Prävention
In unserem Downloadbereich finden Sie die für die tägliche Präventionsarbeit notwendigen aktuellen Dokumente. Im Folgenden werden diese kurz erläutert:
Selbstauskunftserklärung:
Bereits im Vorstellungsgespräch ist die Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu thematisieren. Künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschreiben im Bewerbungsverfahren eine sogenannte Selbstauskunftserklärung. Sie deckt jenen Zeitraum ab, der vor der Einstellung liegt, jedoch noch nicht im erweiterten Führungszeugnis erfasst ist.
Anerkennung eines Verhaltenskodex:
Im Hinblick auf die Prävention gegen sexualisierte Gewalt gelten verbindliche Verhaltensregeln. Diese werden in einem sogenannten Verhaltenskodex zusammengefasst. Dieser Kodex ist momentan allgemein gehalten und soll durch einen Besonderen Teil ergänzt werden.
Der Besondere Teil ist partizipativ, also unter angemessener Beteiligung von Minderjährigen bzw. erwachsenen Schutzbefohlenen, zu erstellen. Er soll künftig die einrichtungs- und organisationsspezifischen Erfordernisse zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt beinhalten. Alle Personalverantwortlichen bzw. alle, die zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragen, haben dafür Sorge zu tragen, dass der Verhaltenskodex in seiner jeweils akutellen Fassung vor Aufnahme der Tätigkeit durch Unterzeichnung einer Erklärung zum grenzachtenden Umgang anerkannt wird.
Der unterzeichnete Verhaltenskodex wird bei Beschäftigten in der Personalakte der Verrechnungsstelle aufbewahrt - bei Ehrenamtlichen bleibt das Dokument in den Akten vor Ort.
Bescheinigung Gebührenbefreiung (erweitertes Führungszeugnis)
Dieses Formular ist lediglich für den Bereich der Ehrenamtlichen relevant. Sie müssen die Kosten für das erweiterte Führungszeugnis nicht tragen. Alle, die zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragen, verwenden bitte dieses Formular (wird i.d.R. vom Pfarramt / vom Kindergarten ausgefüllt) und händigen es an die an ehrenamtlicher Tätigkeit interessierte Person aus.
Nähere Informationen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich des kirchlichen Ehrenamtes mit zahlreichen Dokumenten und Arbeitshilfen finden Sie auf der Seite des Kath. Dekanats Bruchsal. Dort ist insbesondere ein Prüfschema hinterlegt, das bei der Beantwortung der Frage hilft, ob für die geplante ehrenamtliche Tätigkeit / Aktivität die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich ist.
Für (künftige) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt: Sie haben vor der Einstellung und darüber hinaus in einem Abstand von 5 Jahren ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorzulegen. Die Personalabteilung der Verrechnungsstelle veranlasst alles Nötige. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sind die Kosten für das erweiterte Führungszeugnis vom Bewerber / der Bewerberin zu tragen - im laufenden Beschäftigungsverhältnis trägt die Kosten der Arbeitgeber.