchungsweise. So wird bei Gebäuden jetzt normalerweise zwischen dem Bauwerk und dem "Inhalt", also dem Betrieb oder Nutzungszweck unterschieden und die Erträge und Aufwendungen unterschiedlich zugeordnet. Daher müssen wir zum Beispiel die Ausgaben für das Pfarrhaus (Reparaturen und Renovierungen) von den Ausgaben für den Betrieb eines darin befindlichen Pfarrbüros (Personal, Papier, EDV usw.) getrennt und unter verschiedenen, sogenannten Kostenstellen buchen. Bitte vermerken Sie deshalb beim Anweisen von Rechnungen, die Gebäude betreffen, unbedingt, um welches Gebäude es sich handelt. Vielen Dank.

Unsere Buchhaltung hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.
Pläne von Gebäuden

Es war ja schon eine Mammutaufgabe als vor einigen Jahren Erfassungsteams im gesamten Bistum den Gebäudebestand aufgenommen und digital erfasst haben. Nun aber profitieren wir davon, weil wir - abgesehen von Sakralbauten - von fast allen Gebäuden relativ aktuelle Grundrisspläne haben, die zentral gespeichert sind.

Wir können jederzeit auf diese Pläne zugreifen und sie Ihnen entweder auf Papier oder als Datei in pdf oder im dwg-Format, das Architekten direkt in ihre CAD-Programme einlesen können, zur Verfügung stellen.

Wenn Sie also mal keinen Plan haben - rufen Sie einfach uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Neue Siegelordnung
Nach der Fusion braucht jede Kirchengemeinde ein neues Siegel!
Aber wie muss das neue Siegel aussehen? Welche Vorgaben gibt es für Form, Größe, Text und Grafik. Wie ist das Siegel zu verwenden und wie ist es aufzubewahren?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die gerade im Amtsblatt Nr. 18 veröffentlichte Siegelordnung.

Wenn Sie dazu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ausbildung ist Zukunft!

Im Bereich der VSt Bruchsal werden derzeit insgesamt 65 Azubis als pädagogische Fachkräfte ausgebildet.
Zwei Varianten stehen zur Verfügung:

a) die herkömmliche Ausbildung mit zwei Jahren Fachschule und anschließendem Anerkennungsjahr.

b) die dreijährige „PIA-Ausbildung“ an der Fachschule für Sozialpädagogik mit theoretischen (drei Unterrichtstage pro Woche)
    und praktischen Ausbildungsanteilen.

Das PIA-Ausbildungsmodell bedient sich der starken Nachfrage und hat gegenüber der herkömmlichen Ausbildung einen deutlichen Stellenzuwachs bekommen. Im Bereich des Dekanates Bruchsal werden in den jeweiligen Kindergärten im Jahr 2015 mittlerweile insgesamt 35 „PIA’s“ ausgebildet.

Flaute im Briefkasten?
Aktuell können wir miterleben, welche Auswirkungen der Streik eines großen Dienstleistungsunternehms hat. Der Streik der Deutschen Post AG betrifft uns alle.

Daher die Bitte an Sie:
Senden Sie uns wichtige Dokumente per E-Mail zu. Sie haben keine Möglichkeit zu scannen? Dann nutzen Sie bitte einfach das „gute alte Faxgerät“. Unsere Nummer lautet: 07251 / 7124-80.
Achtung - E-Mails mit gefälschten Rechnungen im Umlauf

Momentan sind gerade mal wieder ominöse E-Mails unterwegs, die angeblich eine Telefonrechnung der Deutschen Telekom oder ähnlichen Dienstleistern beinhalten sollen. Es handelte sich meist um Beträge über 200,00 Euro. Diesen E-Mails ist eine Anlage beigefügt (EXE oder ZIP-Datei), die vermutlich ein Virus enthält.

Bitte öffnen Sie die Datei auf keinen Fall und löschen Sie die E-Mail!

Auch die Deutsche Bahn warnt auf ihrer Homepage vor Phishing-Mails mit dem Absender: info@bahn.de. Bitte löschen Sie diese E-Mails ebenfalls ungeöffnet!

Danach sollte zur Sicherheit ein Komplettscan des PC's mit einem aktuellen Virenscanner durchgeführt werden. Falls Sie nicht sicher sind, ob es sich um eine solche Mail handelt, können Sie sich gerne an Herrn Sauer wenden.

Öffentliche Zuschüsse für Heizungen
Seit dem 1. April 2015 gibt es von der Bundesregierung ein verbessertes Marktanreizprogramm (MAP). Es werden Investitionszuschüsse bei neuen Heizungsanlagen und der Umstellung auf erneuerbare Energien gewährt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den akkreditierten Energie-Gutachtern oder Herrn Schwieder bei der Energieagentur Regio Freiburg (schwieder@energieagentur-freiburg.de).
Tipps für Bewerbungsverfahren
Am Anfang des Bewerbungsverfahrens steht die Stellenausschreibung. Hierin kann der Arbeitgeber seine Vorstellung von seinem Wunscharbeitnehmer zum Ausdruck bringen.
Diesen Idealvorstellungen sind mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Grenzen gesetzt worden. Eine Stellenausschreibung darf nicht gegen die in § 1 AGG niedergelegten Diskriminierungsmerkmale verstoßen. Der Arbeitgeber trägt bei Verstößen das Haftungsrisiko (Schadensersatz!). Findige Zeitgenossen suchen erst gar nicht ernsthaft eine Stelle, sondern betätigen sich gleich als sog. AGG-Hopper. Hierbei handelt es sich um Personen, die Stellenausschreibungen systematisch nach Verstößen gegen das AGG durchsuchen, um gegen die „potenziellen Arbeitgeber“ Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


Zwar gelten für den kirchlichen Bereich einige Besonderheiten – trotzdem sollte man Vorsicht walten lassen. Wenn Sie beabsichtigen eine Stelle auszuschreiben, wenden Sie sich bitte an die Verrechnungsstelle – gerne auch über ihre/ihren Verwaltungsbeauftragte/n. Im Bereich der nicht-geschäftsgeführten Kindergärten wenden Sie sich bitte an Herrn Oechsler.

Weiterqualifikation für Erzieher/innen - Bildung ist Zukunft oder Zukunft ist Bildung
Haben Sie Interesse an der Qualifikation zur/zum "Staatlich geprüften Fachwirtin/Staatlich geprüften Fachwirt für Organisation und Führung im Bereich Sozialwesen"? Können Sie sich vorstellen einen Kindergarten zu leiten?

Wenn Sie noch einmal die Schulbank drücken möchten und sich vorstellen können, Führungsverantwortung zu übernehmen, unterstützen wir Sie gerne. Die Weiterbildung an der katholischen Fachschule Sancta Maria beginnt voraussichtlich wieder im September 2016. Bis dahin vergeht zwar noch einige Zeit – eine solche Überlegung muss jedoch auch reifen. Treten Sie bei Interesse einfach mit Herrn Oechsler in Kontakt.

Übergabe der Kirchengemeinde-Rechnungen/Belegen ans Pfarrarchiv
Unser Belegarchiv ist mittlerweile wieder gut gefüllt. Für die Belege der kommenden Jahre muss Platz geschaffen werden. Daher werden wir in den nächsten Wochen über die Verwaltungsbeauftragten die Belege der Kirchengemeinde-, Kindergarten und Bausonderrechnungen der Haushaltsjahre 2006-2011 ins Pfarrarchiv bringen.

Bitte beachten Sie: Diese „Rechnungen“ inklusive der Belege müssen nach Übergabe durch die Verrechnungsstelle auf Dauer im Pfarrarchiv aufbewahrt werden.

Konstituierende Sitzung der Pfarrgemeinderäte
Bis Ende April sollen die konstituierenden Sitzungen der Pfarrgemeinderäte stattgefunden haben. Meist wird wohl gleich in dieser Sitzung der Stiftungsrat gewählt. Dies muss aber nicht sein, spätestens jedoch nach sechs Wochen ist der Stiftungsrat zu wählen. Bitte denken Sie daran, das Wahlergebnis umgehend in Wedding Link: http://www.pgr-wedding.de einzutragen und sofern Sie die Daten auch auf Ihrer Homepage stehen haben, auch diese zu aktualisieren.

Umfangreiche Informationen, insbesondere die Rechtstexte rund um den Pfarrgemeinde- und den Stiftungsrat, finden Sie auf der Homepage des Erzbistum Link: http://www.ordinariat-freiburg.de/html/dokumente_materialien.html.

Als Stiftungsrat können Sie sich auch gleich schon mal den 18./19.09.2015 vormerken. An diesen Tagen finden unsere Informationsveranstaltungen für (neue) Stiftungsräte statt. Es kommt aber noch eine separate Einladung.
Hinweise und Erklärungen zur Gehaltsmitteilung
Wenn Sie Ihre monatliche Gehaltsmitteilung erhalten, stehen eine Menge Zahlen und Bezeichnungen auf der Abrechnung. Der Fokus liegt sicherlich auf dem Brutto- und Nettoverdienst, das ist auf den ersten Blick das Wichtigste. Aber was verbirgt sich hinter den vielen anderen Zahlen und Bezeichnungen?
Damit Sie Ihre Gehaltsmitteilung besser verstehen können, haben wir Ihnen einige wichtige Informationen zusammengestellt. Lesen Sie die Hinweise und Erklärungen in unserem Downloadbereich für Mitarbeiter/innen sorgfältig durch und Sie werden darin einige Anworten auf Ihre Fragen finden. Selbstverständlich helfen Ihnen auch unsere Mitarbeiter/innen in der Personalabteilung bei Fragen zum Gehalt gerne weiter. Ihren zuständigen Ansprechpartner/in finden Sie auf Ihrer Gehaltsmitteilung.
Informationsveranstaltungen

Diese Woche stehen wieder unsere Informationsveranstaltungen für Kindergartenleiterinnen und Kindergartenbeauftragte / Träger an.


Kindergartenleiterinnen:
Mittwoch, 15.04.:       1. Gruppe   13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag, 16.04.:    2. Gruppe   09:00 – 12:00 Uhr
                                3. Gruppe   13:30 – 16:30 Uhr

Träger / Kindergartenbeauftragte:
Mittwoch, 15.04., 18.00 Uhr

 

Alle Tagungen finden in unserem Seminarraum statt.

Wir freuen uns auf den fachlichen Austausch mit Ihnen und hoffen, dass wir wieder zahlreiche nützliche Informationen geben können.

Färgrik, Märit, Bärbar.....alles schöne Namen, aber wer oder was steckt dahinter?
Bei Einkäufen in Ikea sind leider nur diese Namen aufgeführt. Um die Belege korrekt buchen zu können, benötigen wir weitere Angaben und somit Ihre Hilfe:

Bitte notieren Sie kurz auf dem Beleg, was Sie Schönes für Ihre Einrichtung eingekauft haben. Das erleichtert unsere Arbeit in der Buchhaltung sehr.

Grundsätzlich sind diese Hinweise bei anderen Rechnungen, die nicht eindeutig zuzuordnen sind, beispielsweise für Geschenke, Feste, Blumen etc. sehr hilfreich und für spätere Anfragen auch für Ihre Einrichtung besser nachvollziehbar.

Sicherer Umgang mit Leitern

Beim Benutzen von Leitern passieren viele Unfälle. Schützen Sie sich deshalb durch den ordnungsgemäßen Umgang mit Leitern und Tritten. Hierzu gehört, neben der sinnvollen Auswahl der richtigen Leiter für den jeweiligen Bedarf vor allem ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Hilfsmitteln.

Aber Leitern müssen auch technisch in Ordnung sein. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen durchgeführt werden.

Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung dieser Vorgaben gerne weiter.

 Kinderkrankengeld als Lohnersatzleistung
Ihr Ehepartner und Sie sind beide berufstätig und Ihr Kind hat Masern, Mumps oder eine schwere Grippe. Was tun? Wie sollen Sie sich um das kranke Kind kümmern? In solchen Fällen können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen und haben gegenüber Ihrer Krankenkasse Anspruch auf das sog. Kinderkrankengeld für bis zu zehn Arbeitstage. Bei mehreren Kinder sind es insgesamt maximal 25 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Für Alleinerziehende verdoppelt sich die Zahl der möglichen Freistellungstage. Diese Regelung gilt für Kinder unter 12 Jahren.

Wichtig: Die Krankenkasse zahlt aber nur Kinderkrankengeld für die Tage, an denen Sie arbeiten müssten. Bitte lassen Sie sich deshalb vom Arzt auch nur für diese Tage freistellen.

Der Frühling klopft schon einmal an - jetzt macht draußen Spielen wieder richtig viel Spaß!
Zum sicheren Spielen an Schaukeln, Rutschen und Klettergerüsten gehört auch der richtige und ausreichende Fallschutz. Sand, Holzhackschnitzel und Rindenmulch müssen dafür ausreichend breit und tief eingebracht sein. Eine Schichtdicke von 40 cm ist dabei empfehlenswert. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, gegebenenfalls fehlendes Fallschutzmaterial zu bestellen, damit die Freiluftspielsaison sicher starten kann!
Versicherungsschutz - Broschüre "Sichere Aussichten"

Leider ist die Annahme, dass man als Kirchengemeinde 'für und gegen alles versichert ist', falsch. Es gibt zwar über die Rahmen- und Sammelversicherungsverträge einen sehr umfangreichen Versicherungsschutz, jedoch gibt es immer wieder Fälle, in denen die Versicherungen entstandene Schäden nicht regulieren.
Aufgabe der Versicherung ist es nämlich, zum einen, berechtigte Ansprüche aus Schäden zu bezahlen, zum anderen aber auch, unberechtigte Forderungen abzuweisen. Und so kann es im zweiten Fall sein, dass jemand einen Schaden hat, der von niemandem ersetzt wird. Hierzu gehören z. B. Schäden, die durch ein Kind unter 7 Jahren verursacht werden, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung hergeleitet werden kann. 

Eine Übersicht, welche Versicherungen für die Kirchengemeinden bestehen und relevant sind, finden Sie in der Broschüre "Sichere Aussichten", auf die auch in unseren Links verwiesen wird.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie unseren Herrn Sauer kontaktieren oder auch direkt beim Versicherungsbüro Löffler in Freiburg nachfragen.

Und sollte es einmal zu einem Schaden kommen, denken Sie bitte daran, uns diesen so schnell als möglich zu melden. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.

Geschenke und Steuer
Ein Buch, Blumen oder doch lieber Wein? Sie wollen einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter etwas schenken? Bisher waren solche Gaben aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses bis zu einem Betrag von 40,00 Euro inkl. MwSt. steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Freigrenze beträgt ab diesem Jahr 60,00 Euro. Besondere persönliche Anlässe sind etwa der Geburtstag, die Heirat oder die Geburt eines Kindes.


Wichtig: Es muss sich um ein Sachgeschenk handeln - für Geldgeschenke gilt diese Regelung nicht. Bei Einkaufs- oder Wertgutscheinen ist Vorsicht geboten, wenn sie wie Bargeld eingesetzt werden können, also nicht auf einen bestimmten Gegenstand bezogen sind. Bei der geringsten Überschreitung der Freigrenze - selbst um einen Cent - wird der Gesamtbetrag steuerpflichtig.

Tariferhöhung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Wenn Sie mit der nächsten Gehaltsabrechnung im März mehr Geld erhalten, haben wir uns nicht verrechnet. Sie bekommen tatsächlich ab 01.03.2015 mehr Geld. Diese Erhöhung ist Teil des laufenden Tarifvertrages. Bereits im September letzten Jahres wurde die Vergütung schon rückwirkend zum März um 3 % erhöht. Jetzt greift quasi die zweite Stufe des laufenden Tarifvertrages mit einer Erhöhung um 2,40 %.

Bei Fragen zu Ihrer Gehaltsabrechnung melden Sie sich bitte bei unserer Personalabteilung

Neuerungen bei der "Erste-Hilfe-Ausbildung" ab April 2015
Während bislang 16 Unterrichtseinheiten für die Grundausbildung anfielen, sind ab April nur noch neun nötig. Der Zeitaufwand verringert sich damit auf einen Tag. Alle zwei Jahre ist nach wie vor eine Auffrischung durch das Erste-Hilfe-Training nötig, das ab April ebenfalls aus neun Unterrichtseinheiten bestehen wird (statt bislang acht).

Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link bei der dguv.

Zinsbescheinigungen der Banken für 2014
Die Banken und Sparkassen verschicken momentan die Zinsbescheinigungen für das Jahr 2014. Sie brauchen daraufhin grundsätzlich nichts zu veranlassen und können diese Bescheinigung einfach zu Ihren Kontoauszügen abheften. Die Verrechnungsstelle benötigt weder eine Kopie noch das Original dieser Bescheinigungen.

Wenn jedoch Zinsabschlagssteuer abgeführt wurde, müssen Sie tätig werden. Bitte legen Sie dann der Bank die Freistellungsbescheinigung vor. Falls sie nicht mehr auffindbar ist, senden wir Ihnen gerne ein Kopie. Unsere Buchhaltung hilft Ihnen gerne weiter.
Infos zur Fusion der Kirchengemeinden
Schon daran gedacht?
Nach der Fusion zur neuen Kirchengemeinde sind verschiedene Schritte notwendig. Ausführliche Informationen zu diesem Thema haben Sie bereits von uns erhalten. Neben dem Siegel für die neue Kirchengemeinde, benötigen Sie u. a. neue Stempel, Briefköpfe und einen aktualisierten Homepage-Auftritt. Sobald die Errichtungsurkunde zur Errichtung der neuen Kirchengemeinde vorliegt, sollten die örtlichen Bankkonten auf den neuen Namen umgeschrieben werden. Wenn Sie wollen, unterstützen wir Sie dabei gerne.
Flexiblere Elternzeit und Elterngeld Plus
Eltern können nach wie vor bis zum 3. Geburtstag ihres Kindes Elternzeit beantragen. Für Geburten ab dem 01.07.2015 sind dann 24 Monate statt bisher 12 Monate zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag möglich. Das schafft deutlich mehr Flexibilität.

Bitte achten Sie auf die Antragsfristen:
Elternzeit nach dem 3. Geburtstag müssen 13 Wochen vorher angemeldet werden und Elternzeit vor dem 3. Geburtstag, wie bisher, sieben Wochen vorher.

Neu für Geburten ab 01.07.2015 ist auch das Elterngeld Plus. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:  http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=211676.html.
 
Weniger Bürokratie in 2015?

Schön wär´s! Selten sorgen neue Gesetze für weniger Bürokratie. Das gilt auch beim Mindestlohngesetz. Mit der Einführung des Mindestlohnes zum 01.01.2015 sind alle Arbeitgeber in der Pflicht, die Arbeitszeiten von geringfügig und sog. kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu dokumentieren. Der Zoll hat zur Kontrolle des Mindestlohngesetzes 1.600 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Wir loten gerade aus, wie wir gemeinsam mit Ihnen diese Pflicht erfüllen können. Sie erhalten in Kürze in dieser Sache auch nähere Infos per E-Mail.

 
 
Rechtssicherheit beim Kopieren von Noten und Liedtexten

Der Pauschalvertrag über Fotokopien von Noten und Liedtexten mit der Verwertungsgesellschaft Musikedition (VG Musikedition) für Gottesdienste wird bis 31.12.2019 fortgeführt. Die im Vertrag eingeräumten Rechte wurden im Vergleich zu den bisherigen Regelungen wesentlich erweitert. Nähere Infos finden Sie im Amtsblatt Nr. 34 vom 12. Dezember.

Für die Kindergärten übernimmt das Land Baden-Württemberg bereits seit Januar 2013 die Vergütung.

Arbeitsmedizinische Vorsorge in Kindergärten - Vor-Ort-Termine unserer Betriebsärztin Frau Dr. Seimetz (REMAX)
Jetzt geht´s los! Die ersten beiden Kindergärten wurden bereits besucht, weitere Termine sind vereinbart. Unsere Betriebsärztin wird in den nächsten Wochen und Monaten schwerpunktmäßig in unserem Bereich tätig sein. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass an den Terminen alle Beschäftigten (päd. Personal, Küchen- und Reinigungskräfte) anwesend sind. Sollten einzelne Personen nicht können, bitten wir Sie, eigenverantwortlich Ihre Mitarbeiter/innen zu einem Termin Ihrer Nachbareinrichtung zu schicken. REMAX wird bei der Terminkoordination behilflich sein. Ziel ist es, allen Beschäftigten die notwendige arbeitsmedizinische Vorsorge zukommen zu lassen.
 
Hygieneleitfaden für die Kindertagesbetreuung
Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg hat im Oktober 2014 einen Hygieneleitfaden für die Kindertagesbetreuung mit Musterhygieneplan veröffentlicht. Das Werk eignet sich in erster Linie als Nachschlagewerk und ersetzt den bisherigen Musterhygieneplan. Es ist aus fachlicher Sicht des Landesgesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern des Landes Baden-Württemberg erarbeitet worden. Das gesamte Dokument finden Sie hier: http://www.gesundheitsamt-bw.de/SiteCollectionDocuments/40_Service_Publikationen/Hygieneleitfaden%20Gesamt%20141020.pdf
 
Kassenprüfungen durch den Stiftungsrat
Nach den "Grundsätzen für die örtliche Rechnungsführung" haben die Stiftungsräte einmal im Jahr alle Kassen zu prüfen. Dies ist natürlich in erster Linie die Pfarramtskasse, daneben aber auch die Kassen der pfarrlichen Gruppierungen, wobei 'Kasse' nicht nur die Barkasse, sondern auch die Bankkonten und alle Belege umfasst. Über die Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen und ein Eintrag im Kassenbuch zu machen.Am besten dürfte es sein, Sie machen die Prüfung noch in diesem Jahr vor dem Jahresabschluss 2014 und vor der bei den meisten anstehenden Fusion.
 
Vorbereitungen für die Winterzeit
In den Wintermonaten ist grundsätzlich mit Frost zu rechnen. Dadurch können speziell an Gebäuden erhebliche Schäden entstehen. Denken sie daran, Wasseraußenleitungen (Gartenleitungen) abzustellen und zu entleeren. Ist dies nicht möglich, sollten die Leitungen ausreichend gedämmt sein. Problematisch sind auch Wasser- und Heizungsleitungen in ungeheizten Räumen (z.B. Gebäude-Leerstände oder Garagen). Prüfen Sie  jetzt auch Ihre Vorräte an Streumaterial und Geräten für den Winterdienst. Im Bedarfsfall sollte beides kurzfristig zur Verfügung stehen.
 
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber
Be­wer­ben sich schwer­be­hin­der­te In­ter­es­sen­ten auf ei­ne aus­ge­schrie­be­ne Stel­le, sind sie auf­grund ei­ner spe­zi­el­len Ge­set­zes­re­ge­lung im­mer zu ei­nem Vor­stel­lungs­ge­spräch ein­zu­la­den. Ver­stößt der Ar­beit­ge­ber ge­gen die­se Pflicht und stellt den Be­wer­ber nicht ein, steht die Vermutung im Raum, dass die un­ter­blie­be­ne Ein­stel­lung (auch) auf die Be­hin­de­rung des Be­wer­bers zu­rück­zu­füh­ren ist. Der Be­wer­ber kann dann ei­ne Ent­schä­di­gung we­gen be­hin­de­rungs­be­ding­ter Dis­kri­mi­nie­rung ver­lan­gen.

Wie das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) Ende September dieses Jahres be­kräf­tigt hat, ge­nügt es jedoch nicht, wenn sich in den An­la­gen zur Be­wer­bung ei­ne Ko­pie des Schwer­be­hin­der­ten­aus­wei­ses befindet. Vielmehr muss im Bewerbungsschreiben oder im Lebenslauf deutlich auf die Eigenschaft als Schwerbehinderter hingewiesen werden. Trotz dieser aktuellen Rechtsprechung empfiehlt sich die Bewerbungsmappen genau anzuschauen und schwerbehinderte Personen zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Nur so ist gewährleistet, dass erst gar nicht der Anschein einer Diskriminierung entsteht.
Der gesetzliche Mindestlohn kommt für (fast) jeden...
Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto. Dieser gilt grundsätzlich für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren und damit auch für Praktikantinnen und Praktikanten. Doch keine Regel ohne Ausnahme! Für unseren Bereich sind im Wesentlichen folgende Sachverhalte relevant:

Für angehende Erzieher/innen im Anerkennungsjahr oder auch Auszubildende nach dem praxisintegrierten Modell („PiA“) gilt beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn nicht. Bei freiwilligen Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern, besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie der Berufsorientierung dienen (Orientierungspraktika) oder ausbildungs- bzw. studienbegleitend geleistet werden.

Ein Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, das jedoch länger als drei Monate dauert, ist ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn zu vergüten.
 
Deutsche Post passt Preise zum Jahresbeginn 2015 an

Das Entgelt für den Standardbrief bis 20 Gramm im nationalen Versand wird von derzeit 0,60 € auf zukünftig 0,62 € erhöht. Das Porto für den Kompaktbrief bis 50 Gramm wird im nationalen Versand hingegen von derzeit 0,90 € auf zukünftig 0,85 € gesenkt. Für vorhandene Briefmarkenbestände, die bis zum Porto­­wechsel nicht aufgebraucht werden, können entsprechende Ergänzungs­marken in den Filialen oder online unter www.efiliale.de erworben werden. Somit können alle Brief­marken auch weiterhin verwendet werden, ein Umtausch ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.deutschepost.de/de/a/aenderungen-2015.html
Mehr Geld für pädagogisch tätige Beschäftigte
Pädagogisch tätige Beschäftigte, Praktikanten und PIA‘s erhalten mit der nächsten Gehaltsabrechnung im November rückwirkend zum März 2014 mehr Geld. Die Bistums-KODA hat die Tariferhöhungen der Tarifrunde 2014 im Bereich des SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) für den kirchlichen Dienst übernommen.

Die pädagogisch tätigen Beschäftigten erhalten eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 3 %, mindestens jedoch 90,00 Euro. Ab 01. März 2015 erhöht sich die Vergütung nochmals um 2,4 %.
Praktikanten und PIA’s erhalten rückwirkend zum 01. März 2014 eine pauschale Entgelterhöhung um 40,00 Euro und zum 01. März 2015 um weitere 20,00 Euro. Wie immer stehen diese Regelungen unter dem Vorbehalt, dass Herr Erzbischof Burger die Beschlüsse mit seiner Unterschrift in Kraft setzt.
Das Ergänzungsentgelt erhöht sich in diesem Jahr nicht. Es wird im Dezember in gleicher Höhe wie in 2013 (24 %) ausgezahlt. Ergänzungsentgelt erhält, wer im September und Dezember je einen Tag Anspruch auf Vergütung hat.

Informationsveranstaltungen - Workshops
  Eine Woche gefüllt mit Informationsveranstaltungen steht an:

    für Pfarrsekretärinnen

Montag, 20.10.:           9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, 21.10.:     13:30 bis 16:30 Uhr

für Kindergartenbeauftragte und Träger
Mittwoch 22.10.:       18:00 bis 20:30 Uhr

KIK - Kommunikation/Information/Kindergartenbetrieb
für Kindergartenleiterinnen
Mittwoch, 22.10.:        1. Gruppe:  13:30 bis 16:30 Uhr
Donnerstag, 23.10.:  2. Gruppe:    9:00 bis 12:00 Uhr
                                      3. Gruppe:  13:30 bis 16:30 Uhr

Alle Tagungen finden in unserem Seminarraum statt.

Wir freuen uns auf Sie und hoffen, dass wir Ihnen wieder zahlreiche nützliche Informationen geben können.
 
Naturnahe Spielräume brauchen Pflege - Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Das Erleben von Natur hat für heranwachsende Kinder eine elementare Bedeutung. Neben der Fülle an Möglichkeiten sinnlicher Wahrnehmungen, die naturnahe Spielräume bieten, werden auch die motorischen Fähigkeiten der Kinder trainiert und gefördert. Das Erfahrungspotential soll dabei möglichst hoch, das Risikopotential hingegen gering bzw. kalkulierbar sein.

In der Herbst- und Winterzeit werden Bäume, Sträucher und Hecken zurückgeschnitten. Bitte achten Sie mit darauf, dass neben optischen und praktischen Erwägungen auch Aspekte der Sicherheit berücksichtigt werden. Insbesondere müssen sogenannte Körperfangstellen (Astgabeln etc.) vermieden werden. Kurze, spitze Äste bzw. Astreste sind bündig abzusägen. Große Bäume müssen frei von Totholz und Schädlingsbefall sein. Bitte sprechen Sie bei unklaren Situationen mit ihrem Trägervertreter.

Skontoabzug bei Rechnungen
Immer mehr Firmen akzeptieren den Abzug von Skonto wirklich nur noch innerhalb der auf der Rechnung angegebenen genauen Frist und akzeptieren auch geringste Überschreitungen nicht mehr. Weil es sich meist lohnt das Skonto in Anspruch zu nehmen, sollten Sie deshalb auf den Ihnen zugesandten Rechnungen auf die Skontofrist achten und skontierbare Rechnungen so schnell wie möglich an uns zum Bezahlen weitergeben. Oftmals rentiert es sich die Rechnungen nicht zu sammeln, sondern das Porto von 0,60 € zu investieren und die Rechnung separat an uns zu senden. Oder noch einfacher: Kündigen Sie die Rechnung kurz unserer Buchhaltung telefonisch an und faxen Sie uns die Rechnung vorab.
 
Wählbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Pfarrgemeinderat
Dass 2015 nicht nur die Fusionen sondern auch Pfarrgemeinderatswahlen anstehen, ist kein Geheimnis. Für Informationen zu den Wahlen hat das Erzbistum deshalb eine eigene Seite eingerichtet, die Sie auch über die Teaserbox links auf unserer Seite direkt erreichen können.

Grundsätzlich ist es nicht möglich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinde Pfarrgemeinderäte sind. Bereits bei der letzten Wahl gab es jedoch eine generelle Ausnahmegenehmigung, die auch für diese Wahl wieder gelten soll. Alle Beschäftigten, deren Stundenumfang maximal 25 % beträgt, das sind knapp 10 h pro Woche, können danach kandidieren und in den Pfarrgemeinderat gewählt werden.

Wenn's drum geht, zu erfahren wie lange jemand arbeitet, hilft Ihnen gerne die Personalabteilung weiter. Für allgemeine Fragen zur Wahl können Sie sich an Herrn Barth und Herrn Oechsler wenden.

Heizungsoptimierung!

Ganz schön frisch heute! Mit dem herbstlichen Wetterumschwung beginnt auch die Heizperiode. Ist Ihre Heizungsanlage winterfit?

Energie-Checks und Energie-Gutachten bestätigen, dass durch eine optimale Einstellung der Heizungsanlage zwischen 10 und 25 % Energie und damit auch Kosten eingespart werden können

Durch eine Beratung von erfahrenen Heizungsexperten können auch Sie von einer bestmöglichen Energieeinsparung Ihrer Heizungsanlage profitieren. Die Erzdiözese gewährt einen Zuschuss von 50 % der Ausgaben die anfallen, wenn ein Fachmann die Heizungsanlage optimal einstellt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ebfr.de/heizungsoptimierung

Urheberrecht - Bilder, Karikaturen, Grafiken...
Bilder sagen ja bekanntlich mehr als 1000 Worte. Entsprechend finden sich auf vielen Webseiten, aber auch auf gedruckten Veröffentlichungen Bilder, Grafiken, Karikaturen und dergleichen. Mit wenigen Klicks werden Webseiten optisch aufgewertet oder Aussagen in gedruckten Texten bildlich untermauert.

Bitte beachten Sie jedoch, dass grundsätzlich alles, was von einem Menschen geschaffen wurde unter das Urheberrecht fällt. Nur mit Zustimmung des Urhebers / des Herstellers ist es zulässig, diese Werke zu verwenden.
Tariferhöhung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Die Fakten sind schnell aufgezählt: Die Tarifparteien haben sich geeinigt. Ab 01.03.2014 erfolgt eine Erhöhung um 3 %, mindestens 90,00 € und ab 01.03.2015 werden die Bezüge um weitere 2,4 % erhöht. Warum spüren die Beschäftigten im kirchlichen Sozial- und Erziehungsdienst noch nichts von diesen Verbesserungen? Die von den Tarifparteien verhandelten Ergebnisse werden im Gesetzesblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Da Juristen an der Arbeit waren, sind die Texte nicht immer klar und auf den ersten Blick verständlich. Hier beginnt die Arbeit der KODA. Die Texte werden geprüft und auf kirchliches Recht angepasst und schließlich beschlossen. Auch wenn es schön gewesen wäre – die Urlaubskasse kann mit der Tariferhöhung nicht aufgebessert werden. Mit einer Auszahlung ist voraussichtlich erst im Herbst zu rechnen.
Förderprogramm "Komm mit in das gesunde Boot" sticht mit frischem Wind in See
Die Neuauflage des Programms klingt vielversprechend. Es ist langfristig angelegt und zielt darauf ab, das „Gesunde Boot“ fest im Kindergartenalltag zu integrieren. Erreicht werden soll dies durch halbjährliche, regionale Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte zum Themenkomplex Bewegung und Ernährung. Die Fortbildungen sind kostenlos. Die ausgebildeten Fachkräfte bringen ihr Wissen mit in die Einrichtung. Sie erhalten umfangreiches Informationsmaterial und Anregungen, wie die Lerninhalte nachhaltig in die tägliche Arbeit mit einfließen können. Damit ist das Risiko von Strohfeuereffekten, die bei der seitherigen, zeitlich befristeten und gruppenbezogenen Förderung auftraten, minimiert. Zu guter letzt bedeutet die Neuausrichtung auch wesentlich weniger Bürokratie.

Den Anmeldebogen finden Sie zum Ausdrucken in der Rubrik „Downloads“ für Kindergärten / Beauftragte. Nähere Informationen finden Sie auch unter http://www.gesunde-kinder-bw.de.

Kontoführungsgebühren für Ihr Girkokonto
Mancher Kindergarten und manche Kirchengemeinden zahlt immer noch Kontoführungsgebühren für's Girokonto. Dies liegt vermutlich an einem alten Gebührenmodell Ihrer Bank.

Hier lohnt sich meist eine Anpassung, denn die meisten Banken bieten speziell für öffentliche Einrichtungen Kontenmodelle an, bei denen zwar keine Guthabenzinsen gezahlt werden, im Gegenzug jedoch die Kontoführungsgebühr entfällt. Beim derzeitigen Zinsniveau wird ein solches Modell durchaus günstiger sein als das bisherige. Wir haben zwar auch ein Auge darauf, aber falls bei Ihnen Kontoführungsgebühren auftauchen, lohnt sich vielleicht ein Gang zu Ihrem Kundenberater bei Ihrer Bank.
Kostenlose Fahrt für Kindergartenkinder mit dem "Bähnle" durch den Schlossgarten Karlsruhe
Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe möchten den Kindergartenkindern „Appetit auf das Fahren mit dem ÖPNV“ machen. Zu diesem Zweck werden vom 30. Juni bis 30. Juli kostenlose Fahrten für Kindergartenkinder angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich (Tel.: 0721 / 61 07 58 85). Die Fahrten sind montags – freitags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr buchbar. Die Anfahrt nach Karlsruhe ist im Netz des KVV frei. Je zwei Kindergartenkinder fährt eine Begleitperson kostenlos mit. Wichtig ist lediglich, dass sich der Kindergarten – im Falle einer Kontrolle – als solcher ausweisen kann (z. B. Briefkopf der Einrichtung oder ähnliches). Nähere Infos zur Schlossgartenbahn finden Sie hier.
Public Viewing in den Pfarreien

Die Fußballweltmeisterschaft ist schon voll im Gange und gemeinsam große Sportereignisse anzuschauen macht mehr Spaß, als alleine vor dem Fernseher zu sitzen. Sollten Sie in ihrer Pfarrei eine „Public-Viewing-Veranstaltung“ planen, ist jedoch rechtlich so manches zu beachten:

Die FIFA als Rechteinhaber am Fernsehbild  verlangt keine Lizenzgebühr, wenn bei diesen Veranstaltungen

  • kein direktes oder indirektes (z. B. Verzehrzwang) Eintrittsgeld für die TV-Übertragung erhoben wird,
  • keine Sponsorenrechte genutzt oder Sponsoren eingebunden werden,
  • die Veranstaltung auf nicht mehr als 5.000 Besucher ausgerichtet ist.

Da bei der Übertragung der WM-Spiele auch der WM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit Musik sowie Kommentare der Reporter öffentlich wiedergegeben werden, haben auch die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL und VG Wort urheberrechtliche Ansprüche (Recht am Fernsehton). Diese Rechte werden im Gegensatz zu den Fernsehbildern nicht kostenfrei weitergegeben! Die Gebühren für die GEMA betragen 80,00 € für die gesamte WM. Auf diesen Tarif erhalten die katholischen Einrichtungen noch einen Sondernachlass in Höhe von 20 % auf den Nettopreis. Diese Regelung gilt unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich zum gemeinsamen Fußballschauen kommen. Auch der Begriff der Öffentlichkeit ist sehr weit gefasst – das gemeinsame Fußballschauen in den Räumen der Kirchengemeinde ist auf jeden Fall öffentlich im Sinne des Urheberrechts und zwar auch dann, wenn sich alle Zuschauer untereinander kennen.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Herrn Oechsler wenden. Nähere Infos finden Sie auch im Amtsblatt Nr. 15 vom 30.05.2014.

Reisekosten - bitte vor der Halbzeit einreichen
Bei der derzeitig grassierenden Fußballeuphorie können viele Zeitgenossen an nichts mehr anderes denken. Vielleicht „klingelt es“ ja beim Wort „Halbzeit“. Für das Jahr 2014 ist nämlich auch schon fast wieder Halbzeit. Diejenigen, die für 2014 noch keine Fahrt-/Reisekosten abgerechnet haben, sollten  sich sputen, denn auch für Reisekosten gilt die sog. Ausschlussfrist von 6 Monaten. Am besten Sie entscheiden das Reisekostenspiel in der ersten Halbzeit, sonst drohen die verauslagten Reisekosten für Januar zu verfallen. Die Frist beginnt nach dem Tag der Beendigung der Dienstreise oder des Dienstgangs. Die Anträge finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik Downloads „für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen“.
Praxisintegrierte Ausbildung ("PIA") im Vergleich
Zum neuen Kindergartenjahr beginnen nach derzeitigem Stand 12 Auszubildende ihren Dienst nach dem PIA-Modell. Im letzen Jahr waren es lediglich 7. Damit hat sich die neue Ausbildungsform weiter etabliert.

Das herkömmliche Ausbildungsmodell liegt jedoch weiter um Längen vorne. Insgesamt beginnen 36 Anerkennungspraktikantinnen zum Sommer ihren letzten Ausbildungsabschnitt.

Achtung - E-Mails mit gefälschten Telefonrechnungen im Umlauf
Momentan sind gerade mal wieder ominöse E-Mails unterwegs, die angeblich eine Telefonrechnung der Deutschen Telekom beinhalten sollen. Es handelte sich meist um Beträge über 200,00 €. Diesen E-Mails ist eine Anlage beigefügt (EXE oder ZIP-Datei), die vermutlich ein Virus enthält.

Bitte öffnen Sie die Datei auf keinen Fall und löschen Sie die E-Mail!

Danach sollte zur Sicherheit ein Komplettscan des PC's mit einem aktuellen Virenscanner durchgeführt werden. Falls Sie nicht sicher sind, ob es sich um eine solche Mail handelt, können Sie sich gerne an Herrn Sauer wenden.

Sammelbestellung für Heizöl
Nach dem Erfolg im letzten Jahr, bieten wir auch dieses Jahr wieder an, die Heizölbestellungen der Kirchengemeinden zu koordinieren. Durch die Bündelung der Bestellungen und die große Abnahmemenge hoffen wir, wieder Preisvorteile für Sie erzielen zu können, die vollständig an Sie weitergegeben werden.

Sie müssen lediglich Ihren Bedarf ermitteln und uns mitteilen. Für die Kirchengemeinden mit Verwaltungsbeauftragung werden wir ohne dass Sie etwas unternehmen müssen, automatisch tätig.

Fragen und Anregungen nimmt unsere Frau Hagenbach gerne entgegen.

Änderung der Dienstordnung für pädagogisch tätige Beschäftigte
Die Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte sind vielfältig. In der Dienstordnung sind diese in § 4 aufgelistet. Bisher bezog sich dieser Aufgabenkatalog ausschließlich auf den Begriff der Gruppenleitung. Eingruppierungsrechtlich spielt dieser Begriff jedoch schon seit Jahren keine Rolle mehr. In der nun neu gefassten Vorschrift werden die sogenannten „entsprechenden Tätigkeiten“ einer Erzieherin/eines Erziehers näher definiert und klarer zu den Aufgaben einer Kinderpflegerin/eines Kinderpflegers abgegrenzt. Wegen möglicher (positiver) Auswirkungen auf die Eingruppierung von Kinderpfleger/innen informieren wir derzeit die Trägerverantwortlichen. Den Text der Dienstordnung finden Sie als Anlage 4g zur AVO. Folgen Sie einfach diesem Link: http://www.erzbistum-freiburg.de/html/avo.html.
Arbeitsmedizinische Vorsorge für neu eingestellte pädagogische Fachkräfte

Nach einer Gesetzesänderung ist zwischenzeitlich nicht mehr von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, sondern „nur noch“ von der arbeitsmedizinischen Vorsorge die Rede. Dies unterstreicht nochmals, dass es keinen Untersuchungszwang gibt. Trotzdem sind die Termine beim Betriebsarzt sehr wichtig. Die Beschäftigten werden vom Betriebsarzt über Inhalt, Zweck und Risiken einer Untersuchung informiert und entscheiden auf Grundlage dieser Informationen selbst, ob sie sich untersuchen lassen.

Neu eingestellte pädagogische Fachkräfte werden von uns schriftlich gebeten, einen Termin mit dem Betriebsarzt zu vereinbaren. Bitte tragen Sie als Verantwortliche vor Ort mit dafür Sorge, dass die neuen Kollegen/innen zeitnah diesen Termin beim Betriebsarzt wahrnehmen.

Schulungen für Energiebeauftragte

Ehrenamtliche Energiebeauftragte haben bei Weitem nicht die unwichtigste Aufgabe innerhalb der Kirchengemeinde übernommen. Wenn es um die Bewahrung der Schöpfung geht und in Anbetracht finanzieller Gesichtspunkte, ist es sehr sinnvoll auf den Verbrauch von Öl, Gas und Strom besonders zu achten.

Zur Unterstützung der Energiebeauftragten bietet das Ordinariat regelmäßig Fortbildungen für die Energiebeauftragten der Kirchengemeinden und die, die es werden wollen, an.

Termine zu den Veranstaltungen sowie Anmeldungen hierzu finden Sie unter www.ebfr.de/html/schulungen.html.
Einzug der Religionspädagogischen Medienstelle

Während der Osterferien hat die bisher im Paulusheim untergebrachte Medienstelle ihre neuen Räume in unserem gemeinsamen Haus in der Wilderichstraße 10 bezogen. Damit sind nun mit dem Dekanat, der Medienstelle und der Verrechnungsstelle drei katholische Einrichtungen unter einem Dach, einer Adresse und einer Telefonnummer zu erreichen.

Die Medienstelle ist montags und donnerstags von 15.00 bis 17.00 Uhr geöffnet und unter der Telefonnummer 07251 / 7124-824 oder unter rpm-bruchsal@web.de erreichbar.

Kennen Sie den B-Tarif Ihrer Versicherung?

Bei diesem Tarif handelt es sich um ein Angebot der Versicherungsgesellschaften, wonach die Beschäftigten im öffentlichen Dienst einen zusätzlichen Rabatt erhalten.
Der Grund für die ermäßigten Versicherungsbeiträge ist die Einstufung dieser Beschäftigungsgruppe als sogenannte „Personengruppe mit erheblich verringertem Schadensrisiko“.
Der B-Tarif wird hauptsächlich für Sachversicherungen angeboten (Kfz-Versicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung). Die Ersparnis gegenüber einem „Normaltarif“ liegt in der Regel zwischen 5 und 10 %. Einen gesetzlichen Anspruch auf diesen speziellen Tarif gibt es nicht. Die Versicherungsunternehmen entscheiden selbst, ob sie den Tarif anbieten.

Details kann Ihnen Ihr Versicherungsunternehmen erläutern.

Weiterqualifikation für Erzieher/innen - Bildung ist Zukunft oder Zukunft ist Bildung

Haben Sie Interesse an der Qualifikation zur/zum "Staatlich geprüften Fachwirtin / Staatlich geprüften Fachwirt für Organisation und Führung im Bereich Sozialwesen"?

Wenn Sie noch einmal die Schulbank drücken möchten, unterstützen wir Sie gerne. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Oechsler. Die Weiterbildung an der katholischen Fachschule Sancta Maria beginnt im September 2014. Nähere Infos finden Sie hier:

http://www.fsp-sanctamaria.de/index.php?option=com_content&task=view&id=22&Itemid=38

Und noch ein Wort an die Kindergartenträger: Wenn Sie in Zukunft mal eine Leitung für einen Kindergaten suchen, empfehlen wir Ihnen, die Absolventen unbedingt in die engere Wahl zu nehmen. Denn dass sie gut für die Aufgabe qualifiziert sind, beweisen etliche Leitungen in unseren Kindergärten tagtäglich.

SEPA auch wir sind davon betroffen
Sie haben sicherlich schon von der Einführung der einheitlichen Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr gehört: SEPA. Seit Kurzem haben wir unsere Buchhaltungssoftware auf SEPA umgestellt. Zahlungen können somit nur noch mit BIC und IBAN vorgenommen werden. Sie können daher mithelfen, dass Zahlungen weiterhin schnell ausgeführt werden können, indem Sie außer der Kontonummer und Bankleitzahl auch die BIC und IBAN auf den Belegen notieren. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Sicherheit und Gesundheit in der Kirchengemeinde - Schritt für Schritt

Das ist der Titel einer neuen Broschüre der VBG, also der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, die der gesetzliche Unfallversichererer im Bereich der Kirchengemeinden ist. Sie enthält interessante Hinweise und Tipps insbesondere für Stiftungsräte und Leiter/Leiterinnen von Gruppierungen zu den Themen Gesundheit und Arbeitsschutz.

Reinschauen lohnt sich auf jeden Fall!

Und mit einem Klick auf diesen Link können Sie sich die Broschüre auch gleich runterladen und ansehen.

Hinweise zum Spendenrecht
Zum Glück gibt es immer wieder Menschen, die der Kirche Spenden zukommen lassen. Neben dem guten Werk hat die Spende für den Spender oft auch steuerliche Vorteile. Auch deshalb gibt es einiges bei Spenden und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt zu beachten.

Vor längerer Zeit hat das Ordinariat deshalb neben einer Veröffentlichung im Amtsblatt  noch "Hinweise zum Spendenrecht" gegeben, die weitestgehend immer noch aktuell sind.

Fragen dazu beantworten Ihnen gerne Herr Barth oder selbstverständlich auch das Ordinariat direkt.
Steuerklassenwechsel: Mit der EDV geht alles schneller!
Schön wär's …

Das Finanzamt teilt uns Ihre Steuerklasse in Zeiten von ELStAM, so heißt das Projekt zur Übermittlung der "Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" automatisch mit. Auch ein Steuerklassenwechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern z. B. bei der Eheschließung kommt so, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen, zu uns. So weit - so gut.

Sollten Sie aber statt der automatischen Standardsteuerklassenkombination IV/IV, weil es für Sie günstiger ist, III/V wählen, müssen Sie dies beim Finanzamt beantragen. Dann kommt Ihre neue Steuerklasse in die ElStAM-Datenbank und wird von dort in Ihre Lohnabrechnung bei uns weitergeleitet.

Bis die Vergünstigung bei uns ankommt kann es allerdings locker bis zu drei Monate dauern. Sie brauchen also etwas Geduld.

Wenn Sie Fragen dazu haben, hilft Ihnen gerne unsere Personalabteilung.

Rauchwarnmelder in Kindergärten und darüber hinaus - wo ist noch Handlungsbedarf?

Der Rauch wabert quasi durch den Dschungel der Paragraphen und verhindert eine klare Sicht auf die Rechtslage. Was ist zwingend notwendig und was nur unnötig und teuer? Beim Thema Rauchwarnmelder scheiden sich die Geister. In blinden Aktionismus zu verfallen, halten wir für nicht zielführend. Wir werden in einem ersten Schritt den Iststand erfassen und dann - sofern erforderich - weitere Schritte einleiten. Die Kindergartengeschäftsführer werden bei ihrem nächsten Besuch vor Ort quasi einen Blick nach oben werfen. Auf die Kindergartenleiterinnen, die nicht in Geschäftsführung sind, werden wir telefonisch zugehen.

Die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern betrifft auch weitere Gebäude der Kirchengemeinde.  Die Verwaltungsbeauftragten werden in „ihren“ Kirchengemeinden das Thema aufgreifen.

Softwarebeschaffung

Im Rahmen eines Select-Vertrages konnten schon bisher bestimmte EDV-Programme und Lizenzen von Microsoft teilweise günstig beschafft werden. Insbesondere für Kindergärten waren die sogenannten EDU-Lizenzen sehr interessant. Leider konnten die Kirchengemeinden selbst diese guten Konditionen nicht in Anspruch nehmen. 

Nun gibt es aber über das Portal stifter-helfen.de eine weitere Möglichkeit, von der auch die Kirchengemeinden profitieren können.

Wenn Sie Software kaufen müssen, können Sie sich einfach bei Frau Karolus oder Herrn Barth melden. Wir helfen Ihnen gerne weiter, nennen Ihnen Bezugsmöglichkeiten und Preise und wickeln für Sie den Einkauf ab.

Unabhängig davon gibt es für fast alle Anwendungsmöglichkeiten auch kostenlose Alternativen. Ein besonders gutes Beispiel dafür ist LibreOffice, das den Vergleich mit dem Office-Paket von Microsoft keinesfalls zu scheuen braucht. Auch viele andere freie Software ist mindestens genauso gut, wie kommerzielle Produkte, so dass grundsätzlich nichts gegen ihre Anwendung spricht.
Verlängerung der Stromlieferungsverträge
Unser kirchlicher Energieversorger, die KSE, bietet allen Kirchengemeinden bei einer Verlängerung der aktuellen Stromlieferungsverträge eine Reduzierung des Strompreises an. Diese Verlängerung bis 2016 bzw. 2017 scheint aus heutiger Sicht sinnvoll, da auf diese Weise die derzeit günstigen Strompreise über eine langfristige Nutzungsdauer gesichert werden können.

Und was müssen Sie tun, um das Angebot zu nutzen?
Momentan noch nichts. Aber wir werden demnächst auf alle Kirchengemeinden zukommen und Ihnen die genauen Konditionen mitteilen.

Wenn Sie bis dahin schon Fragen haben, können Sie sich aber gerne an Herr Sauer wenden.
Die Personalabteilung möchte (fast) alles wissen:

Sie sind umgezogen? Sie haben eine neue Telefonnummer? Sie haben eine neue Bankverbindung? Sie haben die Krankenkasse gewechselt? Ihr Vertrag über vermögenswirksame Leistungen ist ausgelaufen…

Bitte teilen Sie diese Änderungen der Personalabteilung schriftlich mit. Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf Ihrer  Gehaltsabrechnung oder auf unserer Homepage unter der Rubrik Ansprechpartner. Wählen Sie einfach die entsprechende Kategorie aus und Sie bekommen Ihren Ansprechpartner angezeigt.

Nach dem Winter ist vor der Außenspielzeit
Bekommen wir noch einmal Schnee oder war es das schon mit dem Winter 2014? Wie dem auch sein mag, bald wird in den Kindergärten wieder öfters draußen gespielt.

Zum sicheren Spielen an Schaukeln, Rutschen und Klettergerüsten gehört auch der richtige und ausreichende Fallschutz. Sand, Holzhackschnitzel und Rindenmulch müssen dafür ausreichend breit und tief eingebracht sein. Eine Schichtdicke von 40 cm ist dabei empfehlenswert. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, gegebenenfalls fehlendes Fallschutzmaterial zu bestellen, damit die Freiluftspielsaison sicher starten kann!

Hier finden Sie nähere Informationen zum Fallschutz.

Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an ihre/n Trägervertreter bzw. bei geschäftsgeführten Kindergarten an ihren Geschäftsführer.

Neue Buchhaltungssoftware
Haben Sie schon gemerkt, dass wir seit 1. genaugenommen seit 2. Januar die neue Software für die Buchhaltung und das Rechnungswesen im Einsatz haben? Hoffentlich nicht! Denn der Umstieg hat im ersten Monat bis jetzt ohne größere Schwierigkeiten funktioniert, so dass Sie von der wirklich großen Umstellung auch gar nichts mitbekommen konnten und sollten.

Wir setzen nun nicht nur eine völlig neue Software ein, sondern haben für Sie zusätzlich auch noch einen Wechsel im Buchführungssystem vorgenommen. Bistumsweit hieß es Abschied nehmen von unserer altbewährten Kameralistik und neu beginnen mit der Doppik, der kaufmännischen oder doppelten Buchführung.

… und nur Spötter behaupten, es hieße deswegen doppelte Buchführung, weil wir jetzt doppelt so viel Papier und Zeit brauchen wie vorher …
Neue Zuwendungsbestätigungen ("Spendenbescheinigungen")
Wie vor kurzem auch im Amtsblatt veröffentlicht wurde, gibt es nach einer Gesetzesänderung neue Formulare für Zuwendungsbestätigungen, umgangssprachlich auch Spendenbescheinigungen genannt. Die alten Formulare dürfen nicht mehr verwendet werden. Sie finden die neuen Formulare im Downloadbereich unter der Rubrik „für Pfarrämter".

Sollten Sie im Briefkopf, insb. im Absenderfeld, Angaben ändern wollen, dürfen Sie das gerne tun. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass für gegebenenfalls wegfallende Texte einer Zeile eine Leerzeile aufgenommen und für hinzukommende Zeilen eine Leerzeile gelöscht wird.
Unser Neubau ist bezugsfertig!

An sich ist es ja kein gutes Zeichen, wenn sich die Verwaltung mit sich selbst beschäftigt. Ab und zu ist das jedoch auch bei uns nicht zu vermeiden. Unser Neubau ist soweit fertig gestellt, dass wir die schönen neuen Räumlichkeiten beziehen können. Nachdem vorige Woche schon das Dekanatsjugendbüro sein neues Domizil bezog, dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verrechnungsstelle diese Woche quasi Neuland betreten. Wir werden natürlich trotzdem versuchen - auch während des internen Stühlerückens - für Sie da zu sein. Sollten wir nicht in gewohnter Weise telefonisch erreichbar sein, bitten wir um eine kurze Nachricht per E-Mail. Wir rufen Sie gerne zurück.

Termine für Schulungen der Sicherheitsbeauftragte
Die Termine für die Schulungen der Sicherheitsbeauftragten in der Verrechnungsstelle Bruchsal stehen fest. Am 17.02. und am 06.03. wird Herr Ehrhardt vom Büro Löffler die Schulungen durchführen. Wir haben die Personen, die sich bereits angemeldet haben, auf diese beiden Termine verteilt. Weitere Informationen erhält dieser Personenkreis per E-Mail. Es stehen noch ca. 10 Plätze zur Verfügung. Unsere Frau Sommerfeld nimmt gerne noch weitere Anmeldungen entgegen.
Änderungen und Neuigkeiten für Beschäftigte ab 2014

Die Bezahlung der pädagogischen Beschäftigten orientiert sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Hier gab es zuletzt im August 2013 eine Anpassung. Alle anderen Beschäftigten dürfen immer dann mit mehr Netto rechnen, wenn sich der Tarifvertrag des Landes Baden-Württemberg (TV-L) ändert. Dies ist nun zum 01.01.2014 der Fall. Dieser Beschäftigtenkreis erhält eine Erhöhung der Bezüge um 2,95 %. Auch in Sachen Urlaub gibt es ab 2014 nun eine dauerhafte Lösung. Alle Beschäftigten erhalten 30 Tage Erholungsurlaub. Dies gilt auch für Anerkennungspraktikanten/-innen. Auszubildende zur Erzieherin/zum Erzieher nach dem praxisintegrierten Modell („PIA“) erhalten hingegen 27 Urlaubstage.

 
 
Wie bestelle ich einen Sicherheitsbeauftragten?
Diese Bestellung geht ausnahmsweise nicht über einen Onlineshop. Stattdessen erhalten die Personen, die das Amt des Sicherheitsbeauftragten übernehmen, ein förmliches Schriftstück. Unterschrieben ist dieses Papier vom Dienstgeber und vom Sicherheitsbeauftragten.
Vor einer Bestellung ist die Zustimmung der MAV einzuholen. Wir kümmern uns um die Zustimmungen der MAV und bereiten die Bestellungen vor. Die Bestellung kann auch vor der Schulung durch das Büro Löffler erfolgen.
Apropos Schulung: Wir haben 27 Anmeldungen für die nächsten Schulungen von Sicherheitsbeauftragten erhalten und an das Büro Löffler zur Terminplanung weitergeleitet.
Alle Jahre wieder ... Kassenprüfungen durch den Stiftungsrat
Der Stiftungsrat hat nicht nur das Recht, sondern nach den "Grundsätzen für die örtliche Rechnungsführung" auch die Pflicht, das Pfarramtskassenbuch und die Kassenbücher der Gruppierungen in der Kirchengemeinde einschließlich der Belege einzusehen. Ein Mal im Jahr muss eine Kassenprüfung durchgeführt werden. Diese ist im Kassenbuch zu vermerken. Darüber hinaus ist ein Protokoll zu fertigen, das als Anlage zum Kassenbuch aufzubewahren ist.
Wir empfehlen Ihnen am besten nach dem Jahresabschluss für das Jahr 2013 eine Kassenprüfung  durch den Stiftungsrat vorzunehmen.
Ist die Heizungsanlage richtig eingestellt?
Diese Frage taucht oft erst dann auf, wenn, wie jetzt wieder, die Temperaturen fallen und die Heizung wieder in Betrieb genommen ist. Bei einer guten Einstellung der Heizungsanlage können 10 bis 25 % der Energie und somit auch Ausgaben eingespart werden. Es lohnt sich also  darauf zu achten und die Einstellung zu prüfen. Dies sieht auch die Erzdiözese so und gewährt deshalb einen Zuschuss von 50 % der Ausgaben die anfallen, wenn ein Fachmann die Heizungsanlage optimal einstellt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.ebfr.de/heizungsoptimierung.
Ergänzungsentgelt nach dem „Gießkannenprinzip“ für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten neben der Jahressonderzahlung, die im November ausgezahlt wurde,  im Dezember ein sogenanntes Ergänzungsentgelt. Es beträgt in diesem Jahr 24 % vom Bruttoentgelt. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass im Monat September und Dezember jeweils ein Tag Anspruch auf Vergütung besteht. Das Ergänzungsentgelt wird im Bereich des öffentlichen Dienstes als Leistungsentgelt bezeichnet. In den aller meisten Fällen wird diese Leistungszulage jedoch nicht leistungsabhängig bezahlt. Die vorgesehene Gesamtsumme wird „mit der Gießkanne“ auf alle Beschäftigten verteilt. So ist es auch im Bereich der AVO für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Ehrlicherweise wird die Zulage jedoch nicht als Leistungsentgelt sondern als Ergänzungsentgelt bezeichnet.
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 10.07.2013 die Rauchmelderpflicht auch für private Wohnungen beschlossen. Für Aufenthaltsräume, in denen „bestimmungsgemäß Personen schlafen“ und Flure, die als Fluchtweg dienen, ist mindestens ein Rauchmelder anzubringen. Die Pflicht für die Montage von Rauchmeldern ist für Neubauten sofort gültig. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2015. Im Gesetz ist nicht ausdrücklich geregelt, dass die Rauchmelder miteinander vernetzt werden müssen.
An Kindergärten wurden auch schon seither in Sachen Brandschutz besondere Anforderungen gestellt. Daran ändert auch die neue Vorschrift nichts.
Die zuständigen Behörden (Baurechtsbehörden und Stadt- bzw. Kreisbrandmeister) erstellen im Zuge von sog. Brandverhütungsschauen eine Mängelliste. Ob und wie viele Rauchwarnmelder nachzurüsten sind, wird durch entsprechende Auflagen definiert. Diese enthalten exakte Angaben zum Umfang und zur Art der Rauchmelder.
In der Regel werden in Kindergärten vernetzte Rauchmelder nach DIN 14676 verlangt. Je nach Gebäude wird  „Vollschutz“ (jeder Raum wird überwacht) oder „Teilschutz“ (nur bestimmte Räume werden überwacht) gefordert.
Wie die Rauchmelder anzubringen sind etc. wird in DIN 14676 beschrieben. Die Installation sollte durch Fachleute (z. B. Elektrofirma) erfolgen.
Jahresabschluss 2013

Das Jahr 2013 neigt sich dem Ende entgegen. Sie haben bestimmt schon mitbekommen, dass die Buchhaltung der Kirchengemeinden und Kindergärten zum Jahreswechsel 2013/2014 auf die kaufmännische Buchführung umgestellt wird. Diese Umstellung bringt auch einen Programmwechsel des Buchhaltungsprogrammes der Verrechnungsstellen mit sich. Im Einzelnen bedeutet dies für Sie:

1. Für Kindergärten:
  • Rechnungen, die noch im alten Haushaltsjahr 2013 bezahlt werden sollen, müssen uns bis 17.12.2013 vorliegen.
  • Die Monatsabrechnung Dezember 2013 muss uns bis 15.12.2013 vorliegen, der Abrechnungsbetrag bis zum 20.12.2013 auf unserem Konto eingegangen sein.
  • Bei den geschäftsgeführten Kindergärten buchen wir den Betrag wie bisher von Ihrem Konto ab.
2. Für Kirchengemeinden:
  • Rechnungen, die noch im alten Haushaltsjahr 2013 bezahlt werden sollen, müssen uns bis 17.12.2013 vorliegen.
  • Der Abrechnungsbetrag der Monatsabrechnung Dezember 2013 muss bis zum 20.12.2013 auf unserem Konto eingegangen sein.
Spätere Geldbewegungen können Sie dann in die Abrechnung für den Januar 2014 aufnehmen.
Alle Rechnungen, die nach dem 17.12.2013 bei uns eingehen, werden erst am 2. Januar 2014 über das neue System und somit auch im neuen Haushaltsjahr 2014 bezahlt.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Bald kommt der Winter – Vorbereitungen jetzt treffen

Noch scheint zwischen den Herbststürmen ab und zu die Sonne. Aber bald kommt der Winter. Haben Sie schon organisiert, wer den Räum- und Streudienst übernimmt – wo ist bei Schneefall zu räumen ist?

Jetzt können noch in Ruhe die Arbeiten verteilt und auch das Streusalz eingekauft werden. Wenn der erste Schnee fällt, ist es vielleicht zu spät.

Vom Versicherungsbüro Löffler gibt es eine Erläuterung für kirchliche Versicherungsnehmer zu dem Thema Winterdienst. Es lohnt sich diese zu lesen. Sie können sie hier herunterladen.

Elektronische Steuerabzugsmerkmale

In der Vergütungsabrechnung November 2013 werden erstmals die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale „ELSTAM" verarbeitet. Wir empfehlen daher allen Mitarbeiter/innen die Steuerdaten, insbesondere die Steuerfreibeträge, Ihrer Gehaltsabrechnung zu kontrollieren.

Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, ist eine Änderung leider nur noch Ihr zuständiges Finanzamt möglich. Die Steuerdaten werden nämlich automatisch von der ELSTAM-Datenbank in unser Vergütungsabrechnungsprogramm eingelesen. Diese Daten werden dann für Ihre Vergütungsberechnung zu Grunde gelegt.

Fragen beantwortet Ihnen gerne unsere Personalabteilung.

Professionelles Klinkenputzen - Sozialmarketing in Kindergärten

Wenn ein großer Fußballverein einen neuen Sponsor braucht, so muss er nicht lange suchen. Firmen unterstützen in der Regel bevorzugt Projekte, die in der Öffentlichkeit oder innerhalb einer bestimmten Zielgruppe einen hohen Aufmerksamkeitsgrad genießen.

Soziale Einrichtungen haben diesen Stellenwert nicht. Trotzdem kommt es in letzter Zeit häufiger vor, dass Marketingfirmen an die Kindergartenleiterinnen herantreten. Dabei geht es immer darum, eine grundsätzlich begrüßenswerte Idee  mit der Hilfe von Sponsoren umzusetzen. Die Marketingfirmen verlangen für ihre Dienste kein Geld von den Kindergärten. Sie finanzieren sich aus den Provisionen der eingegangenen Spendengelder der Sponsoren.

Doch Vorsicht! Auf dem Spiel steht nicht mehr und nicht weniger als der gute Ruf unserer Einrichtungen. Wir empfehlen daher sehr kritisch mit derlei Angeboten umzugehen. Sie haben es nicht in der Hand, wie ausdauernd oder gar hartnäckig die Marketingfirmen auf potentielle Geldgeber zugehen.

Wenn Sie dazu Fragen haben helfen wir Ihnen gerne weiter, wenden Sie sich einfach an Herrn Oechsler.
Neues Gotteslob
Auch wenn das neue Gotteslob später als ursprünglich geplant kommt, so wirft es doch in vielerlei Hinsicht schon seine Schatten voraus. Vor kurzem waren deshalb auch wieder zwei Veröffentlichungen im Amtsblatt, auf die wir besonders hinweisen wollen:

Zum einen auf die Unterstützung durch die Fachstelle Fundraising bei Spendenaktionen zur Finanzierung der Anschaffungskosten: Hier erhalten Pfarrgemeinden vom Ordinariat mit dem Paket „Spenden Sie neues Gotteslob" Materialien wie Spendenflyer, verschiedene Textvorlagen, Plakate und eine Arbeitshilfen für Spendenaktionen zur Gotteslob-Beschaffung.

Zum anderen auf die Buchpreisbindung:
Nach dem Buchpreisbindungsgesetz ist es nämlich nicht zulässig Rabatte, die z. B. bei der Sammelbeschaffung durch die Pfarrbücherei gewährt werden, an Privatpersonen weiterzugeben. Vielmehr ist stets der volle offizielle Preis zu verlangen. Ansonsten drohen hier empfindliche finanzielle Strafen!
Schulung für Energiebeauftragte am 17.10.2013 in Pforzheim

Haben Sie als Kirchengemeinde schon einen Energiebeauftragten oder möchte jemand dieses Amt neu übernehmen?

Die Ausgaben für Energie haben einen ganz erheblichen Anteil an den Gesamtausgaben der Kirchengemeinden. Deshalb lohnt es sich, auf den Energieverbrauch und die Ausgaben besonders zu achten. Ab besten funktioniert dies, wenn jemand diese Aufgabe fest übernimmt und Energiebeauftragter wird. Tipps und Tricks und fundiertes Infomaterial für Energiebeauftragte und solche, die es werden wollen gibt's bei Schulungen der Erzdiözese.

Die nächste Schulung in unserer Nähe findet am 17. Oktober 2013 in Pforzheim statt. Dort erfahren Sie, wie aktiv auf den Energieverbrauch Einfluss genommen werden kann. Nähere Informationen und die Anmeldung gibt's hier.

PIA – neue Erzieherinnenausbildung noch nicht etabliert

Im Einzugsbereich der Verrechnungsstelle Bruchsal mit 63 Kindergärten konnten zum Start des neuen Kindergartenjahres lediglich 7 Ausbildungsverhältnisse nach dem neuen Ausbildungsmodell begründet werden. Das herkömmliche Modell liegt damit noch um Längen vorne. 42 Anerkennungspraktikanten/-praktikantinnen starteten im September ihr Praxisjahr.

Wir wünschen den angehenden Fachkräften viel Erfolg!
Aller guten Dinge sind drei – erneuter Wechsel in der betriebsärztlichen Betreuung

Ab sofort werden wir vom REMAX ÄRZTEZENTRUM, Kronenstr. 28, 76133 Karlsruhe betreut. Wir erhoffen uns durch den erneuten Wechsel einen reibungsloseren Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Karlsruhe ist einfach besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen können somit direkt bei REMAX durchgeführt werden. Zudem sind die Kapazitäten von REMAX größer, so dass die Begehungen vor Ort zügiger abgewickelt werden können.

Die für uns zuständige Betriebsärztin heißt Frau Dr. Seimetz. Die Pfarrämter und die Kindergärten erhalten in Kürze ein E-Mail, in der sich Frau Dr. Seimetz als Betriebsärztin vorstellt.

Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der KZVK

Ab 01. Januar 2012 werden Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Altersvorsorge berücksichtigt. Das Erzbischöfliche Ordinariat hat kürzlich alle Mitarbeiterinnen hierüber informiert.

Was müssen Sie nun konkret tun?

Zeiten vor dem 1.1.2012 können nur auf Antrag berücksichtigt werden. Hierzu hat die KZVK Köln einen entsprechenden Antrag online bereit gestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der KVZK Köln direkt (Tel. 0221/2031-590).
Halbjahres-Rechnungsergebnisse
In Zeiten knapper Kassen ist es auch für die Kirchengemeinden immer wichtiger geworden, die eigenen Einnahmen und Ausgaben im Blick zu behalten. Aus diesem Grund erhalten Sie von uns bis zum Monatsende ein kommentiertes aktuelles Rechnungsergebnis. Da die Haushaltsperiode bei uns das Jahr 2012 und 2013 umfasst, werden die versendeten Rechnungsergebnisse die Einnahmen und Ausgaben von 2012 und vom 1. Halbjahr 2013 beinhalten.

Bei Rückfragen setzen Sie sich bitte mit Frau Hagenbach oder Frau Nees in Verbindung.

Tariferhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2013

Eine erfreuliche Feststellung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinden beim Lesen ihrer Gehaltsmitteilung im Juli machen können: Rückwirkend zum 1.1.2013 gibt' s mehr Geld!

2,65% beträgt die Erhöhung, die formal zwar noch vom Erzbischof in Kraft gesetzt werden muss. Daran gibt es aber keine Zweifel, so dass das Geld einschließlich der Nachzahlungen noch vor der Urlaubszeit auf den Konten sein wird.

Auch die nächste Erhöhung steht schon fest. Zum 1. Januar 2014 gibt's nochmal 2,95% mehr.

Diese Regelungen gelten jedoch nicht für die Erzieher und Erzieherinnen. Für die gibt es eigene Tarifwerke, nach denen das Gehalt am 1. August 2013 um 1,4% steigt.

Flexibilisierungspaket zur Umsetzung des Rechtsanspruchs U3
Zum 01.08.2013 tritt der Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren auf einen Kindergartenplatz in Kraft. Um den Übergang zum Rechtsanspruch zu erleichtern, haben sich Land, Kommunen, Kirchen und andere freie Träger auf ein gemeinsames Flexibilisierungspaket verständigt. Überall dort, wo zum 01.08. die Nachfrage nach Plätzen das Angebot übersteigt, sollen flexible Übergangslösungen gefunden werden. Für Krippengruppen gilt beispielsweise, dass unter bestimmten Voraussetzungen 1 bis 2 Kinder mehr aufgenommen werden können. Beim Betriebserlaubnisverfahren soll es Erleichterungen geben. Den Text des Flexibilisierungspakets finden Sie hier
„VIA - Verwaltung im Aufbruch" - Übergang von Kameralistik zu Doppik
Die Erzdiözese Freiburg führt im Rahmen des Projektes „Verwaltung im Aufbruch" ein neues Rechnungswesen ein. Die Verrechnungsstellen nehmen die Umstellung auf das neue System zum 01.01.2014 vor. Für die Umstellung haben bei uns jetzt die ersten Vorbereitungen begonnen: Kostenstellenpläne müssen erstellt, die internen Arbeitsabläufe angepasst werden. In den nächsten Monaten werden unsere Mitarbeiter außerdem von der Firma Wilken, die auch das neue Buchhaltungsprogramm liefert, geschult.

Für die Kirchengemeinden bedeutet die Umstellung unter anderem, dass die bisherigen Rechnungsergebnisse von einer Bilanz und der Ergebnisrechnung ersetzt werden. Die Ergebnisrechnung kennen Sie vielleicht aus dem kaufmännischen Rechnungswesen als „Gewinn- und Verlustrechnung". Bis zur Fusion zur „Neuen Kirchengemeinde" werden alle Vorgänge der jeweiligen Kirchengemeinden separat gebucht. Somit bleiben die bestehenden Kirchengemeinden, zumindest bis zur Fusion, separat auswertbar.

Über Änderungen, die die Monatsabrechnungen der Pfarrämter und Kindergärten betreffen, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Natürlich läuft eine solche Umstellung nicht ganz ohne Probleme ab. Wir hoffen jedoch, dass wir Ihnen auch während der Umstellungsphase die gewünschten Auskünfte geben können.
Große Einsparungen durch gemeinsame Heizölbestellung

Elf Kirchengemeinden haben sich an der von uns koordinierten Sammelbestellung von Heizöl beteiligt. Die große Abnahmemenge verhalf allen zu einem günstigeren Preis. Gegenüber dem in der Presse veröffentlichten Marktpreis konnten so insgesamt etwa 6.000 € eingespart werden. 

Alle denjenigen, die sich nicht an der Sammelbestellung beteiligt haben und noch Heizöl einkaufen müssen, empfehlen wir, dies in allernächster Zeit zu tun. Denn in den vergangenen Jahren stieg der Heizölpreis ab Ende Juni/Anfang Juli wieder an.
Restaurierung von liturgischen Gegenständen

Vor der Restaurierung von historisch oder künstlerisch wertvollen liturgischen Gegenständen (wie z. B. Kelch, Monstranz, Leuchter) ist eine Genehmigung des Erzb. Ordinariates einzuholen und zwar unabhängig von der jeweiligen Kostenhöhe. Dies gilt auch für die Restaurierung von Skulpturen, Gemälden, Graphiken, liturgischen Textilien, Klosterarbeiten und dergleichen, sofern sie künstlerischen oder historischen Wert besitzen.

Vor allem bei mangelhafter Neuvergoldung von künstlerisch oder historisch wertvollen Sakralgerätschaften wird die Substanz und das Erscheinungsbild erheblich und irreduzibel geschädigt und somit die Eigenschaft als Denkmale christlicher Kunst und Kultur wesentlich beeinträchtigt. Deswegen darf eine Vergoldung nur einer Fachwerkstätte anvertraut werden. Keinesfalls dürfen sogenannte "ambulante Vergolder", die sich immer wieder anbieten, kurzfristig und günstig Vergoldungen durchzuführen, beauftragt werden.

Im Falle moderner, nicht urheberrechtsfreier Werke ist zu berücksichtigen, dass für Veränderungen des Objektes unter Umständen das Einverständnis des Künstlers eingeholt werden muss.

Erweiterter Fachkräftekatalog
Der höhere Bedarf an Fachkräften in Kindergärten wird ja landauf landab diskutiert.  Am 8. Mai hat nun der Landtag von Baden-Württemberg eine Änderung des § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) beschlossen und den sog. Fachkräftekatalog erweitert. Die Gesetzesnovelle versteht sich als Spagat zwischen der Einrichtung neuer Plätze und dem damit verbundenen Mehrbedarf an Fachkräften und der notwendigen Qualitätssicherung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Link zum Kultusportal. Den Gesetzestext des § 7 KiTaG finden Sie hier.
Mahnung erhalten – Rechnung verloren – kann ja mal passieren!
Falls Sie von einem Lieferanten eine Mahnung erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie diese so schnell wie möglich an uns weitergeben. Sonst kann es sein, dass weitere Mahngebühren und Verzugszinsen anfallen.

Bitte bringen Sie einfach auf der Mahnung die Zahlungsanweisung an - wir kümmern uns dann um den Rest. Meist ist es möglich, dass die Lieferanten die Rechnung direkt an uns faxen bzw. mailen. Außerdem kann es sein, dass die Rechnung bereits beglichen wurde und sich lediglich Zahlung und Mahnung überschnitten haben. Vor der Überweisung prüfen wir natürlich, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde.

Sie können uns Mahnungen auch gerne vorab per Fax (07251/7124-80) übermitteln.
Energie sparen

Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die beim Energiesparen helfen. Man muss seinen Lebensstandard gar nicht so sehr einschränken, sondern nur sein Denken und Verhalten ein wenig ändern. Das Sparen von Energie wird in Zukunft immer wichtiger! Hier einige Tipps:
Der Sommer kommt und die Sonne scheint öfters und länger. Lassen Sie Lampen in Zimmern und Räumen nicht unnötig lange brennen. Oder der Lichtschalter kann auch mal ganz ausbleiben. Durch große Fenster kommt genügend Helligkeit.

Ein einfaches Umschalten der Heizung (insbesondere bei älteren Anlagen) auf Sommerbetrieb verhindert einen Dauerlauf der Umwälzpumpe und unnötiges Erwärmen des Heizungswassers. Eine ältere ungeregelte Umwälzpumpe verursacht bis zu 170 Euro im Jahr allein an Stromkosten. Wird die Heizungsanlage hingegen für 6 Monate in den Sommerbetrieb geschaltet, halbieren sich diese Unkosten bereits.

Weitere Tipps im Internet: http://www.umweltbundesamt.de

Kennen Sie schon den günstigeren B-Tarif Ihrer Versicherung?

Der Volksmund redet vom Beamtenrabatt, die Versicherungsbranche schlicht vom B-Tarif. Er bezeichnet ein Angebot verschiedener privater Versicherungsgesellschaften, Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und den ihnen gleichgestellten Berufsgruppen (…dazu gehören auch kirchliche Beschäftigte) einen besonderen Rabatt einzuräumen. Grund hierfür ist die Einstufung dieser Beschäftigungsgruppe als „Personengruppe mit erheblich verringertem Schadensrisiko.“ Der B-Tarif wird hauptsächlich für Sachversicherungen angeboten (z. B. Kfz-Versicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung). Die Ersparnis gegenüber einem „Normaltarif“ liegt in der Regel zwischen 5 und 10 %. Einen gesetzlichen Anspruch auf diesen speziellen Tarif gibt es nicht. Die Versicherungsunternehmen entscheiden selbst, ob sie den Tarif anbieten. Details kann Ihnen Ihr Versicherungsunternehmen erläutern.

Datenschutz in Kindertageseinrichtungen - Aufbewahrung von datenschutzrelevanten Unterlagen

Die Aufbewahrung von Akten und datenschutzrelevanten Unterlagen von Kindern bzw. deren Eltern  ist im „Leitfaden für kath. Tageseinrichtungen“ im Kapitel 7.2.2.3 „Aktenaufbewahrung“ dargestellt. Auf Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten erhielten wir zusätzlich folgende Informationen:

  • Unterlagen, die Kinder unmittelbar betreffen (Zeichnungen, Werkstücke etc.) sollten den Eltern unmittelbar nach Ausscheiden des Kindes ausgehändigt werden.
  • Beurteilungsbögen sollten nicht ausgehändigt werden. Die Eltern haben auf Nachfrage ein Einsichtsrecht.
  • Unterlagen, die zu Prüf- und Abrechnungszwecken (z.B. durch die Revision) benötigt werden, sind in der Regel 7 Jahre aufzubewahren. Die Höchstgrenze liegt jedoch bei 10 Jahren. Ebenso können Stammdaten von Kindern länger als 7 Jahre aufbewahrt werden, wenn der Nachweis geführt werden soll, dass Kinder den Kindergarten besuchten.
Befreiung von der Kapitalertragssteuer
Kirchengemeinden sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und werden nicht zur Körperschaftssteuer veranlagt. Somit sind sie und alle angehörigen Gruppierungen und Einrichtungen (Kindergarten, Kirchenchor, Altenwerk, etc.) von der Kapitalertragssteuer befreit, wenn eine Nichtveranschlagungs-Bescheinigung vom Finanzamt vorhanden ist.
Diese Bescheinigung muss bei Ihrer Bank vorliegen und ordnungsgemäß auf allen Bankkonten hinterlegt sein. Wenn auf Ihren Kontoauszügen abgeführte Kapitalertragssteuer
 
Lebensmittelhygiene - Mindestanforderungen bei Vereinsfesten

Beim Umgang mit Lebensmitteln ist besondere Sorgfalt erforderlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn Lebensmittel z.B. bei Pfarrfesten zubereitet und verkauft werden. Das Landratsamt Karlsruhe hat deshalb ein Merkblatt mit den "Lebensmittelhygienischen Mindestanforderungen bei Vereinsfesten" entwickelt und dort die wichtigsten Voraussetzungen dargestellt, das hier heruntergeladen werden kann.

Auf der Seite des Landratsamtes finden Sie darüberhinaus auch noch weitere Merkblätter zum Umgang mit Lebensmitteln.

Zuschüsse für Energiesparmaßnahmen

Das Landesförderprogramm "Klimaschutz-Plus" ist wieder geöffnet. Aus ihm werden Zuschüsse für die energetische Sanierung von Gebäuden insbesondere aber auch für Energiegutachen gewährt. Auch Umstiege auf regenerative Energien, also für die Installation von Pelletsheizungen, Wärmepumpen und Solaranlagen in bestehenden Gebäuden sowie Blockheizkraftwerke werden bezuschusst. Die Anträge sind bei der L-Bank zu stellen. Die genauen Förderbedingungen und die Antragsformulare im Internet finden Sie hier: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/6173/ 

Auch bei den kirchlichen Zuschüsse gibt es eine gute Nachricht: Für die im Vorfeld von Sanierungsmaßnahmen geforderten kirchlichen Energie-Gutachten wurde der Höchstbetrag der Förderung von 1.750 € auf 2.000 € angehoben.

Zu beachten ist auf jeden Fall, dass mit Maßnahmen erst nach der Genehmigung begonnen werden darf. Ansonsten gibt's keine Zuschüsse.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung bzw. der Prüfung, ob Zuschüsse möglich sind. Bitte setzen Sie sich mit Frau Hagenbach oder Frau Nees in Verbindung.

Prävention von sexuellem Missbrauch - Verpflichtungserklärungen

Vergangenen Freitag haben wir unsere Drucker stark strapaziert. Unsere Personalabteilung hat die Verpflichtungserklärungen sämtlicher, bereits beschäftigter Personen personalisiert ausgedruckt. Die Kindergartengeschäftsführer werden in „ihren“ Kindergärten mit den Verpflichtungen starten. Bei nicht-geschäftsgeführten Kindergärten hatten wir angeboten, dass wir auch hier für Sie tätig werden. Unsere Frau Morlock hat schon einige Rückmeldungen erhalten. Gerne können Sie sich noch bei ihr melden.

Die Pfarrämter erhalten demnächst die Verpflichtungserklärungen für Beschäftigte außerhalb des Kindergartenbereichs.

Nähere Informationen zum Thema finden Sie auch im Amtsblatt Nr. 27/2012.

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Erstuntersuchung zum Beschäftigungsbeginn

Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gehört auch eine Erstuntersuchung zum Beschäftigungsbeginn. Die Praxis unserer Betriebsärztin Frau Dr. Schulz befindet sich in Eppelheim. Um lange Anfahrtswege zu vermeiden, finden die Untersuchungen bei uns in der Verrechnungsstelle statt. Erstmalig wird Frau Dr. Schulz am kommenden Freitag, 12. April 2013, 18 neu eingestellte Personen untersuchen.

Die Betriebsärztin unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erfährt lediglich, dass die Untersuchung stattgefunden hat. Die Fahrt nach Bruchsal und die Zeit der Untersuchung ist Arbeitszeit. Die eingeladenen Personen haben zudem einen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten.

Telefonnummer unbekannt? Auskunft anrufen oder übers Inernet die Nummer suchen?

Es gab Zeiten, da stand an fast jeder Ecke eine gelbe Telefonzelle und in TV-Shows trumpften Kandidaten mit auswendig gelernten Telefonbuchseiten auf. Heute sind die dicken Wälzer ebenso out wie Telefonzellen. Rufnummern gibt es mit wenigen Mausklicks im Internet – beispielsweise auf Seiten wie http://www.dasoertliche.de oder http://dastelefonbuch.de)

Bitte beachten Sie: Das Erfragen einer Telefonnummer über die telefonische Auskunft führt zum Teil zu hohen Kosten, vor allem wenn man sich gleich weiterverbinden lässt. Nutzen Sie hier besser – soweit wie möglich – das Internet.

Kontoführungsgebühren für Ihr Girokonto

Einige Kindergärten und Kirchengemeinden zahlen für Ihre örtlichen Girokonten hohe Kontoführungsgebühren. Dies liegt vermutlich an einem alten Gebührenmodell Ihrer Bank, welches schon seit längerer Zeit nicht angepasst wurde. Manche Banken bieten speziell für öffentliche Einrichtungen Kontenmodelle an, bei denen zwar keine Guthabenzinsen gezahlt werden, im Gegenzug jedoch die Kontoführungsgebühr entfällt. Beim derzeitigen Zinsniveau könnte ein solches Modell durchaus günstiger sein als das bisherige. Wir haben zwar auch ein Auge darauf, aber falls bei Ihnen Kontoführungsgebühren auftauchen, lohnt sich vielleicht ein Gang zu Ihrem Kundenberater bei Ihrer Bank.

Stärkung des Ehrenamtes: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale werden nachwirkend angehoben

Als "Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz" ging es in das Gesetzgebungsverfahren hinein, als "Ehrenamtsstärkungsgesetz" nahm es am 01.03.2013 die letze Hürde im Bundesrat. Die seit Jahren unveränderten Pauschalen für ehrenamtlich Engagierte steigen rückwirkend zum 01. Januar 2013. Die Übungsleiterpauschale erhöht sich von 2.100,-- € auf 2.400,-- €, die „Ehrenamtspauschale" steigt von 500,-- € auf 720,-- €. Ehrenamtlich engagierte Personen können damit zukünftig jährlich bis zu 2.400,-- € bzw. 720,-- € erhalten, ohne dass diese Einnahmen steuer- oder sozialversicherungspflichtig sind.

Merkblatt zum Datenschutz in Kindergärten

Beim Thema Datenschutz bestehen oft Unsicherheiten in Kindergärten aber auch bei den Eltern: Welche Daten dürfen erhoben werden? Wann sind Einwilligungserklärungen notwendig. Was muss beim Datenschutz beachtet werden? Antworten auf diese und andere Fragen liefert neben der vom Kultusministerium verschickten Broschüre „Datenschutz in Kindertageseinrichtungen“ das „Merkblatt über den Datenschutz in evangelischen und katholischen Kindertageseinrichtungen“, das hier aufgerufen werden kann.

Informationsveranstaltungen in der Verrechnungsstelle

Eine Woche gefüllt mit Informationsveranstaltungen steht an:

Für Kindergartenbeauftragte und Träger
Mittwoch 06.03.:     19.00 bis 21.30 Uhr

KIK - Kommunikation/Information/Kindergartenbetrieb
für Kindergartenleiterinnen
Mittwoch, 06.03.:     1. Gruppe:  13.30 bis 16.30 Uhr
                                     
Donnerstag, 07.03:  2. Gruppe:   9:00 bis 12:00 Uhr
                             3. Gruppe:  13.30 bis 16.30 Uhr

Alle Tagungen finden in unserem Seminarraum statt.

Wir freuen uns auf Sie und hoffen, dass wir Ihnen wieder zahlreiche nützliche Informationen geben können.

Vier-Augen-Prinzip

Bereits aus dem Jahr 1938 stammt ein im Amtsblatt (S. 435/1938) veröffentlichter Erlass des Ordinariates, nach dem der Klingelbeutel, Kollekten oder Opferstockerträge nicht von einer Person allein gezählt werden dürfen. Die Zählung soll durch zwei Stiftungsräte oder durch zwei andere geeignete Personen erfolgen. Wir wissen, dass dies mit Mehraufwand verbunden ist. Aber die Regelung gilt noch. Eine akutellere Beschreibung, wie mit dem Geld umzugehen ist, finden Sie hier  (ABl. 2002, S. 429).

Bewerbungsunterlagen und Datenschutz

Bewerbungsunterlagen gehören zu den personenbezogenen Daten. Sie unterliegen einem besonderen Schutz. Es dürfen nur Personen, die mit dem Einstellungsvorgang befasst sind, Bewerbungen einsehen. Für alle anderen Personen ist die Einsicht in Bewerbungsunterlagen tabu. Am besten Sie verwahren die Bewerbungsunterlagen in einem abschließbaren Schrank.

Zusendung von Rechnungsergebnissen

In den letzten Jahren ist leider immer mehr eine Verschlechterung der finanziellen Situation in den Kirchengemeinden festzustellen. Daher ist es für den Stiftungsrat immer wichtiger geworden, die Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinden und damit die aktuelle Finanzsituation im Blick zu behalten.
Daher unser Angebot an alle Kirchengemeinden: Wenn Sie möchten, senden wir Ihnen jederzeit ein Rechnungsergebnis zu, damit Sie sich über den aktuellen Stand informieren können. Zum Abschluss des Rechnungsjahres erhalten Sie von uns automatisch ein kommentiertes Rechnungsergebnis.
Bitte setzen Sie sich mit Frau Hagenbach oder Frau Nees in Verbindung, wenn Sie unser Angebot annehmen wollen.

Alle Jahre wieder ... - Kindergartenstatistik 2013

Dieses Jahr steht nur ein kurzes Zeitfenster für die Eingabe der statistischen Daten zur Verfügung. Stichtag ist wie immer der 1. März. Die Daten müssen dieses Jahr aber schon bis zum 18. März 2013 an das Statistische Landesamt zurückgesandt werden.

Bitte überprüfen Sie deshalb  Ihre Zugangsdaten zum landeseinheitlichen Kita-Data-Webhouse. Sie können dann bereits vor dem Stichtag Ihre Daten eintragen und sie problemlos innerhalb der gesetzten Frist abschicken. Denken Sie bitte daran, rechtzeitig die Zahlen mit Ihrer politischen Gemeinde abzustimmen, sofern dies so vereinbart ist. 

Bei Fragen zur Statistik hilft Ihnen Herr Frei gerne weiter!

Neue verbindliche Spendenbescheinigungen ab 01.01.2013

Das Bundesministerium der Finanzen hat gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder die verbindlichen Muster für -wie es rechtlich korrekt heißt- Zuwendungsbetätigungen, umgangsprachlich also für Spendenbescheinigungen, überarbeitet. Diese neuen Vordrucke sind ab 1. Januar 2013 verbindlich und müssen in der neuen Form verwendet werden.

Wie bisher schon dürfen Sie die Muster nicht abändern. Die Wortwahl und Reihenfolge der vorgegebenen Textpassagen müssen beibehalten werden. Umformulierungen, Danksagungen oder Werbung auf den Mustern sind nicht zulässig.

Auf jeden Fall sollten Sie sich jedoch beim Spender zusätzlich bedanken. Am einfachsten ist dies wohl, wenn Sie diesen Dank in einem Begleitschreiben, das Sie gemeinsam mit der Spendenbescheinigung übersenden, ausdrücken. Rechtlich unproblematisch ist es auch, wenn Sie dieses Dankschreiben auf die Rückseite der Spendenbescheingung drucken.

Die neuen offiziellen Formulare können Sie auf https://www.formulare-bfinv.de/ direkt online ausfüllen. Außerdem haben wir Ihnen die Zuwendungsbestätigungen für Geld- und Sachspenden in unserem Downloadbereich zur Verfügung gestellt. Diese können Sie dann individuell mit Ihrer Adresse versehen und bei Ihnen als Vorlage abspeichern.
Bei Fragen helfen Ihnen Herr Sauer und Herr Barth gerne weiter.

Reisekosten bitte zeitnah abrechnen

Wer füllt schon gerne Formulare aus? Bei der Abrechnung der Reisekosten lohnt sich der Aufwand wenigstens. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Reisekostenvergütung nur innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten beantragt werden kann. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise oder des Dienstgangs zu laufen. Den Antrag auf Erstattung von Reisekosten finden Sie in unserem Downloadbereich.

Endlich Rechtssicherheit beim Kopieren von Noten und Liedtexten in Kindergärten!

Das Land Baden-Württemberg übernimmt zum 1.1.2013 für alle Kindergärten des Landes die Vergütung für das Kopieren von Noten und Liedtexten.

Zum Hintergrund: Zuständig für die sogenannten „grafischen Vervielfältigungsrechte“ ist die Verwertungsgesellschaft Musikedition (VG Musikedition). 2010 hat sie die GEMA mit der Lizenzierung der Notenkopien für vorschulische Einrichtungen beauftragt. Der Verwaltungsaufwand stieg enorm – eine gewisse Rechtsunsicherheit blieb. Damit ist jetzt Schluss!
Der ab 1.1.2013 geltende Pauschalvertrag kommt sämtlichen Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg zugute. Er ersetzt alle Einzelverträge, welche die GEMA bislang im Auftrag der VG Musikedition mit den Einrichtungen abgeschlossen hat. Die jährliche Pauschale sowie die Dokumentation der hergestellten Kopien werden in Abstimmung mit dem Gemeinde-, Landkreis- und Städtetag vom Land Baden-Württemberg übernommen.

Kassenprüfungen

Schon im Kapitel 16 des Lukasevangeliums wird der Verwalter von seinem Herrn aufgefordert, Rechenschaft abzulegen. Diese Praxis hat sich seit damals nicht geändert: Jeder, der fremdes Geld verwaltet, muss den richtigen Umgang damit nachweisen.

Einmal im Jahr müssen deshalb alle Gruppierungen und auch das Pfarramt dem Stiftungsrat ihre Unterlagen zur Prüfung vorlegen. Der Stiftungsrat kontrolliert die Belege und das Kassenbuch, aber auch die Barkasse, Kontoauszüge und Sparbücher und dokumentiert die Überprüfung. Näheres finden Sie in den Grundsätzen für die örtliche Rechnungsführung. Wir empfehlen, alle Gruppierungen darauf hinzuweisen und die Kassenprüfung gleich zu Beginn des Jahres durchzuführen.

Verdienstgrenze für Minijobber steigt ab dem 01.01.2013
…und zwar von 400 € auf 450 € pro Monat. Die Grenze für das monatliche Gleitzonenentgelt wird von 800 € auf 850 € erhöht. Für bestehende Minijobverhältnisse gibt es zahlreiche Übergangsregelungen. Die betroffenen Personen schreiben wir direkt an. Für Fragen steht natürlich auch unsere Personalabteilung gerne zur Verfügung. Wer sich in die Materie einlesen möchte findet nützliche Infos auf der Webseite der Minijobzentrale.
 
 
Neue Entgeltordnung ab dem 01.01.2013

Die neue Entgeltordnung tritt zum 1.1.2013 in Kraft. Sie gilt unmittelbar nur in den Fällen der Neueinstellung und der Übertragung einer anderen Tätigkeit ab 2013. Für wenige Beschäftigte, die vor dem 31.12.2012 eingestellt wurden, ist nach der neuen Entgeltordnung die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe möglich. Unsere Personalabteilung ermittelt den grundsätzlich in Frage kommenden Personenkreis. Dieser erhält die für eine Entscheidungsfindung notwendigen Informationen per Post.

Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Neuerungen keine Auswirkung.

Sind Besuchs- und Schnupperkinder in Kindergärten eigentlich versichert?

Immer wieder taucht in den Kindergärten die Frage auf, ob Besuchs- und Schnupperkinder, die zeitweise den Kindergarten besuchen, versichert sind. Hierzu gibt es auf der Homepage der Unfallkasse Baden-Württemberg kurze aber hilfreiche Ausführungen. Die klare Antwort lautet deshalb: Es besteht Versicherungsschutz aber auch Aufsichtspflicht, wenn der Kindergarten bewusst und gewollt Besuchs- oder Schnupperkinder aufnimmt und betreut.

Jahresabschluss

Das Jahr geht langsam wieder zu Ende. Die ersten Vorbereitungen für den Jahresabschluss laufen an. Um diesen rechtzeitig erstellen zu können, sind wir wieder auf die Mithilfe der Kirchengemeinden und Kindergärten angewiesen. Bitte senden Sie die noch im Jahr 2012 zu bezahlenden Rechnungen und die Monatsabrechnung Dezember an uns und überweisen den Abrechnungsbetrag bis zu den folgenden Terminen auf unser Girokonto:

-    Kindergärten:  bis spätestens 21.12.2012
-    Kirchengemeinden:  bis spätestens 11.01.2013

Bei den geschäftsgeführten Kindergärten buchen wir den Betrag natürlich wie bisher von Ihrem Konto ab. Spätere Geldbewegungen können Sie dann in die Abrechnung für den Januar 2013 aufnehmen.

Versicherungsschutz - Broschüre "Sichere Aussichten"

Leider ist die Annahme, dass man als Kirchengemeinde 'für und gegen alles versichert ist', falsch. Es gibt zwar über die Rahmen- und Sammelversicherungsverträge einen sehr umfangreichen Versicherungsschutz, jedoch gibt es immer wieder Fälle, in denen die Versicherungen entstandene Schäden nicht regulieren.
Aufgabe der Versicherung ist es nämlich, zum einen, berechtigte Ansprüche aus Schäden zu bezahlen, zum anderen aber auch, unberechtigte Forderungen abzuweisen. Und so kann es im zweiten Fall sein, dass jemand einen Schaden hat, der von niemandem ersetzt wird. Hierzu gehören z. B. Schäden, die durch ein Kind unter 7 Jahren verursacht werden, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung hergeleitet werden kann. 

Eine Übersicht, welche Versicherungen für die Kirchengemeinden bestehen und relevant sind, finden Sie in der Broschüre "Sichere Aussichten", auf die auch in unseren Links verwiesen wird.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie unseren Herrn Sauer kontaktieren oder auch direkt beim Versicherungsbüro Löffler in Freiburg nachfragen.

Und sollte es einmal zu einem Schaden kommen, denken Sie bitte daran, uns diesen so schnell als möglich zu melden. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.

Erweiterung der Verrechnungsstelle

Wenn Sie mal wieder mit uns telefonieren und störende Nebengeräusche hören, liegt das ausnahmsweise nicht am Telekommunikationsanbieter oder an unserer Kaffeemaschine. Denn direkt neben der Verrechnungsstelle, an Stelle des ehemaligen Pfarrhauses der Kath. Kirchengemeinde St. Damian und Hugo in der Wilderichstr. 8 wird ein dreistöckiges Verwaltungsgebäude errichtet. Im EG wird das Dekanatsjugendbüro einziehen, im 1. und 2. OG werden weitere Räume für die Verrechnungsstelle geschaffen. Der Erweiterungsbau wurde insbesondere durch den Mitarbeiterzuwachs bei den Kindergartengeschäftsführern und den künftigen Verwaltungsbeauftragten notwendig. Die Arbeiten haben am Montag, 19.11.2012 begonnen. Ganz ohne Lärm geht eine Baumaßnahme eben nicht über die Bühne. Wir freuen uns sehr über den Erweiterungsbau – da nehmen wir kleine Unannehmlichkeiten gerne in Kauf. Sie können den Baufortschritt mit verfolgen. Wir stellen regelmäßig Bilder online.

Paket des Kultusministeriums - Datenschutz

Das Kultusministerium hat die Träger und die Kindergärten quasi vorweihnachtlich beschert. Unter anderem finden Sie in diesem Paket eine Broschüre zum Thema Datenschutz mit diversen Vorlagen für Einwilligungserklärungen. Es besteht keine Notwendigkeit, die Einwilligungserklärungsformulare der neuen Broschüre zu verwenden. Die Einwilligungserklärungen auf den bisherigen Vordrucken im Aufnahmeheft können weiterhin verwendet werden.

Wartungsverträge für Orgeln

Orgeln sind komplizierte technische Geräte, die dauerhafter Pflege, Unterhaltung und Wartung bedürfen. Wir empfehlen Ihnen deshalb grundsätzlich einen Wartungsvertrag abzuschließen. Dabei sollten Sie unbedingt den Orgelinspektor miteinbeziehen und mehrere Angebote einholen. Der Orgelinspektor kann Ihnen zum einen Hinweise geben, welche Firmen geeignet sind und was gewartet werden soll. Zum anderen ist es sinnvoll, dass er vor Abschluss eines Wartungsvertrages darüberhinaus auch die Vertragskonditionen prüft. Wenn Sie einen Wartungsvertrag abschließen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns Kopie zusenden, das beschleunigt unsere Arbeit. Denn Rechnungen, die Orgeln betreffen, für die kein Wartungsvertrag besteht, müssen wir vor der Bezahlung dem Orgelinspektor zur sachlichen Prüfung vorlegen. Dadurch verzögert sich leider die Überweisung.

Gewerbeauskunftszentrale

Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wirbt erneut darum, gewerbliche Einträge zu erfassen. In den letzten Tagen erhielten verschiedene kirchliche Einrichtungen das amtlich aussehende Schreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale“. Die Dienstleistung ist – entgegen dem ersten Eindruck – jedoch nicht kostenfrei. Tatsächlich kostet der Eintrag jährlich 569,06 € brutto. Da die Leistung der GWE GmbH absolut nicht im Verhältnis zum Preis steht, raten wir den Kirchengemeinden, Kindergärten und sonstigen kirchlichen Gruppierungen dringend ab, dieses Schreiben zurückzusenden.

Räum- und Streudienst

Der nächste Winter kommt bestimmt…
… auch wenn er hoffentlich noch eine ganze Weile auf sich warten lässt – bitte denken Sie daran, rechtzeitig Streusalz einzukaufen.

Außerdem können Sie ausführliche Informationen über die Räum- und Streupflicht im Winter hier herunterladen.

Informationsveranstaltungen - Workshops

Eine Woche gefüllt mit Informationsveranstaltungen steht an:

für Pfarrsekretärinnen
Dienstag, 16.10.: 1. Gruppe:   9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag, 16.10.: 2. Gruppe: 13.30 bis 16.30 Uhr

für Kindergartenbeauftragte und Träger
Mittwoch 17.10.:     19.00 bis 21.30 Uhr

KIK - Kommunikation/Information/Kindergartenbetrieb
für Kindergartenleiterinnen
Mittwoch, 17.10.:        1. Gruppe:   9.00 bis 12.00 Uhr
                                 2. Gruppe: 13.30 bis 16.30 Uhr
Donnerstag, 18.10:      3. Gruppe:   9:00 bis 12:00 Uhr

Alle Tagungen finden in unserem Seminarraum statt.

Wir freuen uns auf Sie und hoffen, dass wir Ihnen wieder zahlreiche nützliche Informationen geben können. Sollten Sie sich noch nicht angemeldet haben, reicht ein kurzer Telefonanruf bei Frau Keller, Tel. 07251 7124 19.

Gläubiger-Identifikationsnummer - Was ist das und wer braucht sie?

Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach! Der Zahlungsverkehr im Euro-Zahlungsraum soll weiter vereinfacht werden. Für Lastschrifteinzüge (z.B. Kiga-Beiträge) braucht man künftig eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese Nummer wird für die jeweilige Kirchengemeinde als Träger des Kindergartens und Inhaberin der Konten ausgestellt. Beantragt werden muss sie bei der Deutschen Bundesbank. Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen.Wenn Ihr Kindergarten in Geschäftsführung ist, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Ihr Kindergartengeschäftsführer wird die Nummer beantragen. Wir helfen natürlich auch allen anderen Kirchengemeinden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unseren Herrn Frei.

PS: Hier ist die Rätselauflösung zu unserem Beitrag vom 1. Oktober 2012
  • "WaescheboWei" = Kinderwaschmaschine
  • "MorphunSet" = Bausteine
  • "TrodatPrinty" = Stempel
Vermerke auf Rechnungen und Belegen

Wissen Sie, was ein "WaescheboWei", ein "MorphunSet" oder ein "TrodatPrinty" ist? Wir wissen es leider nicht!

Damit wir Ihre Rechnungen schnell und unbürokratisch buchen und anweisen können, möchten wir Sie bitten, auf diesen aussagekräftige und verständliche Anmerkungen anzubringen.

Hilfreich sind für uns unter anderem die genaue Beschreibung des Artikels, der erbrachten Leistung, der Verwendungsort bzw. in welchem Gebäude die Arbeiten durchgeführt wurden. Sollen Belege und Rechnungen auf das Seelsorgekonto gebucht werden, bitten wir Sie, dies entsprechend zu vermerken.

Wir bitten um Ihr Verständnis und um Ihre Mithilfe.

Prima Klima in Kirchen

Auch in Kirchen steht der Beginn der Heizperiode unmittelbar bevor. Insbesondere dort führt falsches Heizen nicht nur zu unnötig hohen Ausgaben sondern leider oft auch zu Schäden am Kirchengebäude. Wenn solche Schäden schon entstanden sind oder bauliche Veränderungen geplant werden, empfehlen sich ganzjährige Klimamessungen in der Kirche.
 
Im Rahmen des Projektes Prima-Klima-II wurde das Klima-Gutachten entwickelt. Mit ihm können die Ursachen für klimabedingte Schäden aufgedeckt und die Einsparpotentiale in der Kirche ausgelotet werden. In einem Rahmenvertrag mit einem Ingenieurbüro wurden die Leistungen und Konditionen für die Messungen fixiert. Das Ordinariat gewährt einen 50-prozentigen Zuschuss für die Klima-Gutachten.

 Details erfahren Sie direkt im Ordinariat bei Benedikt Schalk und Christine Zachmann von der Fachstelle Energie und Umwelt, der Ihnen auch allgemeine Informationen zum Thema Heizungsoptimierung geben kann.

 Gerne können Sie sich auch an uns wenden und Frau Hagenbach oder Frau Nees fragen. 

Beruf + Familie  Möglichkeiten für Beschäftigte

Arbeiten und Kinder erziehen? Oder arbeiten und die Eltern pflegen? Viele Frauen und immer mehr Männer möchten sich nicht auf einen Bereich festlegen, sondern die berufliche Tätigkeit und familiäre Aufgaben miteinander in Einklang bringen.

Den kirchlichen Arbeitgebern ist es ein Anliegen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Aber: Was ist jeweils zu beachten, welche Regelungen gibt es dazu und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Um diese Fragen zu beantworten, wurde eine neue Broschüre mit dem Titel "Beruf+Familie   Möglichkeiten für Beschäftigte" vom Erzbistum erstellt, die Sie hier herunterladen können. In ihr sind die verschiedenen arbeitsrechtlichen Regelungen, die helfen sollen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren, übersichtlich zusammengefasst. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, hilft Ihnen unsere Personalabteilung gerne.

Praxisintergrierte Erzieher(innen)ausbildung - (PIA)

Für das Kindergartenjahr 2012 / 2013 wurden im Bereich der Verrechnungsstelle Bruchsal keine praxisintegrierten Ausbildungsverhältnisse abgeschlossen. Nächstes Kindergartenjahr wird das voraussichtlich anders aussehen. Wir unterstützen Sie als Kindergartenleiterin / Trägervertreter(in) gerne, wenn Sie sich für die praxisintegrierte Ausbildung entscheiden können. Nähere Informationen finden Sie im Downloadbereich. Aller Voraussicht nach wird die Zahl der Praxisstunden nicht 1800 sondern 2000 Stunden betragen. Vermutlich wird es weitere Änderungen / Nachbesserungen geben. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Gute Nachrichten für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes sieht für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst eine Erhöhung der Bezüge zum 01.03.2012 vor. Die Erhöhung beträgt 3,50 %. Praktikanten erhalten einen Festbetrag in Höhe von 50,00 €. Voraussichtlich im September dieses Jahres wird die Erhöhung rückwirkend ausgezahlt.

Die Bistums-KODA muss der Übernahme in das kirchliche Arbeitsrecht noch zustimmen. Der Beschluss ist dann noch von Herrn Erzbischof Dr. Zollitsch in Kraft zu setzen. Sobald dies geschehen ist, werden wir wieder eine kurze Info in dieser Rubrik veröffentlichen.

Aufbewahrungsfristen von Kirchengemeinde-Rechnungen/Belegen im Pfarrarchiv

Bei einer rein örtlich geführten Handkasse bzw. örtlich geführter Bankkonten gelten für die Kirchengemeinden die "Grundsätze für die örtliche Rechnungsführung" und für die Kindergärten die "Grundsätze für die örtliche Rechnungsführung in Tageseinrichtungen für Kinder".

Das jeweilige Kassenbuch muss hiernach auf Dauer, Belege, Kontoauszüge, Anwesenheitslisten etc. bis zur Prüfung durch die Revision des Erzbischöflichen Ordinariates, mindestens jedoch 7 Jahre aufbewahrt werden.Die Grundsätze gelten nicht für:

  • Kirchengemeinde-, Kindergarten-, Bausonder- und ähnliche Rechnungen
  • Belege, die Bestandteil der offiziellen Kirchengemeinde-, Kindergarten-, oder einer anderen Sonderrechnung geworden sind

Diese „Rechnungen“ inklusive der Belege müssen nach Übergabe durch die Verrechnungsstelle auf Dauer im Pfarrarchiv aufbewahrt werden.

Software-Kauf

Für fast alle Anwendungsmöglichkeiten gibt es kostenlose Software. Ein besonders gutes Beispiel dafür ist LibreOffice, das den Vergleich mit dem Office-Paket von Microsoft keinesfalls zu scheuen braucht. Viele meinen sogar, es sei besser als sein teuerer Konkurrent. Aber auch viele andere freie Software ist mindestens genauso gut, wie kommerzielle Produkte, so dass grundsätzlich nichts gegen ihre Anwendung spricht.

Sollten Sie trotzdem Software kaufen wollen, so können Sie über uns in vielen Fällen günstige Bezugsmöglichkeiten wie den Selectvertrag des Verbandes der Diözesen Deutschlands Microsoft nutzen. Hierüber gibt es z. B. speziell für den Einsatz im Kindergarten das Office-Paket von Microsoft zu einem Bruchteil des Ladenpreises.

Melden Sie sich einfach bei Frau Keller oder Herrn Barth, wir helfen Ihnen gerne weiter und sagen Ihnen Bezugsmöglichkeiten und Preise.

Bislang keine Anhebung der Minijob-Grenze auf 450 Euro

Wie der Presse zu entnehmen ist, diskutiert die derzeitige Regierungskoalition eine Anhebung der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von 400 auf 450 Euro. Gleichzeitig ist angedacht, die Rentenversicherungsfreiheit für Minijobber aufzuheben und eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht einzuführen. Konkrete Vorschläge für eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen existieren bisher jedoch nicht. Sofern zukünftig Neuregelungen für Minijobs eintreten, informieren wir Sie zeitnah.

Altersabhängige Staffelung Urlaubsdauer - verbindliche Regelung

Die Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter verstößt gegen das Diskriminierungsverbot wegen Alters (sh. unsere Meldung in dieser Rubrik vom 07.05.2012). Die Regelung wurde zwischenzeitlich im Amtsblatt Nr. 14 veröffentlicht und ist daher verbindlich.

Gesundheitsschutz/-förderung im Sozial- und Erziehungsdienst

Das Heinrich-Pesch-Haus in Ludwigshafen führt die Veranstaltungen zum Thema „Gesundheitsschutz/Gesundheitsförderung im Sozial- und Erziehungsdienst“ fort. Im Juli und im September 2012 finden Vertiefungskurse statt. Das Kursangebot für Juli finden Sie in unserem Downloadbereich in der Rubrik „Kindergärten / Beauftragte“. Zum Seminarangebot im September ist noch nichts näheres bekannt.

Das Ordinariat hat die gesamten Kosten der „Grundschulung“ quasi als „Anschub-Finanzierung“ übernommen. Die Vertiefungsseminare sind –wie jede andere Fortbildung auch- vom entsprechenden Dienstgeber zu tragen.

Abwicklung von Versicherungsfällen

Bitte informieren Sie uns sofort, wenn bei Ihnen ein Schadensfall eintritt, der eventuell von der Versicherung übernommen werden könnte. Wir werden dann die Schadensmeldung an das Versicherungsbüro Ruby-Löffler senden. Gleichzeitig ist es notwendig, den Schaden mit Fotos zu dokumentieren und Angebote für die Schadensbeseitigung einzuholen. Bei Einbruch/Diebstahl-Schäden ist unbedingt Anzeige bei der zuständigen Polizei-Dienststelle erforderlich. Geben Sie Fotos (am besten digital per E-Mail), Angebote und Polizeimeldung an uns weiter.
Schäden bis 2.500,00 € können gleich repariert werden. Ebenso ist eine sofortige Reparatur möglich, wenn Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die weiteren Schaden abwenden. Hier ist darauf zu achten, dass wirklich nur die Schadensursache behoben werden darf. Die Reparatur der Folgeschäden ist erst nach Freigabe durch die Versicherung durchführen zu lassen.
Nachdem Sie die Rechnung für einen Versicherungsschaden erhalten haben, geben Sie diese angewiesen an die Verrechnungsstelle weiter, damit die Zahlungsfristen eingehalten werden können. Nach der Zahlung werden wir den entsprechenden Versicherungsersatz von der Versicherung zurückfordern.

Public Viewing zur Fußball-Europameisterschaft

Gemeinsam großen Sportereignissen zu folgen, macht noch mehr Spass, als alleine vor dem Fernseher zu sitzen. Bei einem Public Viewing sind zwar ein ausreichender Getränkevorrat und eine große Leinwand mit guter Bildqualität wohl die ersten Voraussetzungen für das Gelingen, leider sind jedoch auch ein paar rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.

Kirchengemeinden werden wohl in aller Regel ein sogenanntes „nicht kommerzielles Public Viewing“ durchführen. Dabei ist die Bildübertragung ohne Lizenzgebühren möglich. Anders verhält es sich jedoch mit dem Ton. Diese Rechte werden nicht kostenfrei weitergeben, weshalb Gebühren an die GEMA zu zahlen sind.

Das genaue Verfahren und die Preise sind in den Amtsblättern Nr. 9 und Nr. 15 beschrieben. Bei offenen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Änderung der persönlichen Daten

Bitte teilen Sie uns Ihre veränderten Daten bei Wohnungswechsel, neuer Kontonummer oder z.B. bei einem Krankenkassenwechsel schriftlich mit. Kontrollieren Sie bitte Ihre Gehaltsmitteilung sorgfältig. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an den/die für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in und fragen Sie nach. Die Telefonnummer finden Sie rechts oben auf Ihrer Gehaltsmitteilung oder unter der Rubrik „Ansprechpartner – Personal“ auf dieser Homepage. Beachten Sie bitte, dass Sie nicht jeden Monat eine Gehaltsabrechnung erhalten, sondern nur zu bestimmten Monaten (Beispiel Januar + Dezember) oder wenn eine Änderung eintritt.

Kostenlose Fahrt für Kindergartenkinder mit dem „Bähnle“ durch den Schlossgarten Karlsruhe

Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe möchten den Kindergartenkindern „Appetit auf das Fahren mit dem ÖPNV“ machen. Zu diesem Zweck werden vom 11. Juni bis 25. Juli kostenlose Fahrten für Kindergartenkinder angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich (Tel.: 0721 / 61 07 58 85). Die Fahrten sind montags – freitags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Halbstundentakt buchbar. Die Anfahrt nach Karlsruhe ist im Netz des KVV frei. Je zwei Kindergartenkinder fährt eine Begleitperson kostenlos mit. Wichtig ist lediglich, dass sich der Kindergarten – im Falle einer Kontrolle - als solcher ausweisen kann (z. B. Briefkopf der Einrichtung oder ähnlich). Nähere Infos zur Schlossgartenbahn finden Sie hier.

Altersabhängige Staffelung Urlaubsdauer

Die Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter verstößt gegen das Diskriminierungsverbot wegen Alters. Zwischenzeitlich hat die Bistums-Koda eine Übergangsregelung für die Jahre 2011 und 2012 geschaffen. Der Urlaubsanspruch beträgt in diesen beiden Kalenderjahren für alle Beschäftigten – unabhängig vom Lebensalter – 30 Arbeitstage. Die für 2011 zusätzlich gewonnenen Urlaubstage (... für die bis zu 40-jährigen) können bis zum 31.12.2012 genommen werden. Die Regelungen gelten auch für Anerkennungspraktikantinnen und Praktikanten und analog auch für FSjler. Diese Regelung steht unter dem Vorbehalt der Inkraftsetzung durch Herrn Erzbischof Dr. Zollitsch.

Rundfunkgebühren

Ab 2013 tritt der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag in Kraft. Danach wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umgestaltet. Ab dem 1.1.2013 gibt es einige Neuerungen, so zum Beispiel, dass die Gebührenhöhe nicht mehr von der Anzahl der Fernseh- oder Radiogeräte abhängt und dass die bisherige Gebührenbefreiung für die Kindergärten wegfällt.Deshalb erhalten zur Zeit viele Kirchengemeinden und Kindergärten von der GEZ oder ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Informationsschreiben mit Erhebungsbogen. Da es noch einige Fragen gibt, die zur Zeit geklärt werden, bitten wir unsere Kirchengemeinden und Kindergärten, uns die kompletten Unterlagen einfach unausgefüllt zuzusenden. Wir werden uns für Sie darum kümmern.

Umweltpreis 2012

Zum zehnten Mal schreibt die Erzdiözese nun ihren Umweltpreis aus. Er wird seit 1994 alle zwei Jahre an bis zu zehn Preisträger vergeben und mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Erzbischof Robert Zollitsch hat die Schirmherrschaft übernommen und wird den Preis im Januar 2013 verleihen. Prämiert werden Aktionen, Projekte und Maßnahmen aus den Jahren 2011 und 2012.

Bewerbungsschluss ist der 6. November 2012. Sie haben also noch ausreichend Zeit sich auf eine Aktion vorzubereiten und sie umzusetzen. Die Details und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier: www.ebfr.de/umweltpreis 

Altersbedingte Staffelung der Urlaubsdauer

Die Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter verstößt gegen das Diskriminierungsverbot wegen Alters. Zu dieser Entscheidung gelangte das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20. März 2012. Da unsere Arbeitsvertragsordnung ebenfalls eine Urlaubsstaffelung nach dem Alter vorsieht, sind hier Änderungen zu erwarten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Bistums-Koda bzw. der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht.

Gewerbeauskunftszentrale

Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wirbt erneut darum, gewerbliche Einträge zu erfassen. In den letzten Tagen erhielten sowohl die Kirchengemeinden als auch die Kindergärten das amtlich aussehende Schreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale“. Die Dienstleistung ist – entgegen dem ersten Eindruck – jedoch nicht kostenfrei. Tatsächlich kostet der Eintrag jährlich 569,06 € brutto. Da die Leistung der GWE GmbH absolut nicht im Verhältnis zum Preis steht, raten wir den Kirchengemeinden und Kindergärten dringend ab, dieses Schreiben zurückzusenden.

Skontoabzug bei Rechnungen

Bitte achten Sie auf den Ihnen zugesandten Rechnungen auf die Skontofrist. Immer mehr Firmen akzeptieren den Abzug von Skonto nur noch innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist. Geben Sie daher solche Rechnungen so schnell wie möglich an die Verrechnungsstelle zur Bezahlung weiter. Oftmals lohnt es sich, die Rechnungen nicht zu sammeln sondern das Porto von 0,55  €  zu investieren und die Rechnung separat an uns zu senden.

Baumaßnahmen ab 15.000 Euro

Baumaßnahmen an Kirchen, Kapellen und Pfarrhäusern sind unabhängig vom Kostenvolumen immer genehmigungspflichtig. Ansonsten liegt die Grenze bei 15.000 €, ab der nach der Bauordnung vor Beginn von Bauarbeiten eine Genehmigung des Erzbischöflichen Ordinariats eingeholt werden muss. Gleichzeitig kann jedoch auch ein Zuschuss aus dem Ausgleichstock beantragt werden.
Nehmen Sie einfach formlos mit uns Kontakt auf, wenn Sie Baumaßnahmen planen. Wir können Ihnen dann Vorschläge für die Finanzierung machen und den Antrag auf Genehmigung beim Erzbischöflichen Ordinariat einholen.

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte erneut verschoben

Die elektronischen Lohnsteuer­karte lässt weiter auf sich warten. Die aktuell noch gültige Lohnsteuerkarte 2010 - sie war die letzte Karte aus Papier - behält damit auch weiterhin noch ihre Gültigkeit. Wird erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus.

Neue Email-Adresse - Fragen zu betriebsärztlicher Betreuung

Dem neuen Betriebsarzt Herrn Dr. Hensmann steht für seine Tätigkeit ein begrenztes Zeitkontingent zur Verfügung. Um dieses Zeitbudget möglichst effektiv zu nutzen, möchten wir allgemeine Fragen bündeln und zentral von Herrn Dr. Hensmann beantworten lassen. Ab sofort steht Ihnen für Ihre Fragen die neu eingerichtete E-Mail-Adresse arbeitsschutz@vst-bruchsal.de zur Verfügung.

Kassenprüfungen durch den Stiftungsrat im Pfarramt und bei den Gruppierungen der Kirchengemeinde

Der Stiftungsrat hat nicht nur das Recht, sondern nach den "Grundsätzen für die örtliche Rechnungsführung" auch die Pflicht, das Pfarramtskassenbuch und die Kassenbücher der Gruppierungen in der Kirchengemeinde einschließlich der Belege einzusehen. Ein Mal im Jahr muss eine Kassenprüfung durchgeführt werden. Diese ist im Kassenbuch zu vermerken. Darüber hinaus ist ein Protokoll zu fertigen, das als Anlage zum Kassenbuch aufzubewahren ist.
Wir empfehlen Ihnen am besten nach dem Jahresabschluss für das Jahr 2011 eine Kassenprüfung durch den Stiftungsrat vorzunehmen.

Betriebsärztliche Betreuung

Die Erzdiözese Freiburg hat ab 01.01.2012 die betriebsärztliche Betreuung mit dem Büro für Arbeitssicherheit (Ruby Löffler) neu geregelt und die Zuständigkeiten der Betriebsärzte vereinbart. Weitere Informationen finden Sie hier.

Neue Altersteilzeitregelung

Zum 01.01.2012 ist eine neue Altersteilzeitregelung für den kirchlichen Dienst in Kraft getreten. In einer Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Beschäftigten muss die Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit reduziert werden, und zwar bezogen auf die gesamte Zeit der Altersteilzeit. Das reduzierte Beschäftigungsverhältnis muss weiterhin versicherungspflichtig im Sinne des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) sein. Altersteilzeit kann längstens 10 Jahre dauern. Die Altersteilzeitvereinbarung muss für einen Zeitraum abgeschlossen werden, bis eine Rente wegen Alters beantragt werden kann. Näheres können Sie dem Merkblatt für Altersteilzeit entnehmen, das wir in unserem Downloadbereich eingestellt haben. Den Text der Altersteilzeitregelung für den kirchlichen Dienst finden Sie hier.

Neue Homepage - 1.1.2012

Seit 1. Januar 2012 ist unsere Homepage online. Wir wollen Ihnen hier Informationen bereitstellen und dieses Angebot laufend ausbauen. Haben Sie Wünsche und Anregungen, rufen Sie uns an oder mailen Sie uns einfach. Wir freuen uns über jede Rückmeldung.

Künftig finden Sie an dieser Stelle immer am Wochenanfang neue Informationen. Surfen Sie doch regelmäßig bei uns vorbei.

 
Was bedeuten die gegenwärtigen Einschränkungen für Kirchenmusiker?
 Bei angestellten Kirchenmusikern werden die bereits konkret festgelegten Orgeldiensten (z. B. durch einen Organistenplan) so vergütet, als ob sie tatsächlich geleistet wurden bzw. noch werden.
 Für Zeiträume, für die noch keine konkrete Festlegung der kirchenmusikalischen Dienste erfolgt ist, kann eine "fiktive Planung" zur Grundlage genommen werden, wie sie ohne behördliche Untersagung stattgefunden hätten. Hilfsweise wird die 1/12-Regelung aus der Anlage zum Arbeitsvertrag angewandt und die ausgefallenen Dienst so vergütet.
Bei Honorarkräften liegt das unternehmerische Risiko auf deren Seite. Daher wird für ausgefallene Dienste leider kein Honorar bezahlt.
Wir wissen um die schwierige finanzielle Situation von Honorarkräften, können Sie aber nur auf die Schutzschirme für „Solo-Selbstständige“ verweisen. Die Kirchengemeinden, ihre Chöre und sonstigen Einrichtungen dürfen Zahlungen ohne Gegenleistungen, auch ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung, nicht leisten. Auch die Gewährung eines Darlehens ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Bitte prüfen Sie, ob möglicherweise Unterstützungsleistungen von Bund und Land für Sie in Frage kommen.
Weitergehende Hinweise finden Sie auf der Seite des Erzbistums unter www.ebfr.de/corona